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   BVerwG, 12.12.2013 - 2 WD 40.12   

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BVerwG, 12.12.2013 - 2 WD 40.12 (https://dejure.org/2013,48138)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.2013 - 2 WD 40.12 (https://dejure.org/2013,48138)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 (https://dejure.org/2013,48138)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 153a Abs. 2; SG § 10 Abs. 1
    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Schießens mit einer Signalpistole gegen einen Untergebenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • TDG Süd - TDiG S 3 VL 22/11
  • BVerwG, 12.12.2013 - 2 WD 40.12
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2013 - 2 WD 40.12
    Ein Soldat, insbesondere - wie hier - ein Vorgesetzter, bedarf der Achtung seiner Kameraden und Untergebenen sowie des Vertrauens seiner Vorgesetzten, um seine Aufgaben so zu erfüllen, dass der gesamte Ablauf des militärischen Dienstes gewährleistet ist (stRspr, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Der durch die Erfüllung der Auflage bewirkte Fortfall des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung nach § 153a Abs. 1 StPO sagt nichts darüber aus, ob und in welchem Umfang das öffentliche Interesse daneben noch eine disziplinarische Ahndung gebietet, weil sich die Kriminalstrafe nach Wesen und Zweck grundlegend von der Disziplinarmaßnahme unterscheidet (Urteil vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 49 m.w.N.).

  • BVerwG, 12.05.2011 - 2 WD 9.10

    Schusswaffenmissbrauch; Regelmaßnahme; Herabsetzung im Dienstgrad

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2013 - 2 WD 40.12
    Eine Schusswaffe auf einen Kameraden zu richten, ist damit unvereinbar (Urteile vom 12. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 9.10 - Rn. 37 und vom 30. März 2011 - BVerwG 2 WD 5.10 - Rn. 34).

    Diese Maßnahmeart stellt grundsätzlich eine angemessene Ahndung von Verfehlungen im Zusammenhang mit vorsätzlichen Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Schusswaffen dar (Urteil vom 12. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 9.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 55 Rn. 51 m.w.N.) und ist daher hier im Hinblick auf die den Schwerpunkt der Verfehlungen bildenden Feststellungen zu Anschuldigungspunkt 1 auch angezeigt.

  • BVerwG, 01.03.2007 - 2 WD 4.06

    Sexuelle Belästigung; Vorgesetzter; Fahrlässigkeit; Tatbestandsirrtum;

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2013 - 2 WD 40.12
    Die Fürsorgepflicht (§ 10 Abs. 3 SG) gehört nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu den vornehmlichsten Pflichten eines Vorgesetzten gegenüber seinen Untergebenen, die das - berechtigte - Gefühl haben müssen, dass sie von diesem nicht nur als Befehlsempfänger betrachtet werden, sondern dass dieser von den ihm eingeräumten Befehls- und sonstigen Befugnissen nur unter angemessener Berücksichtigung ihrer persönlichen Belange Gebrauch macht, dass er sich bei allen Handlungen und Maßnahmen von Wohlwollen gegenüber dem jeweiligen Untergebenen leiten lässt und dass er stets bemüht ist, ihn vor Schäden und unzumutbaren Nachteilen zu bewahren (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 1. März 2007 - BVerwG 2 WD 4.06 - Buchholz 449 § 10 SG Nr. 56 m.w.N.).

    Ein Vorgesetzter, der die Rechte seines Kameraden verletzt, untergräbt den dienstlichen Zusammenhalt, stört den Dienstbetrieb und beeinträchtigt damit auch die Einsatzbereitschaft der Truppe (vgl. Urteil vom 1. März 2007 a.a.O. Rn. 46 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.05.2010 - 2 WD 12.09

    Achtungswürdiges Verhalten; Bagatellschaden; Befehlsbefugnis; Beförderungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2013 - 2 WD 40.12
    Die Erteilung eines Befehls zu nichtdienstlichen Zwecken ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats regelmäßig ein besonders schwerwiegender Verstoß gegen eine zentrale Dienstpflicht eines Vorgesetzten (Urteile vom 20. Mai 2010 - BVerwG 2 WD 12.09 - Rn. 26 und vom 17. Januar 2013 - BVerwG 2 WD 25.11 - Rn. 68).
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2013 - 2 WD 40.12
    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 - juris) von einem zweistufigen Prüfungsschema aus:.
  • BVerwG, 30.03.2011 - 2 WD 5.10

    Rechtswidriger Umgang mit Waffen; Maßnahmebemessung; Milderungsgründe in den

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2013 - 2 WD 40.12
    Eine Schusswaffe auf einen Kameraden zu richten, ist damit unvereinbar (Urteile vom 12. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 9.10 - Rn. 37 und vom 30. März 2011 - BVerwG 2 WD 5.10 - Rn. 34).
  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
    Auszug aus BVerwG, 12.12.2013 - 2 WD 40.12
    Milderungsgründe in den Umständen der Tat, die die Schuld des Soldaten mindern könnten (vgl. z.B. Urteil vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 - m.w. N.), liegen nicht vor.
  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2013 - 2 WD 40.12
    Diese besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten ("Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin in der Bundeswehr", vgl. dazu Urteil vom 11. Juni 2008 - BVerwG 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2013 - 2 WD 40.12
    Ein Soldat, insbesondere - wie hier - ein Vorgesetzter, bedarf der Achtung seiner Kameraden und Untergebenen sowie des Vertrauens seiner Vorgesetzten, um seine Aufgaben so zu erfüllen, dass der gesamte Ablauf des militärischen Dienstes gewährleistet ist (stRspr, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2013 - 2 WD 40.12
    Die Erteilung eines Befehls zu nichtdienstlichen Zwecken ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats regelmäßig ein besonders schwerwiegender Verstoß gegen eine zentrale Dienstpflicht eines Vorgesetzten (Urteile vom 20. Mai 2010 - BVerwG 2 WD 12.09 - Rn. 26 und vom 17. Januar 2013 - BVerwG 2 WD 25.11 - Rn. 68).
  • BVerwG, 12.11.2015 - 2 WD 1.15

    Umgang mit Waffen; persönlichkeitsfremde Augenblickstat; Wiederbeförderungsfrist

    Sie beantragt, den Soldaten weitergehend zu degradieren, weil die Herabsetzung um einen Dienstgrad nicht den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - aufgestellten Grundsätzen gerecht werde.

    Diese besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - Rn. 23 m.w.N.).

    Die Abgabe von Schüssen mit der Signalpistole begründet damit ein besonders hohes Risiko unbeabsichtigter Treffer, Querschläger oder Abpraller (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - Rn. 33).

    Dieses Risiko realisierte sich ausweislich der festgestellten Schädigungsfolgen zudem in einer Weise, die zusätzliche Verstöße gegen die Pflicht zur Fürsorge (10 Abs. 3 SG), zur Kameradschaft (§ 12 Satz 1 SG) sowie gegen die Pflicht nach § 17 Abs. 2 Satz 1 SG (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - Rn. 26 - 27, 29 - 30 m.w.N.) nach sich zog.

    Dabei ist es dem Soldaten gelungen, sie noch zu steigern, so dass jedenfalls zum für die Maßnahmebemessung maßgeblichen Zeitpunkt der Berufungshauptverhandlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2009 - 2 WD 7.08 - juris Rn. 51 m.w.N.) eine Nachbewährung vorliegt (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - Rn. 41).

    Damit steht auch fest, dass das Disziplinarverfahren als solches bereits pflichtenmahnende Wirkung auf den Soldaten gehabt hat (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - juris Rn. 42).

    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung von einem zweistufigen Prüfungsschema aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - juris Rn. 45 m.w.N.):.

    Diese Maßnahmeart stellt grundsätzlich eine angemessene Ahndung von Verfehlungen im Zusammenhang mit vorsätzlichen Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Schusswaffen dar (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Mai 2011 - 2 WD 9.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 55 Rn. 51 m.w.N. und vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - juris Rn. 47).

    Die zweitschärfste Maßnahmeart ist bei einem leichtfertigen Umgang mit dieser Waffe wegen der - bereits erwähnten - hohen Gefahr gravierender Unfälle geboten (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - juris Rn. 48).

    Hier sprechen zwar die im Rahmen des Bemessungskriteriums Eigenart und Schwere der Pflichtverletzungen oben ausgeführten Umstände - namentlich die besondere Gefährdung durch den Einsatz einer Signalpistole (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - juris Rn. 32) zumal in einem geschlossenen Raum, ebenso wie die gravierenden Auswirkungen der Pflichtverletzung beim Geschädigten - für das Erfordernis einer weitergehenden Dienstgradherabsetzung.

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Vergleich mit den Bemessungserwägungen im Urteil des Senats vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - (juris Rn. 48).

    Hinzu kommt noch, dass dem Urteil des Senats vom 12. Dezember 2013 ein Dienstvergehen zugrunde lag, dessen Eigenart und Schwere wesentlich davon geprägt war, dass ein Untergebener als "Schießscheibe" zur Belustigung eines Vorgesetzten missbraucht und dadurch gedemütigt und vor anwesenden Kameraden lächerlich gemacht wurde (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - juris Rn. 25).

  • BVerwG, 16.02.2017 - 2 WD 14.16

    "Spionagewecker"; Dienstgradherabsetzung; Intimsphäre; Kamera; Kameradin;

    Darin kommt überzeugend zum Ausdruck, dass das Verfahren somit bereits pflichtenmahnende Wirkung hatte und das Ausmaß des aus spezialpräventiver Sicht noch zur Pflichtenmahnung Erforderlichen herabsetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - Rn. 42).
  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 WD 21.15

    Sexuelle Belästigung von Rekrutinnen; Verleiten zur Falschaussage

    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung von einem zweistufigen Prüfungsschema aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - juris Rn. 45):.
  • BVerwG, 14.06.2018 - 2 WD 15.17

    Bestimmen der Eigenart und Schwere des Dienstvergehens eines Soldaten nach dem

    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung von einem zweistufigen Prüfungsschema aus (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - juris Rn. 45).
  • BVerwG, 11.12.2018 - 2 WD 12.18

    Ansehen der Bundeswehr; Aufrechterhaltung der militärischen Ordnung; Dienstfahrt;

    Dem entspricht, dass die Herabsetzung im Dienstgrad grundsätzlich eine angemessene Ahndung von Verfehlungen im Zusammenhang mit vorsätzlichen Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Schusswaffen darstellt (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Mai 2011 - 2 WD 9.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 55 Rn. 51 m.w.N., vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - juris Rn. 47, und vom 12. November 2015 - 2 WD 1.15 - juris Rn. 48).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 WD 3.15

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls; Gehilfe; Missbrauch dienstlicher Anlagen

    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat grundsätzlich von einem zweistufigen Prüfungsschema aus (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - juris Rn. 45 m. w. N.):.
  • BVerwG, 15.05.2014 - 2 WD 3.13

    Herabsetzung eines früheren Soldaten wegen eines Dienstvergehens in den

    Da der Senat bei einer maßnahmebeschränkten Berufung Rechtsfehler der Schuldfeststellung nicht mehr überprüft, ist unerheblich, dass die Annahme einer Verletzung von § 13 Abs. 1 SG durch ein Unterlassen auf Bedenken stößt (vgl. Urteil vom 11. Januar 2012 - BVerwG 2 WD 40.12 - Rn. 19 f. m.w.N.).
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