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   BVerwG, 07.03.1991 - 2 WD 51.90   

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https://dejure.org/1991,7721
BVerwG, 07.03.1991 - 2 WD 51.90 (https://dejure.org/1991,7721)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.1991 - 2 WD 51.90 (https://dejure.org/1991,7721)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 1991 - 2 WD 51.90 (https://dejure.org/1991,7721)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Außerdienstliche Verfehlungen eines Vorgesetzten gegen Eigentum und Vermögen von Kameraden durch nicht bestimmungs- und vertragsgemäße Überweisung eingesammelter Beträge - Unterschlagung von Kameradengeldern - Rückzahlungsbereitschaft als Milderungsgrund - Weitere in der ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72

    Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr -

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1991 - 2 WD 51.90
    Für eine Überbürdung der dem Soldaten durch die Berufung erwachsenen notwendigen Auslagen auf den Bund fehlt es bei der Erfolglosigkeit des Rechtsmittels an einer gesetzlichen Grundlage (BVerwGE 46, 101).
  • BVerwG, 31.01.1991 - 2 WD 48.90

    Veruntreuung von Kameradengeldern - Zumessungserwägungen - Maßnahmebemessung -

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1991 - 2 WD 51.90
    Ebenso wie im Einzelfall besondere Milderungsgründe einerseits eine mildere Maßnahme rechtfertigen können, erfordern gewichtige Erschwerungsgründe andererseits eine noch schärfere disziplinare Reaktion (vgl. BVerwG Urteile vom 2. Dezember 1986 - 2 WD 23/86 - und vom 31. Januar 1991 - 2 WD 48/90 - m.w.N.).
  • BVerwG, 02.12.1986 - 2 WD 23.86

    Dienstvergehen eines Soldaten durch Unterschlagung von Kameradengeldern -

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1991 - 2 WD 51.90
    Ebenso wie im Einzelfall besondere Milderungsgründe einerseits eine mildere Maßnahme rechtfertigen können, erfordern gewichtige Erschwerungsgründe andererseits eine noch schärfere disziplinare Reaktion (vgl. BVerwG Urteile vom 2. Dezember 1986 - 2 WD 23/86 - und vom 31. Januar 1991 - 2 WD 48/90 - m.w.N.).
  • BVerwG, 17.10.2002 - 2 WD 14.02

    Erster Offizier; "Betreuungskasse"; mangelnde Dienstaufsicht; familiäre

    Ebenso wie im Einzelfall besondere Milderungsgründe einerseits eine mildere Maßnahme rechtfertigen können, erfordern gewichtige Erschwerungsgründe andererseits eine noch schärfere disziplinare Reaktion (vgl. Urteile vom 7. März 1991 - BVerwG 2 WD 51.90 - und vom 9. April 1991 - BVerwG 2 WD 6.91 -).
  • BVerwG, 12.06.1997 - 2 WD 41.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Unterschlagung von dem

    Ebenso wie im Einzelfall besondere Milderungsgründe einerseits eine mildere Maßnahme rechtfertigen können, erfordern gewichtige Erschwerungsgründe andererseits eine noch schärfere disziplinare Reaktion (vgl. Urteile vom 7. März 1991 - BVerwG 2 WD 51.90 - und vom 9. April 1991 - BVerwG 2 WD 6.91 -).
  • BVerwG, 03.09.1991 - 2 WD 2.91

    Wehrrecht Tatmilderungsgrund - Zugriff auf fremdes Eigentum - Unverschuldete

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 7. März 1991 - BVerwG 2 WD 51.90 -) kann eine Rückzahlungsbereitschaft nur dann als durchgreifender Milderungsgrund in Betracht kommen, wenn der Soldat zur Rückzahlung nicht nur willens, sondern auch in der Lage ist.
  • BVerwG, 28.10.2003 - 2 WD 8.03

    Griff in die Kameradenkasse; Unteroffizierskasse; Unterschlagung; Mitverschulden

    Allerdings können im Einzelfall besondere Umstände eine mildere Maßnahme rechtfertigen, gewichtige Erschwerungsgründe andererseits aber auch eine noch schärfere disziplinare Reaktion erfordern (vgl. Urteile vom 17. Mai 1995 BVerwG 2 WD 5.95, vom 7. März 1991 BVerwG 2 WD 51.90, vom 9. April 1991 BVerwG 2 WD 6.91 und vom 17. Oktober 2002 BVerwG 2 WD 14.02).
  • BVerwG, 18.01.1995 - 2 WD 28.94

    Soldat - Homosexuelles Verhalten - Maßnahmebemessung

    Der Soldat hat ferner in gravierendem Umfang seine generelle Vertrauensstellung als Kompaniefeldwebel und Führer des Unteroffizierkorps mißbraucht und gerade in dieser Funktion gegenüber unmittelbar unterstellten Wehrpflichtigen und einem Unteroffizier versagt; denn durch ein eindeutig homosexuell ausgerichtetes Verhalten verliert ein Kompaniefeldwebel zwangsläufig seine Vorbildfunktion, sein Ansehen und seine Autorität als Vorgesetzter (vgl. Urteil vom 7. März 1991 - BVerwG 2 WD 51.90 -).
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