Rechtsprechung
BVerwG, 26.04.2011 - 2 WDB 2.11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
WDO § 42 Nr. 4
Beschwerde gegen Maßnahmen des Disziplinarvorgesetzten; weitere Beschwerde; Zuständigkeit des Truppendienstgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts.; - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
WDO § 42 Nr. 4
Beschwerde gegen Maßnahmen des Disziplinarvorgesetzten; Zuständigkeit des Truppendienstgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts; weitere Beschwerde
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 42 Nr 4 WDO 2002, § 22 WBO
Beschwerde gegen Maßnahmen des Disziplinarvorgesetzten; Zuständigkeit für weitere Beschwerde; Zuständigkeit des Truppendienstgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts - Wolters Kluwer
Bundesverwaltungsgericht ist für die Aufhebung einer Beschwerdeentscheidung des Bundesministers für Verteidigung auch im Falle einer Unzuständigkeit des Verteidigungsministers zuständig; Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für die Aufhebung einer ...
- rewis.io
Beschwerde gegen Maßnahmen des Disziplinarvorgesetzten; Zuständigkeit für weitere Beschwerde; Zuständigkeit des Truppendienstgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts
- ra.de
- rewis.io
Beschwerde gegen Maßnahmen des Disziplinarvorgesetzten; Zuständigkeit für weitere Beschwerde; Zuständigkeit des Truppendienstgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WDO § 17 Abs. 2; WBO § 22
Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für die Aufhebung einer Beschwerdeentscheidung des Bundesministers für Verteidigung auch im Falle einer Unzuständigkeit des Verteidigungsministers - datenbank.nwb.de
Beschwerde gegen Maßnahmen des Disziplinarvorgesetzten; Zuständigkeit für weitere Beschwerde; Zuständigkeit des Truppendienstgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.03.2010 - 1 WB 9.09
Abgrenzung zwischen dem Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und dem …
Auszug aus BVerwG, 26.04.2011 - 2 WDB 2.11
Etwas anderes gilt aber bei nicht die Sache selbst betreffenden und nicht verfahrensbeendenden Entscheidungen (…vgl. Beschluss vom 17. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 3.05 - juris Rn. 32 ff.) zu denen nach der ständigen Rechtsprechung des 1. Wehrdienstsenats, der der beschließende Senat folgt, auch Verweisungen an das zuständige Gericht gehören (…vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 2006 a.a.O., vom 17. März 2009 - BVerwG1 WB 77.08 - Buchholz 449 § 82 SG Nr. 4 Rn. 26 und vom 9. März 2010 - BVerwG 1 WB 9.09 - Rn. 13 ). - BVerwG, 17.01.2006 - 1 WB 3.05
Zuständigkeit, Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Beurteilung; …
Auszug aus BVerwG, 26.04.2011 - 2 WDB 2.11
Etwas anderes gilt aber bei nicht die Sache selbst betreffenden und nicht verfahrensbeendenden Entscheidungen (vgl. Beschluss vom 17. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 3.05 - juris Rn. 32 ff.) zu denen nach der ständigen Rechtsprechung des 1. Wehrdienstsenats, der der beschließende Senat folgt, auch Verweisungen an das zuständige Gericht gehören (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 2006 a.a.O., vom 17. März 2009 - BVerwG1 WB 77.08 - Buchholz 449 § 82 SG Nr. 4 Rn. 26 …und vom 9. März 2010 - BVerwG 1 WB 9.09 - Rn. 13 ).
- BVerwG, 16.01.2024 - 1 WNB 3.23 Damit sind allerdings nur Maßnahmen und Entscheidungen aus dem Ersten und Zweiten Abschnitt der Wehrdisziplinarordnung gemeint (…vgl. Dau/Schütz, WDO, 8. Aufl. 2022, § 42 Rn. 7), die - wie etwa das Absehen von einer Disziplinarmaßnahme - im Zusammenhang mit den disziplinarrechtlichen Befugnissen des Disziplinarvorgesetzten stehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 WDB 2, 11 - NZWehrr 2011, 212 ).