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   OLG Köln, 08.05.1998 - 2 Ws 229/98   

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https://dejure.org/1998,8343
OLG Köln, 08.05.1998 - 2 Ws 229/98 (https://dejure.org/1998,8343)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.05.1998 - 2 Ws 229/98 (https://dejure.org/1998,8343)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Mai 1998 - 2 Ws 229/98 (https://dejure.org/1998,8343)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1999, 37
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 347/09

    Außervollzugsetzung eines Haftbefehls; Begriff der Verdunkelungsgefahr

    Die Verdunkelungsgefahr lässt sich auch nicht allein aus der Eigenart des dem Beschuldigten vorgeworfenen Delikts ableiten (so u.a. auch OLG Frankfurt NStZ 1997, 200 und StV 2000, 152[ jeweils für §§ 331 ff. StGB]; OLG Köln StV 1999, 37; OLG München StV 1995, 86; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 30).

    Den Umständen lässt sich darüber hinaus auch nicht entnehmen, dass die gesamte Lebensführung des Beschuldigten auf Verheimlichung, Täuschung und ggf. Drohung ausgerichtet wäre, was ggf. zur Annahme von Verdunkelungsgefahr führen könnte (siehe dazu OLG Köln StV 1999, 37 und OLG Frankfurt NStZ 1997, 200).

  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 27/02

    Haftbeschwerde, Untersuchungshaft, Verdunkelungsgefahr, auf Verschleierung

    Die Verdunkelungsgefahr lässt sich auch nicht - entgegen der Ansicht des Amtsgerichts und auch der Strafkammer - allein aus der Eigenart des dem Beschuldigten vorgeworfenen Delikts der Steuerhinterziehung ableiten (so u.a. auch OLG Frankfurt NStZ 1997, 200 und StV 2000, 152 jeweils für §§ 331 ff. StGB ; OLG Köln StV 1999, 37; StraFo 2000, 135; OLG München StV 1995, 86; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 30).

    Den Umständen lässt sich darüber hinaus auch nicht entnehmen, dass die gesamte Lebensführung des Beschuldigten auf Verheimlichung, Täuschung und ggf. Drohung ausgerichtet wäre, was ggf. zur Annahme von Verdunkelungsgefahr führen könnte (siehe dazu OLG Köln StV 1999, 37 und OLG Frankfurt NStZ 1997, 200).

    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass eine möglicherweise hohe Straferwartung allein die Fluchtgefahr nicht begründen kann (vgl. u.a. Senat in StV 1999, 37; ähnlich Senat in StV 1999, 215, StraFo 1999, 248 und NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203).

  • OLG Köln, 01.02.2000 - 2 Ws 35/00
    Die bloße Möglichkeit, dass solche Handlungen vorgenommen werden, genügt nicht (vgl. SenatsE vom 26.1.1999 -2 Ws 29/99- = StV 1999, 323 f; und vom 8.5.1998 -2 Ws 229/98-= StV 1999, 37, ferner: Senat StV 1992, 37; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 112 Rdn. 27; Boujong in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4.Aufl., § 112 Rdn. 26).

    Zu diesen Delikten werden auch die Straftaten nach §§ 331 ff StGB gezählt (Senat StV 1999, 37 f; OLG Frankfurt, NStZ 1997, 200f.f,; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.1998, 3 Ws 543, 584/98).

  • OLG Köln, 19.12.2002 - 2 Ws 603/02

    Untersuchungshaft, Verdunkelungsgefahr

    Auch wenn der Beschuldigte nicht verpflichtet ist, Angaben zur Sache zu machen oder sich wahrheitsgemäß einzulassen, kann ein solches Einlassungsverhalten in Verbindung mit sonstigem, auf systematisches Verheimlichen und Täuschen ausgerichtetem Verhalten die Besorgnis begründen, dass es zu Verdunkelungshandlungen kommen wird, sofern die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind (vgl. Senat StV 1999, 37).
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