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   OVG Sachsen, 02.11.2010 - 2 A 232/10   

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OVG Sachsen, 02.11.2010 - 2 A 232/10 (https://dejure.org/2010,15197)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.11.2010 - 2 A 232/10 (https://dejure.org/2010,15197)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. November 2010 - 2 A 232/10 (https://dejure.org/2010,15197)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    BesÜV § 4 Abs. 1 S. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugehörigkeit der einigungsvertraglichen Sonderbestimmungen zum Anwendungsbereich des § 4 Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung (2. BesÜV); Auswirkung einer Ersetzung einer Laufbahnbefähigung eines Bewerbers durch eine Bewährung auf einem Dienstposten auf die Gewährung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugehörigkeit der einigungsvertraglichen Sonderbestimmungen zum Anwendungsbereich des § 4 Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung (2. BesÜV); Auswirkung einer Ersetzung einer Laufbahnbefähigung eines Bewerbers durch eine Bewährung auf einem Dienstposten auf die Gewährung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 583
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 4.00

    Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltfähiger Zuschuss zur

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.11.2010 - 2 A 232/10
    Das Bundesverwaltungsgericht habe bereits entschieden, dass sogenannte "andere Bewerber" keinen Anspruch auf den Zuschuss nach § 4 der 2. BesÜV hätten (Urt. v. 27.2.2001 - 2 C 4.00 -).

    Der mobilitätsfördernde Anreiz wurde allerdings nur solchen "Fachkräften" geboten, die spezifische, vom Beamten-, Richter- oder Soldatenrecht seit dem 3.10.1990 auch für das Beitrittsgebiet geforderte fachliche Befähigungen aufwiesen und die wegen der unterschiedlichen Struktur des öffentlichen Dienstes der DDR nur außerhalb des Beitrittsgebiets erworben werden konnten (BVerwG, Urt. v. 27.2.2001 - 2 C 4.00 -, jurisRn. 19).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2007 - 4 B 21.05

    Vereinbarkeit der niedrigeren Besoldung für Beamte in den neuen Bundesländern mit

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.11.2010 - 2 A 232/10
    Hierzu bezieht er sich auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Urt. v. 3.5.2007 - OVG 4 B 21.05 -).

    Mit dieser Argumentation bezieht das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (vgl. z. B. Urt. v. 3.5.2007 - OVG 4 B 21.05 -, juris Rn. 48 f.) die Vorschriften des Einigungsvertrages und der auf dessen Grundlage erlassenen Rechtsverordnung in den Anwendungsbereich der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung ein.

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.11.2010 - 2 A 232/10
    Etwas anders gilt aber, wenn die Klärung der Rechtsfrage noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1995, NVwZ-RR 1996, 712 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 22.02.2010 - 2 A 309/09

    Zulassung der Berufung, Anwendungsbereich der 2. BesÜV, Einigungsvertrag

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.11.2010 - 2 A 232/10
    Mit Beschluss vom 22.2.2010 - 2 A 309/09 - hat der Senat auf Antrag des Klägers die Berufung gegen das Urteil wegen besonderer rechtlicher Schwierigkeiten (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zugelassen.
  • OVG Sachsen, 22.06.2009 - 2 A 379/08

    "Befähigungsvoraussetzungen" im Sinne von § 4 der 2.

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.11.2010 - 2 A 232/10
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 15.6.2006 - 2 C 14.05 -, juris) sowie des Senats (vgl. Beschl. v. 22.6.2009 - 2 A 379/08 -, juris) wird übereinstimmend davon ausgegangen, dass der Begriff "Befähigungsvoraussetzungen" weder in der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung noch in sonstigen besoldungsrechtlichen Vorschriften definiert ist.
  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99

    Beamtenbesoldung Ost II

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.11.2010 - 2 A 232/10
    Allerdings führen nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts allgemeine Schul- und Bildungsabschlüsse aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu der geforderten dienstrechtlichen Voraussetzung, weil die fachliche Qualifikation, auf die es insofern maßgeblich ankomme, regelmäßig durch den Vorbereitungsdienst und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung erworben werde (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.2.2003 - 2 BvR 709/99 -, juris, sowie vom 19.11.2003 - 2 BvR 538/00 -, juris).
  • BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00

    Zur Gewährung eines die abgesenkte Besoldung im Beitrittsgebiet ergänzenden

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.11.2010 - 2 A 232/10
    Allerdings führen nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts allgemeine Schul- und Bildungsabschlüsse aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu der geforderten dienstrechtlichen Voraussetzung, weil die fachliche Qualifikation, auf die es insofern maßgeblich ankomme, regelmäßig durch den Vorbereitungsdienst und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung erworben werde (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.2.2003 - 2 BvR 709/99 -, juris, sowie vom 19.11.2003 - 2 BvR 538/00 -, juris).
  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.11.2010 - 2 A 232/10
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 15.6.2006 - 2 C 14.05 -, juris) sowie des Senats (vgl. Beschl. v. 22.6.2009 - 2 A 379/08 -, juris) wird übereinstimmend davon ausgegangen, dass der Begriff "Befähigungsvoraussetzungen" weder in der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung noch in sonstigen besoldungsrechtlichen Vorschriften definiert ist.
  • VG Düsseldorf, 22.08.2016 - 28 K 3867/15

    Baugenehmigung; Nutzungsänderung; Wettbüro; Schwellenwert; Nutzfläche;

    Nach gefestigter Meinung sind solche - der kommerziellen Unterhaltung dienenden - Wettbüros insbesondere mit Blick auf ihren Verweilcharakter als Vergnügungsstätten zu behandeln, OVG NRW, Beschluss vom 21. April 2011 - 2 A 232/10 - m.w.N.; Hess. VGH, Beschluss vom 25. August 2008 - 3 UZ 2566/07 - juris, wobei Einigkeit darüber besteht, dass die Ausstattung eines Wettbüros mit Sitzgruppen oder TV-Bildschirmen, das Bereitstellen von Getränken und Speisen oder das Vorhalten von Unterhaltungsspielen zwar Indizien, aber keine unabdingbare Voraussetzung für das Vorliegen einer Vergnügungsstätte sind.

    Wie weit die wechselseitige Prägung - und damit die nähere Umgebung - reicht, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. April 2011 - 2 A 232/10 -, m.w.N.

  • OVG Sachsen, 03.02.2011 - 2 A 54/09

    Bis zum 31. Dezember 2009 im Freistaat Sachsen vorgesehene abgesenkte Besoldung

    Zwar ist die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im Wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet (vgl. z. B. BVerwG, Beschl. v. 2.7.1997, LKV 1997, 454 m. w. N., st. Rspr.; Senatsurt. v. 2.11.2010 - 2 A 232/10 -, juris).

    Etwas anders gilt aber, wenn die Klärung der Rechtsfrage noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1995, NVwZ-RR 1996, 712 m. w. N.; Senatsurt. v. 2.11.2010 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 736/10

    Einhaltung des dem Besoldungsgesetzgebers zustehenden Gestaltungsspielraums bei

    Zwar ist die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im Wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet (vgl. z. B. BVerwG, Beschl. v. 2. Juli 1997, LKV 1997, 454 m. w. N., st. Rspr.; Senatsurt. v. 2. November 2010 - 2 A 232/10 -, juris).

    Etwas anderes gilt aber, wenn die Klärung der Rechtsfrage noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Beschl. v 20. Dezember 1995, NVwZ-RR 1996, 712 m. w. N.; Senatsurt. v. 2. November 2010 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 524/10
    Zwar ist die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im Wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet (vgl. z. B. BVerwG, Beschl. v. 2. Juli 1997, LKV 1997, 454 m. w. N., st. Rspr.; Senatsurt. v. 2. November 2010 - 2 A 232/10 -, juris).

    Etwas anderes gilt aber, wenn die Klärung der Rechtsfrage noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Beschl. v 20. Dezember 1995, NVwZ-RR 1996, 712 m. w. N.; Senatsurt. v. 2. November 2010 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 689/10

    Abgesenkte Besoldung im Beitrittsgebiet, Abstandsgebot, Förderalismusreform,

    Zwar ist die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im Wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet (vgl. z. B. BVerwG, Beschl. v. 2. Juli 1997, LKV 1997, 454 m. w. N., st. Rspr.; Senatsurt. v. 2. November 2010 - 2 A 232/10 -, juris).

    Etwas anderes gilt aber, wenn die Klärung der Rechtsfrage noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Beschl. v 20. Dezember 1995, NVwZ-RR 1996, 712 m. w. N.; Senatsurt. v. 2. November 2010 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 03.02.2012 - 2 A 188/08

    Soldat, erstmalige Ernennung, abgesenkte Besoldung, Befähigungsvoraussetzung,

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - juris) und des Senats (vgl. Beschl. v. 22. Juni 2009 - 2 A 379/08 - Urt. v. 2. November 2010 - 2 A 232/10 -, beide juris) ist geklärt, dass der Begriff "Befähigungsvoraussetzungen" weder in der 2. Besoldungs-Übergangsverordnung noch in sonstigen besoldungsrechtlichen Vorschriften definiert ist.

    Zudem gehören die einigungsvertraglichen Sonderbestimmungen nicht zum Anwendungsbereich des § 4 der 2. BesÜV (vgl. Senatsurt. v. 2. November 2010 - 2 A 232/10 -, juris).

  • OVG Sachsen, 10.07.2018 - 2 A 419/15

    Besoldung; Beamter; Richter; Beitrittsgebiet; abgesenkte Besoldung;

    Etwas anders gilt aber, wenn die Klärung der Rechtsfrage - wie hier - für einen nicht überschaubaren Personenkreis von Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. Dezember 1995, NVwZ-RR 1996, 712 m. w. N.; Senatsurt. v. 2. November 2010 - 2 A 232/10 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 29.09.2016 - 28 K 6339/14

    Bauplanungsrecht (Bauvoranfrage für Erweiterung in einen großflächigen

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. April 2011 - 2 A 232/10 -, m.w.N., juris.
  • VG Düsseldorf, 12.09.2016 - 28 K 5502/16

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Baugenehmigung für eine Wettannahmestelle;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. April 2011 - 2 A 232/10 -, m.w.N., juris.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2011 - 4a B 1.11

    Zuschuss zur Ergänzung der Dienstbezüge; § 4 2. BesÜV Anwendbarkeit auf

    b) Ob eine Ernennung auf der Grundlage der einigungsvertraglichen Sondervorschriften i.V.m. der diese Vorschriften (auf Bundes- und Landesebene jeweils) konkretisierenden Bewährungsanforderungsverordnung überhaupt in den Anwendungsbereich des § 4 2. BesÜV fällt, ist streitig (bejahend: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. Mai 2007 - 4 B 21.05 -, juris RN 49, sowie Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 6 N 60.08; verneinend: sächsisches OVG, Urteil vom 2. November 2010 - 2 A 232/10 -, juris RN 19; offen gelassen: BVerwG, Beschluss vom 28. September 2007 a.a.O., juris RN 7).
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