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   OVG Sachsen, 01.07.2011 - 2 A 708/09   

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https://dejure.org/2011,21946
OVG Sachsen, 01.07.2011 - 2 A 708/09 (https://dejure.org/2011,21946)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01.07.2011 - 2 A 708/09 (https://dejure.org/2011,21946)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01. Juli 2011 - 2 A 708/09 (https://dejure.org/2011,21946)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    BeamtVG; BRRG a F § 13 Abs. 2 Nr. 2; VwGO § 124
    Vordienstzeiten, Ruhegehaltfähigkeit, Nichtzulassung der Berufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Studiums der Sportwissenschaft als ruhegehaltfähige Dienstzeit eines Polizeibeamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung eines Studiums der Sportwissenschaft als ruhegehaltfähige Dienstzeit eines Polizeibeamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.07.2011 - 2 A 708/09
    Eine Zulassung der Berufung scheidet aber aus, wenn sich das angefochtene Urteil aus anderen Gründen im Ergebnis als richtig darstellt (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 192; st. Rspr.).

    Die Darlegung dieser Voraussetzungen fordert zumindest die Bezeichnung der konkreten Frage, die für das Berufungsverfahren erheblich sein würde, und die Darlegung ihrer Entscheidungserheblichkeit (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).

  • BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.07.2011 - 2 A 708/09
    Darauf hat der Senat den Kläger vor seiner Entscheidung hingewiesen (vgl. hierzu BVerfG, K-Beschl. v. 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 -, juris).
  • VGH Bayern, 25.06.2015 - 3 ZB 12.1111

    Beamtenversorgung; Fachhochschulprofessor (BesGr C 3) für Wirtschaftsinformatik

    (9) Da hinsichtlich der Frage der vorgeschriebenen Hochschulausbildung nicht auf die konkreten Verhältnisse des Einzelfalls bzw. die Einstellungspraxis (vgl. SächsOVG, B.v. 1.7.2011 - 2 A 708/09 - juris Rn. 7) abzustellen ist, kommt es nicht darauf an, ob das wirtschaftswissenschaftliche Aufbaustudium des Klägers von der Fachhochschule als unabdingbare Voraussetzung für die Einstellung des Klägers angesehen worden ist, so dass das Verwaltungsgericht auch den diesbezüglichen Beweisangeboten des Klägers nicht nachgehen musste.
  • VG Gelsenkirchen, 12.03.2021 - 3 K 6310/17

    Wahlbeamter, Angestelltenverhältnis, Studium, Vordienstzeit, Ermessen,

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 C 18/06 -, juris, Rn. 24; Sächsisches OVG, Beschluss vom 1. Juli 2011 - 2 A 708/09 -, juris, Rn. 8.
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