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   OVG Saarland, 27.02.2012 - 2 B 433/11   

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OVG Saarland, 27.02.2012 - 2 B 433/11 (https://dejure.org/2012,60192)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27.02.2012 - 2 B 433/11 (https://dejure.org/2012,60192)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27. Februar 2012 - 2 B 433/11 (https://dejure.org/2012,60192)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Saarlouis, 28.11.2011 - 10 L 1499/11

    Regelausweisung; besonderer Ausweisungsschutz

    Auszug aus OVG Saarland, 27.02.2012 - 2 B 433/11
    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 28. November 2011 - 10 L 1499/11 - wird zurückgewiesen.

    Den am 17.10.2011 gestellten Aussetzungsantrag wies das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 28.11.2011 - 10 L 1499/11 -, dem Antragsteller zu Händen seiner Prozessbevollmächtigten am 1.12.2011 zugestellt, zurück.

    Die am 13.12.2011 eingelegte und am 29.12.2011 begründete Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 28.11.2011 - 10 L 1499/11 -, mit dem sein Aussetzungsantrag zurückgewiesen wurde, ist zulässig, jedoch nicht begründet.

  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

    Auszug aus OVG Saarland, 27.02.2012 - 2 B 433/11
    (Vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 -, NVwZ 2007, 1300 = InfAuslR 2007, 443) Zum anderen stellt die Ausweisung jedenfalls einen Eingriff in das durch Art. 8 I EMRK geschützte Recht des Antragstellers auf Privatleben dar,(Vgl. etwa EGMR, Urteile vom 23.6.2008 - 1683/03 -, InfAuslR 2008, 333, und vom 22.4.2004 - 42703/98 -, InfAuslR 2004, 374) der ebenfalls nur rechtmäßig ist, wenn er sich als verhältnismäßig im Sinne des Art. 8 II EMRK darstellt.

    Auch der EGMR hat im Bereich des Drogenhandels "Verständnis für die Härte der innerstaatlichen Behörden gegenüber jenen gezeigt, die aktiv an der Verbreitung dieser Plage beteiligt sind"(EGMR, Urteil vom 23.6.2008 - 1683/03 -, InfAuslR 2008, 333).

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

    Auszug aus OVG Saarland, 27.02.2012 - 2 B 433/11
    (Vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 -, NVwZ 2007, 1300 = InfAuslR 2007, 443) Zum anderen stellt die Ausweisung jedenfalls einen Eingriff in das durch Art. 8 I EMRK geschützte Recht des Antragstellers auf Privatleben dar,(Vgl. etwa EGMR, Urteile vom 23.6.2008 - 1683/03 -, InfAuslR 2008, 333, und vom 22.4.2004 - 42703/98 -, InfAuslR 2004, 374) der ebenfalls nur rechtmäßig ist, wenn er sich als verhältnismäßig im Sinne des Art. 8 II EMRK darstellt.

    Allerdings verfolgt die Ausweisung als ordnungsrechtliche Maßnahme nicht den Zweck der Ahndung eines bestimmten Verhaltens, sondern sie soll vielmehr künftige Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder Beeinträchtigungen sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Aufenthalts von Ausländern im Inland verhindern bzw. ihnen vorbeugen.(Vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 -, NVwZ 2007, 1300 = InfAuslR 2007, 443).

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus OVG Saarland, 27.02.2012 - 2 B 433/11
    Bei der uneingeschränkter gerichtlicher Kontrolle unterliegenden Prüfung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, sind alle Umstände einer evtl. strafrichterlichen Verurteilung sowie die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen, die in § 55 III AufenthG nicht abschließend genannt werden.(BVerwG, Urteil vom 23.10.2007 - 1 C 10/07 -, BVerwGE 129, 367 = InfAuslR 2008, 116 m.w.N.) Ein Ermessensspielraum steht der Behörde nur dann zu, wenn kein Regel-, sondern ein Ausnahmefall im genannten Sinne vorliegt.(BVerwG, Beschluss vom 13.11.1995 - 1 B 237/94 -, InfAuslR 1996, 103) Ein Ausnahmefall von der Regelausweisung - und damit die Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung - ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 23.10.2007 - 1 C 10/07 -, BVerwGE 129, 367 = InfAuslR 2008, 116) , der sich der Senat angeschlossen hat(OVG des Saarlandes, Urteil vom 4.2.2010 - 2 A 448/08 -), bereits dann anzunehmen, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten.

    Der Antragsgegner hat dabei die Ausweisungsgründe mit dem Gewicht, das in dem gestuften System der Ausweisungstatbestände zum Ausdruck kommt, in die Ermessensentscheidung einbezogen(Vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 23.10.2007 - 1 C 10/07 -, BVerwGE 129, 367 = InfAuslR 2008, 116) und auch ansonsten alle erheblichen erkennbaren Umstände gemessen am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz angemessen berücksichtigt.

  • BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84

    Ermessenseinschränkung bei Ausweisung - Schutz von Ehe und Familie - Verurteilung

    Auszug aus OVG Saarland, 27.02.2012 - 2 B 433/11
    Dass bei Anwendung praktischer Vernunft neue Verfehlungen des Antragstellers nicht mehr in Rechnung zu stellen wären, das von ihm ausgehende Risiko bei Würdigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls letztlich kein anderes wäre, als es bei jedem Menschen mehr oder weniger besteht(BVerwG, Beschluss vom 17.10.1984 - 1 B 61/84 -, InfAuslR 1985, 33), also keine Wiederholungsgefahr mehr bestehe, kann daher nach allem nicht angenommen werden.
  • OVG Saarland, 18.05.2011 - 2 A 314/10

    Ausweisung eines Intensivstraftäters; Ablehnung eines Beweisantrags;

    Auszug aus OVG Saarland, 27.02.2012 - 2 B 433/11
    Zum einen hat ein Ausländer, der so erheblich kriminell in Erscheinung getreten ist, dass er die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 53 AufenthG erfüllt, nach der ständigen Rechtsprechung des Senats(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.5.2011 - 2 A 314/10 -) keinen Anspruch auf Absolvierung einer Drogentherapie.
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

    Auszug aus OVG Saarland, 27.02.2012 - 2 B 433/11
    Es sind auch nach Erlass der Ausweisungsverfügung keine neuen entscheidungserheblichen Umstände vorgetragen worden oder ansonsten ersichtlich, die die Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes durchgreifend in Frage stellen könnten(zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Ausweisungen: grundlegend BVerwG, Urteil vom 15.11.2007 - 1 C 45/06 -, BVerwGE 130, 20; BVerwG, Urteil vom 13.12.2011 - 1 C 14/10 -).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus OVG Saarland, 27.02.2012 - 2 B 433/11
    Es sind auch nach Erlass der Ausweisungsverfügung keine neuen entscheidungserheblichen Umstände vorgetragen worden oder ansonsten ersichtlich, die die Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes durchgreifend in Frage stellen könnten(zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Ausweisungen: grundlegend BVerwG, Urteil vom 15.11.2007 - 1 C 45/06 -, BVerwGE 130, 20; BVerwG, Urteil vom 13.12.2011 - 1 C 14/10 -).
  • EGMR, 22.04.2004 - 42703/98

    Österreich (A), Jugoslawen, Kosovo, Privatleben, Integration, Straftäter, Raub,

    Auszug aus OVG Saarland, 27.02.2012 - 2 B 433/11
    (Vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 -, NVwZ 2007, 1300 = InfAuslR 2007, 443) Zum anderen stellt die Ausweisung jedenfalls einen Eingriff in das durch Art. 8 I EMRK geschützte Recht des Antragstellers auf Privatleben dar,(Vgl. etwa EGMR, Urteile vom 23.6.2008 - 1683/03 -, InfAuslR 2008, 333, und vom 22.4.2004 - 42703/98 -, InfAuslR 2004, 374) der ebenfalls nur rechtmäßig ist, wenn er sich als verhältnismäßig im Sinne des Art. 8 II EMRK darstellt.
  • BVerwG, 13.11.1995 - 1 B 113.95

    Bewertung des ausländerrechtlichen Status ehemaliger DDR-Vertragsarbeiter nach

    Auszug aus OVG Saarland, 27.02.2012 - 2 B 433/11
    Bei der uneingeschränkter gerichtlicher Kontrolle unterliegenden Prüfung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, sind alle Umstände einer evtl. strafrichterlichen Verurteilung sowie die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen, die in § 55 III AufenthG nicht abschließend genannt werden.(BVerwG, Urteil vom 23.10.2007 - 1 C 10/07 -, BVerwGE 129, 367 = InfAuslR 2008, 116 m.w.N.) Ein Ermessensspielraum steht der Behörde nur dann zu, wenn kein Regel-, sondern ein Ausnahmefall im genannten Sinne vorliegt.(BVerwG, Beschluss vom 13.11.1995 - 1 B 237/94 -, InfAuslR 1996, 103) Ein Ausnahmefall von der Regelausweisung - und damit die Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung - ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 23.10.2007 - 1 C 10/07 -, BVerwGE 129, 367 = InfAuslR 2008, 116) , der sich der Senat angeschlossen hat(OVG des Saarlandes, Urteil vom 4.2.2010 - 2 A 448/08 -), bereits dann anzunehmen, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten.
  • BVerwG, 13.11.1995 - 1 B 237.94

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • OVG Saarland, 04.02.2010 - 2 A 448/08

    Ausweisung: Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung wegen Drogendelikten bei

  • OVG Saarland, 28.05.2019 - 2 A 41/19

    Ausweisung von Straftätern; Betäubungsmittelkriminalität; Resozialisierung zur

    Ein Ausländer, der - hier durch den Handel mit Betäubungsmitteln - so erheblich kriminell in Erscheinung getreten ist, dass er nach dem Verständnis jedenfalls des Bundesgesetzgebers die im Grundsatz seine Ausweisung rechtfertigenden Voraussetzungen der §§ 53 Abs. 1, 54 Abs. Nr. 1 AufenthG erfüllt, hat nach der ständigen Rechtsprechung des Senats keinen Anspruch darauf, im Rahmen seines Strafvollzugs oder auch danach in einer Bewährungsphase so lange therapiert zu werden, bis ihm möglicherweise dann doch eine günstige Sozialprognose im Hinblick auf eine Rückfallgefährdung beziehungsweise eine Wiederholungsgefahr gestellt werden kann.(vgl. beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.12.2018 - 2 B 287/18 -, vom 27.3.2018 - 2 B 48/18 -, SKZ 2018, 163, Leitsatz Nr. 59, vom 2.12.2016 - 2 B 323/1q6 -, SKZ 2017, 95, Leitsatz Nr. 58, vom 24.10.2013 - 2 B 392/13 -, SKZ 2014, 44, Leitsatz Nr. 49, vom 13.3.2013 - 2 B 40/13-, SKZ 2013, 176, Leitsatz Nr. 46, vom 27.2.2012 - 2 B 433/11-, SKZ 2012, 190, Leitsatz Nr. 50, vom 18.10.2012 - 2 B 352/11 -, SKZ 2012, 96, Leitsatz Nr. 40, vom 14.9.2011 - 2 B 357/11 -, SKZ 2012, 95, Leitsatz Nr. 35, vom 4.5.2011 - 2 D 210/11 -, SKZ 2011, 244, Leitsatz Nr. 58, und vom 9.4.2009 - 2 B 318/09-, SKZ 2009, 255, Leitsatz Nr. 75).
  • OVG Saarland, 24.10.2013 - 2 B 392/13

    Ausweisung assoziationsberechtigter Ausländer - hier: sorgeberechtigter Vater

    Ein Ausländer, der - wie der unter anderem wegen Handels mit Betäubungsmitteln zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilte Antragsteller - so erheblich kriminell in Erscheinung getreten ist, dass er nach dem Verständnis jedenfalls des Bundesgesetzgebers die im Grundsatz seine zwingende Ausweisung rechtfertigenden Voraussetzungen des § 53 AufenthG erfüllt, hat nach der Rechtsprechung des Senats keinen Anspruch darauf, im Rahmen seines Strafvollzugs oder auch danach in einer Bewährungsphase so lange therapiert zu werden, bis ihm möglicherweise eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.3.2013 - 2 B 40/13 -, SKZ 2013, 176, Leitsatz Nr. 46, vom 27.2.2012 - 2 B 433/11 -, SKZ 2012, 190, Leitsatz Nr. 50, vom 18.10.2012 - 2 B 352/11 -, SKZ 2012, 96, Leitsatz Nr. 40, vom 14.9.2011 - 2 B 357/11 -, SKZ 2012, 95, Leitsatz Nr.- 35, vom 4.5.2011 - 2 D 210/11 -, SKZ 2011, 244, Leitsatz Nr. 58, und vom 9.4.2009 - 2 B 318/09 -, SKZ 2009, 255, Leitsatz Nr. 75) Ob der diesbezügliche Sachvortrag in dem nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist (§ 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO) eingegangenen Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten vom 2.9.2013 im vorliegenden Verfahren grundsätzlich (noch) zu berücksichtigen war oder nicht, kann daher dahinstehen.
  • VG Saarlouis, 31.07.2013 - 10 K 868/12

    Ausweisung eines Ausländers nur bei zeitgleicher Befristung derselben

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.03.2013, 2 B 40/13, und vom 27.02.2012, 2 B 433/11, m.w.N.
  • VG Saarlouis, 19.03.2012 - 10 L 84/12

    Einzelfall einer rechtmäßigen Ausweisung eines assoziationsberechtigten

    dazu auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.02.2012, 2 B 433/11.
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