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   BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1205/94   

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https://dejure.org/1994,4110
BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1205/94 (https://dejure.org/1994,4110)
BVerfG, Entscheidung vom 28.12.1994 - 2 BvR 1205/94 (https://dejure.org/1994,4110)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Dezember 1994 - 2 BvR 1205/94 (https://dejure.org/1994,4110)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 51 Abs. 1 § 53 Abs. 1; GG Art. 16a Abs. 1
    Begriff des "besonders schweren Nachteils" im Asylverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufenthalts- und sozialrechtlicher Status - Anerkennung als Asylberechtigter - Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde - Abschiebungshindernis - Asylrelevanz - Drohende Folter - Menschenrechtswidrige Behandlung - Türkei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 52
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1205/94
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht aber nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 >157, 166 f.<; 80, 315 >335<; 81, 142 >151 f.<).

    Auch Folter kann sich dann als asylrelevante Verfolgung darstellen, wenn sie wegen asylrelevanter Merkmale oder im Blick auf diese eingesetzt wird (BVerfGE 81, 142 >151<).

    Es ist nicht ersichtlich, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 >344<; 81, 142 >155<).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1205/94
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht aber nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 >157, 166 f.<; 80, 315 >335<; 81, 142 >151 f.<).

    Dies legt den politischen Charakter der vom Gericht angenommenen, nach Rückkehr drohenden Verfolgungsmaßnahmen gerade nahe (vgl. BVerfGE 80, 315 >336<).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1205/94
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat in bezug auf den Tatbestand "politisch Verfolgter" sowohl hinsichtlich der Ermittlung des Sachverhalts selbst als auch seiner rechtlichen Bewertung zu prüfen, ob die tatsächliche und rechtliche Wertung der Gerichte sowie Art und Umfang ihrer Ermittlungen der Asylgewährleistung gerecht werden (BVerfGE 76, 143 >162<).

    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht aber nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 >157, 166 f.<; 80, 315 >335<; 81, 142 >151 f.<).

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1205/94
    Es ist nicht ersichtlich, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 >344<; 81, 142 >155<).
  • BVerfG, 08.11.1990 - 2 BvR 933/90

    Asylerheblichkeit von Merkmalen politischer Verfolgung - Verhöre und Verhaftung

    Auszug aus BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1205/94
    Dabei ist nicht erforderlich, daß der Verfolgte tatsächlich Träger des asylerheblichen Merkmals ist; es reicht vielmehr aus, daß der Verfolger den Verdacht der Trägerschaft asylerheblicher Merkmale hegt und deshalb ein asylrelevantes Mittel einsetzt oder einzusetzen beabsichtigt (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Beschlüsse vom 8. November 1990, InfAuslR 1991, 25 >28<; vom 7. Dezember 1990, InfAuslR 1991, 136 >138 f.< und vom 17. April 1991, InfAuslR 1992, 66 >69<).
  • BVerfG, 12.03.1992 - 2 BvR 721/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung wesentlicher Fluchtgründe

    Auszug aus BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1205/94
    Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Bewertung nur dann, wenn sie anhand der gegebenen Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist meines Erachtens überflüssig oder nicht auf einer verläßlichen Grundlage beruht (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Beschlüsse vom 20. Juni 1990, InfAuslR 1991, 85 >88< und vom 12. März 1992, InfAuslR 1992, 231 >233<).
  • BVerfG, 20.06.1990 - 2 BvR 1727/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1205/94
    Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Bewertung nur dann, wenn sie anhand der gegebenen Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist meines Erachtens überflüssig oder nicht auf einer verläßlichen Grundlage beruht (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Beschlüsse vom 20. Juni 1990, InfAuslR 1991, 85 >88< und vom 12. März 1992, InfAuslR 1992, 231 >233<).
  • BVerfG, 07.12.1990 - 2 BvR 525/90

    Politische Verfolgung im Heimatstaat und inländische Fluchtalternative im

    Auszug aus BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1205/94
    Dabei ist nicht erforderlich, daß der Verfolgte tatsächlich Träger des asylerheblichen Merkmals ist; es reicht vielmehr aus, daß der Verfolger den Verdacht der Trägerschaft asylerheblicher Merkmale hegt und deshalb ein asylrelevantes Mittel einsetzt oder einzusetzen beabsichtigt (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Beschlüsse vom 8. November 1990, InfAuslR 1991, 25 >28<; vom 7. Dezember 1990, InfAuslR 1991, 136 >138 f.< und vom 17. April 1991, InfAuslR 1992, 66 >69<).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 2 BvR 1686/90

    Begriff der politischen Verfolgung - Erlittene oder drohende mit

    Auszug aus BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1205/94
    Dabei ist nicht erforderlich, daß der Verfolgte tatsächlich Träger des asylerheblichen Merkmals ist; es reicht vielmehr aus, daß der Verfolger den Verdacht der Trägerschaft asylerheblicher Merkmale hegt und deshalb ein asylrelevantes Mittel einsetzt oder einzusetzen beabsichtigt (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Beschlüsse vom 8. November 1990, InfAuslR 1991, 25 >28<; vom 7. Dezember 1990, InfAuslR 1991, 136 >138 f.< und vom 17. April 1991, InfAuslR 1992, 66 >69<).
  • BVerfG, 14.05.2003 - 2 BvR 134/01

    Zur asylrechtlichen Beurteilung sog Amtswalterexzesse in der Türkei

    Obwohl der Beschwerdeführerin aufgrund der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zu § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG ein - fakultatives - Abschiebungshindernis zur Seite steht, würde ihr durch die Nichtannahme ein besonders schwerer Nachteil entstehen; denn ihr wird mit der Versagung des Anspruchs auf Anerkennung als Asylberechtigte ein Status verweigert, der über den bloßen Abschiebungsschutz deutlich hinausgeht (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Dezember 1994 - 2 BvR 1205/94 -, NVwZ-Beilage 1995, S. 52 und vom 8. Juni 2000 - 2 BvR 81/00 -, InfAuslR 2000, S. 457).
  • BVerfG, 05.08.1998 - 2 BvR 153/96

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Anerkennung als Asylberechtigter

    Dem nach § 53 Abs. 4 AuslG geschützten Ausländer hingegen steht allenfalls ein Anspruch auf Duldung und gegebenenfalls auf ermessensfehlerfreie Prüfung der Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis zu, woran anknüpfend gleichartige Positionen jedoch entweder nur aufgrund einer Ermessensentscheidung oder nach längeren Wartezeiten oder gar nicht entstehen können (vgl. dazu Kanein/Renner, Kommentar zum Ausländerrecht, 6. Aufl., 1993, § 10 AuslG, Rn. 114-157 und § 2 AsylVfG, Rn. 22-29, vgl. insoweit auch Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 28. Dezember 1994 - 2 BvR 1205/94 -, NVwZ Beilage 7/95, S. 52 und vom 3. Juli 1996 - 2 BvR 1957/94 -, DVBl 1996, S. 1250).
  • BVerfG, 03.07.1996 - 2 BvR 1957/94

    Verkennung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die fachgerichtliche

    Dem allein nach § 53 Abs. 1 AuslG geschützten Ausländer hingegen steht allenfalls ein Anspruch auf Duldung und gegebenenfalls auf ermessensfehlerfreie Prüfung der Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis zu, woran anknüpfend gleichartige Positionen jedoch entweder nur aufgrund einer Ermessensentscheidung oder erst nach längeren Wartezeiten oder gar nicht entstehen können (vgl. dazu Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl., 1993, Rn. 114 bis 157 zu § 10 AuslG und Rn. 22 bis 29 zu § 2 AsylVfG ; vgl. insoweit auch Beschluß der erkennenden Kammer vom 28. Dezember 1994 - 2 BvR 1205/94 - NvWZ Beilage 7/95, S. 52).
  • BVerfG, 08.06.2000 - 2 BvR 81/00

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 16a Abs 1 an die fachgerichtliche

    Obwohl der Beschwerdeführerin auf Grund der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zu § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG ein - fakultatives - Abschiebungshindernis zur Seite steht, würde ihr durch die Nichtannahme ein besonders schwerer Nachteil entstehen; denn ihr wird mit der Versagung des Anspruchs auf Anerkennung als Asylberechtigte ein Status verweigert, der über den bloßen Abschiebungsschutz deutlich hinausgeht (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Dezember 1994 - 2 BvR 1205/94 -, NVwZ-Beilage 1995, S. 52).
  • VG Berlin, 31.08.2006 - 36 X 55.06

    Verwaltungsgericht weist Klage im Fall Aydin ab

    Dabei ist nicht erforderlich, dass der Verfolgte tatsächlich Träger des asylerheblichen Merkmals ist, es reicht vielmehr aus, dass der Verfolger den Verdacht der Trägerschaft asylerheblicher Merkmale hegt und deshalb ein asylrelevantes Mittel einsetzt oder einzusetzen beabsichtigt ( BVerfG, Beschluss vom 28. Dezember 1994 - 2 BvR 1205/94 - S. 9f des amtlichen Abdrucks).
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