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   BVerfG, 24.06.1997 - 2 BvR 1581/95   

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https://dejure.org/1997,11579
BVerfG, 24.06.1997 - 2 BvR 1581/95 (https://dejure.org/1997,11579)
BVerfG, Entscheidung vom 24.06.1997 - 2 BvR 1581/95 (https://dejure.org/1997,11579)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juni 1997 - 2 BvR 1581/95 (https://dejure.org/1997,11579)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise Auslagenerstattung nach Erledigung einer Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1997 - 2 BvR 1581/95
    a) Hat sich eine Verfassungsbeschwerde erledigt, so ist über sie nicht mehr zu entscheiden (vgl. BVerfGE 85, 109 [114 f.]).

    b) Über die Erstattung von Auslagen ist nach Billigkeitsgesichtspunkten gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG zu entscheiden (vgl. BVerfGE 85, 109 [114]).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn im Rahmen der lediglich kursorischen Prüfung zu verfassungsrechtlichen Zweifelsfragen nicht Stellung genommen zu werden braucht, weil die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Billigkeitsentscheidung unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage - etwa durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem gleichliegenden Fall - bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 [115 f.]).

  • BVerfG, 12.02.1986 - 2 BvR 604/85

    Zuständigkeitsumfang der Kammern der Senate des Bundesverfassungsgerichts

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1997 - 2 BvR 1581/95
    In Fällen dieser Art ist die nach der Geschäftsverteilung des Senats berufene Kammer zur Entscheidung über die Auslagenerstattung befugt (vgl. BVerfGE 72, 34 [38 f.]).
  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 1954/11

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Steuerhinterziehung; Durchsuchung; Notariat;

    Dies ist der Fall, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Billigkeitsentscheidung unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juni 1997 - 2 BvR 1581/95 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 2100/11

    Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung einer ursprünglich

    Dies ist der Fall, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Billigkeitsentscheidung unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juni 1997 - 2 BvR 1581/95 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 23.07.2015 - 2 BvR 48/15

    Eilrechtsschutz gegen die Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere

    Dies ist der Fall, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Billigkeitsentscheidung unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ; BVerfGK 3, 326 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juni 1997 - 2 BvR 1581/95 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2009 - 1 BvR 572/08 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08, 1 BvR 656/10 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 1954/11 -, juris, Rn. 18; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2100/11 -, juris, Rn. 20; siehe auch BVerfGE 69, 161 ; BVerfGK 11, 361 ).
  • BVerfG, 11.12.2013 - 2 BvR 1373/12

    Strafvollzug (Antrag auf Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt;

    Dies ist der Fall, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Billigkeitsentscheidung unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Januar 2013 - 1 BvR 367/12 -, juris, Rn. 2; BVerfGK 3, 326 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juni 1997 - 2 BvR 1581/95 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2009 - 1 BvR 572/08 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08, 1 BvR 656/10 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 1954/11 -, juris, Rn. 18; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2100/11 -, juris, Rn. 20; siehe auch BVerfGE 69, 161 ; BVerfGK 11, 361 ).
  • OLG Dresden, 30.11.2010 - Ausl 74/10

    Unstatthaftigkeit der Beschwerde gegen Vornahmehandlungen im Rechtshilfeverfahren

    In allen anderen Fällen wird dagegen vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher Rechtsprechung eine Integrationslösung dahingehend angenommen, dass Personen, die von anderen Formen der sonstigen Rechtshilfe betroffen sind, die Möglichkeit besitzen, Einwendungen gegen die Unzulässigkeit der Rechtshilfe im Rahmen des Rechtsschutzes gegen die Vornahmehandlung vorzubringen (BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1997, 2 BvR 1581/95, - juris; Grützner/Pötz/Kreß-Wilkitzki, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen 3.Aufl. § 61 Rdnr. 9; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, IRG 4. Aufl. vor § 59 Rdnr. 25 m.w.N.).
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