Rechtsprechung
BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 299/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Wegen Verfristung unzulässige Verfassungsbeschwerde - keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Wolters Kluwer
Einlegungsfrist - Zustellung - Sofortige Beschwerde - Verfallen einer Sicherheit - Grund- und Menschenrechte - Rechtsstaatlichkeit - Verhältnismäßigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1; StPO § 37 Abs. 3
Fristbeginn für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Entscheidungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bochum, 26.10.1993 - 30 Ls 35 Js 285/92
- LG Bochum, 20.12.1993 - 2 Qs 13/93
- BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 299/94
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvR 356/66
Auszug aus BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 299/94
Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Beschluß vom 19. Juli 1966 - 2 BvR 356/66 - bereits entschieden, daß § 37 Abs. 2 StPO a. F. (= § 37 Abs. 3 StPO n. F.) sich nur auf Zustellungen, die strafprozessuale Fristen in Lauf setzen, bezieht und auf das Verfassungsbeschwerde-Verfahren keine Anwendung findet.
- BVerfG, 14.05.2021 - 2 BvR 1336/20
DNA-Identitätsfeststellung (Entnahme von Körperzellen zur molekulargenetischen …
Die Regelung des § 37 Abs. 2 StPO zu mehrfachen Zustellungen findet als straf-, aber nicht verfassungsprozessuale Norm, die zudem nur Zustellungen, nicht aber sonstige Bekanntmachungsformen betrifft, im verfassungsgerichtlichen Verfahren keine Anwendung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. April 1999 - 2 BvR 299/94 -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 -, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2021 - 2 BvR 428/18 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. April 2021 - 2 BvR 1543/20 -, Rn. 7). - BVerfG, 29.04.2021 - 2 BvR 1543/20
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen …
Die Regelung des § 37 Abs. 2 StPO zu mehrfachen Zustellungen findet als straf-, aber nicht verfassungsprozessuale Norm, die zudem nur Zustellungen, nicht aber sonstige Bekanntmachungsformen betrifft, im verfassungsgerichtlichen Verfahren keine Anwendung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. April 1999 - 2 BvR 299/94 -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 -, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2021 - 2 BvR 428/18 -, Rn. 3). - BVerfG, 12.06.2014 - 2 BvR 1004/13
Begründung der Verfassungsbeschwerde (Darlegungslast in Zweifelsfällen auch …
Da im Falle mehrfacher Bekanntmachungen § 37 Abs. 2 StPO nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf die verfassungsprozessuale Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG keine Anwendung findet, beginnt deren Lauf bereits mit der zuerst bewirkten Zustellung oder formlosen Mitteilung der den Rechtsweg beendenden Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. April 1999 - 2 BvR 299/94 -, juris, Rn. 4, zum inhaltsidentischen § 37 Abs. 3 StPO a.F.).Dies beinhaltet gegebenenfalls auch die Pflicht zur Ermittlung der Zeitpunkte weiterer Zustellungen der letzten angegriffenen Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. April 1999 - 2 BvR 299/94 -, juris, Rn. 8).
- BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 2349/22
Verfristete Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss des …
Darüber hinaus kommt eine Wiedereinsetzung von Amts wegen nur in Betracht, wenn die Schuldlosigkeit des Beschwerdeführers an der Nichtwahrung der Monatsfrist jedenfalls überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. April 1999 - 2 BvR 299/94 -, Rn. 6).(a) Die Verfahrensbevollmächtigte hat aufgrund des ihr erteilten Auftrags, eigenverantwortlich Verfassungsbeschwerde einzulegen, alles ihr Zumutbare zu tun und zu veranlassen, damit die Einlegungsfrist und die sonstigen Anforderungen an die Erhebung der Verfassungsbeschwerde gewahrt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. April 1999 - 2 BvR 299/94 -, Rn. 8).
- BVerfG, 24.02.2021 - 2 BvR 428/18
Nichtannahme einer mangels hinreichender Darlegungen zur Fristwahrung …
Im Falle mehrfacher Bekanntmachung einer strafgerichtlichen Entscheidung beginnt der Lauf der verfassungsprozessualen Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG bereits mit der zuerst bewirkten Zustellung oder formlosen Mitteilung der den Rechtsweg beendenden Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. April 1999 - 2 BvR 299/94 -, Rn. 4;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 -, Rn. 5). - BVerfG, 08.08.2021 - 2 BvR 171/20
Einspruch gegen einen Strafbefehl (Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs …
Im Falle mehrfacher Bekanntmachung einer strafgerichtlichen Entscheidung beginnt der Lauf der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG bereits mit der zuerst bewirkten Zustellung oder formlosen Mitteilung der den Rechtsweg beendenden Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. April 1999 - 2 BvR 299/94 -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 -, Rn. 5). - BVerfG, 24.02.2021 - 2 BvR 496/18
Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde (Darlegungslast in Zweifelsfällen …
Im Falle mehrfacher Bekanntmachung einer strafgerichtlichen Entscheidung beginnt der Lauf der verfassungsprozessualen Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG bereits mit der zuerst bewirkten Zustellung oder formlosen Mitteilung der den Rechtsweg beendenden Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. April 1999 - 2 BvR 299/94 -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 -, Rn. 5). - VerfGH Sachsen, 30.11.2017 - 122-IV-17
Begründungserfordernisse zur Einlegungsfrist
Dies beinhaltet gegebenenfalls auch die Pflicht zur Ermittlung der Zeitpunkte weiterer Zustellungen der letzten angegriffenen Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. April 1999 - 2 BvR 299/94 - juris Rn. 8).