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   BVerwG, 02.07.1981 - 2 C 32.78   

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BVerwG, 02.07.1981 - 2 C 32.78 (https://dejure.org/1981,1243)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1981 - 2 C 32.78 (https://dejure.org/1981,1243)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1981 - 2 C 32.78 (https://dejure.org/1981,1243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Körperschaftsbildung - Übernahme von Wahlbeamten - Qualifikationsmerkmale - Einstufung eines Amtes - Besoldungsgruppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1981, 1063
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 11.07.1975 - VI C 44.72

    Umbildung von Körperschaften - Rechtsstellung eines Beamten - Gleichzubewertendes

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1981 - 2 C 32.78
    Als vom Beklagten übernommener Beamter hatte er aber keinen Anspruch darauf, ihm gemäß der auch für kommunale Wahlbeamte auf Zeit geltenden Sollvorschrift des § 130 Abs. 1 Satz 1 BRRG (vgl. BVerwGE 49, 64 [65]; Urteil vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 42.74 - [Buchholz 230 § 130 BRRG Nr. 3 S. 14]) das Amt des Oberkreisdirektors des Beklagten als "ein seinem bisherigen Amt nach Bedeutung und Inhalt ohne Rücksicht auf Dienststellung und Dienst alter gleichzubewertendes Amt" zu übertragen.

    Auffassung des Berufungsgerichts - eine stärkere Rechtsstellung des Klägers im Verhältnis zum Beigeladenen bei dem im Rahmen des § 130 Abs. 1 Satz 1 BRRG vorzunehmenden Ämtervergleich nicht herleiten: Für die Beurteilung des gleichzubewertenden Amtes ist entscheidend vom statusrechtlichen Amt auszugehen (BVerwGE 49, 64 [68]).

    Nach diesem Status richtet sich der Anspruch des Beamten auf Übertragung des entsprechenden funktionellen Amtes (vgl. BVerwGE 49, 64 [67 f.]).

    Diese gesetzliche Regelung geht nämlich von dem Grundsatz aus, daß die Rechtsstellung, die der von der Umbildung betroffene Beamte bis dahin erlangt hat, im Rahmen des Möglichen bewahrt bleiben soll und nur insoweit verändert und beeinträchtigt werden darf, als dies wegen der Umbildung und deren Folgen unumgänglich ist (BVerwGE 49, 64 [66 f.]; Urteil vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 14.74 - [Buchholz 230 § 130 BRRG Nr. 4]).

    Sowohl dem Urteil des 6. Senats vom 11. Juli 1975 - BVerwG 6 G 44.72 - (BVerwGE 49, 64 [70]) als auch dem Urteil des erkennenden Senats vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 14.74 - (a.a.O.) lagen Sachverhalte zugrunde, in denen die Kläger, gestützt auf § 130 Abs. 1 Satz 1 BRRG, die Übertragung eines Amtes begehrten, das in eine höhere Besoldungsgruppe eingestuft war als das Amt, das sie zur Zeit der Körperschaftsumbildung und Übernahme nach §§ 128, 129 BRRG innehatten; die Kläger machten in diesem Zusammenhang geltend, die Besoldungsgruppe könne für die Beurteilung der Gleichwertigkeit des Amtes bei kommunalen Wahlbeamten nicht in allen Fällen das entscheidende Kriterium sein.

    Dem ist die Rechtsprechung in den genannten Entscheidungen - ausgehend vom Sinn und Zweck der §§ 128 ff. BRRG - mit der Erwägung entgegengetreten, daß es an der Gleichwertigkeit der im Rahmen des § 130 Abs. 1 Satz 1 BRRG zu vergleichenden Ämter schon dann fehle, wenn sie verschiedenen Besoldungsgruppen zugeordnet sind; an diesem Grundsatz könne die im Einzelfall bestehende Möglichkeit einer künftigen Höherstufung nichts ändern (vgl. BVerwGE 49, 64 [68]).

    - Da dem Beklagten bei der Übertragung des Amtes des Oberkreisdirektors die Möglichkeit einer Personenauswahl erhalten blieb, bedarf es auch hier keines Eingehens auf die vom Beklagten vorgetragenen Bedenken, ob § 130 Abs. 1 Satz 1 BRRG, soweit er auf kommunale Wahlbeamte auf Zeit anzuwenden ist, mit Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar ist (vgl. schon BVerwGE 49, 64 [65]).

  • BVerwG, 09.12.1976 - II C 14.74

    Umbildung von Körperschaften - Wahlbeamte - Rechtsstellung

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1981 - 2 C 32.78
    Diese gesetzliche Regelung geht nämlich von dem Grundsatz aus, daß die Rechtsstellung, die der von der Umbildung betroffene Beamte bis dahin erlangt hat, im Rahmen des Möglichen bewahrt bleiben soll und nur insoweit verändert und beeinträchtigt werden darf, als dies wegen der Umbildung und deren Folgen unumgänglich ist (BVerwGE 49, 64 [66 f.]; Urteil vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 14.74 - [Buchholz 230 § 130 BRRG Nr. 4]).

    Sowohl dem Urteil des 6. Senats vom 11. Juli 1975 - BVerwG 6 G 44.72 - (BVerwGE 49, 64 [70]) als auch dem Urteil des erkennenden Senats vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 14.74 - (a.a.O.) lagen Sachverhalte zugrunde, in denen die Kläger, gestützt auf § 130 Abs. 1 Satz 1 BRRG, die Übertragung eines Amtes begehrten, das in eine höhere Besoldungsgruppe eingestuft war als das Amt, das sie zur Zeit der Körperschaftsumbildung und Übernahme nach §§ 128, 129 BRRG innehatten; die Kläger machten in diesem Zusammenhang geltend, die Besoldungsgruppe könne für die Beurteilung der Gleichwertigkeit des Amtes bei kommunalen Wahlbeamten nicht in allen Fällen das entscheidende Kriterium sein.

    Soweit den - im übrigen insoweit nicht entscheidungstragenden - Darlegungen in dem Urteil vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 14.74 - (a.a.O.) eine weitergehende Aussage sollte entnommen werden können, könnte daran nicht festgehalten werden.

  • BVerwG, 09.12.1976 - II C 42.74
    Auszug aus BVerwG, 02.07.1981 - 2 C 32.78
    Als vom Beklagten übernommener Beamter hatte er aber keinen Anspruch darauf, ihm gemäß der auch für kommunale Wahlbeamte auf Zeit geltenden Sollvorschrift des § 130 Abs. 1 Satz 1 BRRG (vgl. BVerwGE 49, 64 [65]; Urteil vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 42.74 - [Buchholz 230 § 130 BRRG Nr. 3 S. 14]) das Amt des Oberkreisdirektors des Beklagten als "ein seinem bisherigen Amt nach Bedeutung und Inhalt ohne Rücksicht auf Dienststellung und Dienst alter gleichzubewertendes Amt" zu übertragen.

    Eine solche Maßnahme lag vielmehr im Ermessen des Beklagten (vgl. Urteile vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 42.74 [a.a.O.] und vom 2. Juli 1981 - BVerwG 2 C 3.79 -).

  • BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 50.75

    Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung im Fach Physiologie - Verstoß gegen das

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1981 - 2 C 32.78
    Ein Klageverzicht muß eindeutig und unzweifelhaft zum Ausdruck kommen (vgl. BVerwGE 55, 355 [357]; BGHZ 2, 112 [117]; Kopp, VwGO, 5. Auflage [1981], § 74 Rndziff. 22).
  • BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74

    Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1981 - 2 C 32.78
    Ein ihr Rechnung tragender Übergang von der Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage zur Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß dem - auf in der Hauptsache erledigte Verpflichtungsbegehren entsprechend anwendbaren (vgl. u.a. BVerwGE 52, 313 [316] mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 71.73 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 84]) - § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO enthält keine nach § 142 VwGO im Revisionsverfahren unzulässige Klageänderung (vgl. § 173 VwGO in Verbindung mit § 264 ZPO).
  • BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79

    Rechtsschutzinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungaklage

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1981 - 2 C 32.78
    Das gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO erforderliche berechtigte Interesse des Klägers an der beantragten Feststellung folgt hier aus dem von ihm angekündigten und nicht offensichtlich aussichtslosen Regreß gegen den Beklagten (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. zuletzt Urteil vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 92.79 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 95 - NJW 1980, 2426]).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 35.78

    Teilweiser Aufgabenübergang - Auswahl von Beamten - Amt im funktionellen Sinne -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1981 - 2 C 32.78
    Der Kläger ist von dem durch § 37 des Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Aachen vom 14. Dezember 1971 (GV.NW. S. 414) gebildeten beklagten Kreis, der im wesentlichen die zu den früheren Kreisen Düren und Jülich gehörenden Gemeinden umfaßt, gemäß § 128 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3, § 129 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 BRRG zu Recht übernommen worden; sein Aufgabengebiet als Oberkreisdirektor des ehemaligen Kreises Düren wurde von der Neugliederung berührt (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 35.78 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen]).
  • BVerwG, 30.11.1978 - 2 C 6.75

    Umbildung von Körperschaften - Schutzzweck - Beamter

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1981 - 2 C 32.78
    Das grundsätzliche Anliegen der gesetzlichen Regelung ist es damit, an die bisher tatsächlich erlangte Rechtsstellung der betroffenen Beamten anzuknüpfen und deren Wahrung als Grundsatz, aber auch als Maximum anzuordnen, ohne in die Organisationsfreiheit der übernehmenden Körperschaften einzugreifen (BVerwGE 57, 98 [105]).
  • BVerwG, 28.04.1977 - II C 71.73

    Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Fachausbildung für einen Berufssoldaten

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1981 - 2 C 32.78
    Ein ihr Rechnung tragender Übergang von der Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage zur Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß dem - auf in der Hauptsache erledigte Verpflichtungsbegehren entsprechend anwendbaren (vgl. u.a. BVerwGE 52, 313 [316] mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 71.73 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 84]) - § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO enthält keine nach § 142 VwGO im Revisionsverfahren unzulässige Klageänderung (vgl. § 173 VwGO in Verbindung mit § 264 ZPO).
  • BVerwG, 11.07.1975 - VI C 43.72

    Anforderungen an die Berufung in ein Beamtenverhältnis

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1981 - 2 C 32.78
    Die Übertragung eines Amtes eines Beamten auf Lebenszeit auf den Kläger kam nicht in Betracht (vgl. Urteil vom 11. Juli 1975 - BVerwG 6 C 43.72 - [Buchholz 230 § 130 BRRG Nr. 2]).
  • BGH, 10.05.1951 - IV ZB 26/51

    Rechtsmittelverzicht durch Referendar

  • BVerwG, 02.07.1981 - 2 C 3.79

    Körperschaftsumbildung - Übernahme von Wahlbeamten - Übertragung von Ämtern

  • BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 30.85

    Besoldung der als Professoren übernommenen Fachhochschullehrer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können für die grundsätzlich (objektiv) funktionsgebundene Ämterbewertung (Fürst, GKÖD, Bd. III, K § 18 Rz 3; Schwegmann/Summer, BBesG, § 18 Rz 18) zusätzlich und ergänzend auch subjektive Qualifikationsmerkmale maßgebend sein (vgl. Urteile vom 2. Juli 1981 - BVerwG 2 C 32.78 - und vom 17. September 1985 - BVerwG 2 C 29.82 - ; Summer, Funktionsbezogene Besoldung - Beschwörungsformel oder reales politisches Programm? ; Summer-Rometsch, Alimentationsprinzip gestern und heute ).

    Aus der Qualifikation des jeweiligen Hochschullehrers können Rückschlüsse auf die Wertigkeit der von ihm erbrachten Leistungen bzw. auf die zu vermutende Höherwertigkeit der von ihm bis zur Überleitung erbrachten Leistungen gezogen werden (vgl. auch Urteile vom 2. Juli 1981 - BVerwG 2 C 32.78 - und vom 17. September 1985 - BVerwG 2 C 29.82 - ).

  • BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 12.83

    Beamtenrecht - Ernennung - Anderer Bewerber - Rücknahme - Laufbahnbewerber -

    Der erkennende Senat hat in den bereits mehrfach angeführten Entscheidungen vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 31.78 - und - BVerwG 2 C 32.78 - die Frage, ob nach dem Sinn und Zweck der auf Grund der Ermächtigung des § 10 BRRG erlassenen landesrechtlichen Regelungen die dort vorgesehenen Sanktionen auch eintreten, wenn der Landespersonalausschuß die Befähigung des anderen Bewerbers nicht feststellen kann, weil ein anderer Bewerber in die Laufbahn nicht eingestellt, bzw. nicht zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden darf, ausdrücklich offengelassen.
  • BVerwG, 12.08.1982 - 2 B 26.81

    Neuregelung des Besoldungsrechts - Gestaltungsfreiheit des Besoldungsgesetzgebers

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aber bereits geklärt, daß für die grundsätzlich funktionsbezogene Ämterbewertung zusätzlich und ergänzend auch subjektive Qualifikationsmerkmale maßgebend sein können (vgl. Urteil vom 2. Juli 1981 - BVerwG 2 C 32.78 - [DVBl. 1981, 1063]).
  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 86.81

    Gestaltungsfreiheit des Besoldungsgesetzgebers - Neuregelung des Besoldungsrechts

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aber bereits geklärt, daß für die grundsätzlich funktionsbezogene Ämterbewertung zusätzlich und ergänzend auch subjektive Qualifikationsmerkmale maßgebend sein können (vgl. Urteil vom 2. Juli 1981 - BVerwG 2 C 32.78 - [DVBl. 1981, 1063]).
  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 87.81

    Besoldungsmäßige Überleitung von Fachhochschullehrern aus früheren

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aber bereits geklärt, daß für die grundsätzlich funktionsbezogene Ämterbewertung zusätzlich und ergänzend auch subjektive Qualifikationsmerkmale maßgebend sein können (vgl. Urteil vom 2. Juli 1981 - BVerwG 2 C 32.78 - [DVBl. 1981, 1063]).
  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 91.81

    Besoldungsmäßige Überleitung von Fachhochschullehrern aus früheren

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aber bereits geklärt, daß für die grundsätzlich funktionsbezogene Ämterbewertung zusätzlich und ergänzend auch subjektive Qualifikationsmerkmale maßgebend sein können (vgl. Urteil vom 2. Juli 1981 - BVerwG 2 C 32.78 - [DVBl. 1981, 1063]).
  • BVerwG, 17.09.1985 - 2 C 29.82

    Besoldung der Fachlehrer ohne Ingenieurprüfung oder Fachhochschulabschluss -

    Soll ein Beamter allein aufgrund einer Tätigkeit bzw. einer Dienstzeit von bestimmter Dauer Anspruch auf Einstufung in eine höhere Besoldungsgruppe erlangen, so rechtfertigt sich dies aus der zu vermutenden Höherwertigkeit seiner Leistung aufgrund längerer Berufserfahrung (subjektiv-leistungsbezogene Differenzierung, vgl. hierzu Summer/Rometsch, ZBR 1981, 1 ; Urteil vom 2. Juli 1981 - BVerwG 2 C 32.78 - DVBl. 1981, 1063>).
  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 55.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aber bereits geklärt, daß für die grundsätzlich funktionsbezogene Ämterbewertung zusätzlich und ergänzend auch subjektive Qualifikationsmerkmale maßgebend sein können (vgl. Urteil vom 2. Juli 1981 - BVerwG 2 C 32.78 - [DVBl. 1981, 1063]).
  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 93.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aber bereits geklärt, daß für die grundsätzlich funktionsbezogene Ämterbewertung zusätzlich und ergänzend auch subjektive Qualifikationsmerkmale maßgebend sein können (vgl. Urteil vom 2. Juli 1981 - BVerwG 2 C 32.78 - [DVBl. 1981, 1063]).
  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 88.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aber bereits geklärt, daß für die grundsätzlich funktionsbezogene Ämterbewertung zusätzlich und ergänzend auch subjektive Qualifikationsmerkmale maßgebend sein können (vgl. Urteil vom 2. Juli 1981 - BVerwG 2 C 32.78 - [DVBl. 1981, 1063]).
  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 102.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 94.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 109.81

    Besoldungsrechtliche Einordnung der Professoren der Fachhochschulen in Berlin als

  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 107.81

    Vornahme der für die Überleitung eines Beamten in eine andere Besoldungsgruppe

  • VGH Bayern, 11.07.2019 - 13 A 18.1902

    Zuteilung eines Abfindungsgrundstücks

  • VGH Bayern, 06.11.2008 - 13 A 08.1888

    Flurbereinigungsverfahren - Vergabe von Masseland - Abweichung von

  • BVerwG, 02.10.1986 - 2 C 20.85

    Amtsinhalt bei Hochschullehrern - Amtsinhalt bei Fachhochschullehrern -

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