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ArbG Mainz, 03.02.2005 - 2 Ca 1686/04 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 03.02.2005 - 2 Ca 1686/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2005 - 8 Sa 292/05
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2005 - 8 Sa 292/05
Wirksamkeit von Befristungen im Hochschulbereich
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 03.02.2005 - 2 Ca 1686/04 - wird zurückgewiesen.Zur Entwicklung der Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien wird gemäß §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 540 Nr. 1 ZPO auf den umfassenden Tatbestand des Arbeitsgerichts im Urteil vom 03.02.2005 - 2 Ca 1686/04 - (Bl. 259 - 264 d. A.) Bezug genommen.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichtes Mainz vom 03.02.2005, AZ: 2 Ca 1686/04 festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auf Grund der Befristung im Arbeitsvertrag vom 05.08.2003 nicht mit dem 28.02.2005 sein Ende gefunden hat, sondern der befristete Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt und darüber hinaus zweitinstanzlich klageerweiternd:.