Rechtsprechung
LG Aschaffenburg, 03.04.2012 - 2 HK O 14/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Erfordernis der Pflichtangaben zu Erreichbarkeit und Verfügbarkeit bei einem noch nicht vollständig abgeschlossenen und aufgebauten Internetauftritt
- JurPC
Impressumspflicht auch für im Aufbau befindliche Internetseiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Impressum auf Baustellen-Webseite doch erforderlich?
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Impressumspflicht auch bei im Aufbau befindlichen Internetseiten
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Impressumspflicht auch auf Baustellenseiten möglich
- heise.de (Pressebericht, 17.12.2012)
Impressumspflicht auch auf Baustellenseiten?
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Impressumspflicht gilt auch für "Under Construction"-Webseiten
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Impressumspflicht kann auch bei under construction Internetpräsenz gegeben sein
- channelpartner.de (Kurzinformation)
"Hier entsteht in Kürze unsere Internetpräsenz" - Abmahnung einer Baustellen-Webseite
- loebisch.com (Kurzinformation)
Web-Impressum und Baustellen-Seite - Pflicht zur Anbieterkennzeichnung
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Impressumspflicht auch für "Under Construction"-Internetseite
- anwalt.de (Kurzinformation)
Impressumspflicht für unfertige Internetauftritte?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Impressumspflicht gilt auch für Under Construction-Websites
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abmahnungsgefahr: Impressumspflicht einer sich im Aufbau befindlichen Webseite
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Geschäftsmäßiger Internetauftritt begründet Impressumspflicht - Unvollständiger Aufbau der Webseite unerheblich
Besprechungen u.ä.
- ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)
Impressumspflicht auch für "Baustellenseite”
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 13.06.2017 - 14 Sa 1427/16
Alter; Behinderung; Benachteiligung; Diskriminierung; Entschädigung; …
Ebenso wenig hat sie sich damit auseinandergesetzt, dass die Webseite für die UG des Klägers "under construction" ist und damit die Geschäftsmäßigkeit im Sinne des § 5 TMG fraglich erscheint (vgl. näher LG Aschaffenburg 3. April 2012 - 2 HKO 14/12 - Rn. 22 f.).