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   VG Trier, 01.02.2018 - 2 K 12306/17.TR   

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https://dejure.org/2018,11784
VG Trier, 01.02.2018 - 2 K 12306/17.TR (https://dejure.org/2018,11784)
VG Trier, Entscheidung vom 01.02.2018 - 2 K 12306/17.TR (https://dejure.org/2018,11784)
VG Trier, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - 2 K 12306/17.TR (https://dejure.org/2018,11784)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Schweigener Winzer obsiegt im Streit über die Etikettierung seiner Weine

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 23 WeinG 1994, § 3 Abs 1 WeinG 1994, Art 120 EUV 1308/2013, Anl 7 Teil 2 Nr 1 EUV 1308/2013
    Anforderungen an die Etikettierung von deutschem Qualitätswein des Anbaugebietes Pfalz

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Schweigener Winzer obsiegt im Streit über die Etikettierung seiner Weine

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Fantasiebezeichnungen für die Etikettierung von Weinen sind zulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schweigener Winzer obsiegt im Streit über die Etikettierung seiner Weine

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ein Wein namens "K.B." - Phantasienamen können keine irreführenden geographischen Herkunftsangaben sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Für die weintrinkenden und weinproduzierenden Mandanten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fantasiebezeichnungen auf Etiketten von Weinflaschen bedürfen nach dem Weingesetz keiner Genehmigung - Winzer obsiegt im Streit über die Etikettierung seiner Weine

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Entscheidungsbesprechung)

    Weinrecht: Können Abkürzungen unzulässige geografische Herkunftsangaben darstellen?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2016 - 8 A 10482/16

    Aufmachung und Etikettierung aromatisierter Weinerzeugnisse

    Auszug aus VG Trier, 01.02.2018 - 2 K 12306/17
    Vorliegend begehrt der Kläger die Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, also einer rechtlichen Beziehung einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache (vgl. OVG RP, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 8 A 10482/16 -, juris Rn. 23; Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 23. Auflage, 2017, § 43 VwGO, Rn. 11, m.w.N.).

    Es ist ihm nicht zuzumuten, die Klärung einer verwaltungsrechtlichen Zweifelsfrage "von der Anklagebank herab" zu führen (vgl. OVG RP, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 8 A 10482/16 -, juris Rn. 25, m.w.N.).

  • VG Trier, 09.03.2016 - 5 K 3540/15

    Zulässigkeit der Verwendung des Begriffs "Weinbiet" bei der Etikettierung von

    Auszug aus VG Trier, 01.02.2018 - 2 K 12306/17
    Sie kann gem. § 39 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 LFGB insbesondere das Herstellen, Behandeln oder das Inverkehrbringen von Erzeugnissen verbieten oder beschränken (vgl. OVG RP, Urteil vom 11. September 2013 - 8 A 10219/13. OVG - VG Trier, Urteil vom 9. März 2016 - 5 K 3540/15.TR -, Rn. 23; jeweils juris).

    Auch dann jedoch, wenn ein weiterer Kontext für die Beurteilung dieser Frage berücksichtigt würde und die gesamte Etikettierung zur Interpretation der Bezeichnungen in den Blick genommen würde (vgl. BayVGH, Urteil vom 11. Mai 2017 - 20 B 16.203 -, juris Rn. 45; VG Trier, Urteil vom 9. März 2016 - 5 K 3540/15.TR -, juris Rn. 39), könnten die streitgegenständlichen Bezeichnungen nicht als geografische Bezeichnungen verstanden werden.

  • VG Würzburg, 30.04.2015 - W 3 K 13.534

    Wird auf einem Weinetikett der Name einer Weinlage (hier: Julius-Echter-Berg)

    Auszug aus VG Trier, 01.02.2018 - 2 K 12306/17
    Eine geografische Angabe ist hiernach im Sinne des Artikels 93 der Verordnung Nr. 1308/2013 nur anzunehmen, wenn sie den Namen einer Gegend, eines bestimmten Ortes oder in gerechtfertigten Ausnahmefällen auch eines Landes meint, der zur Bezeichnung eines Erzeugnisses im Sinne des Artikels 92 Abs. 1 der Verordnung dient und bestimmte Vorgaben erfüllt - Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 (ABl. L 347, S. 671), geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1310/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 (ABl. L 347, S. 865) und berichtigt (ABl. L 189, S. 261) - (vgl. hierzu auch VG Würzburg, Urteil vom 30. April 2015 - W 3 K 13.534 -, juris Rnrn. 47ff.).

    Bei den streitgegenständlichen Bezeichnungen, die keinen geografischen Bezug aufweisen, handelt es sich um Fantasiebezeichnungen, also um solche Bezeichnungen, die nach dem allgemeinen Sprachgebrauch für den Gegenstand der Bezeichnung nicht üblich, sondern erfunden sind (vgl. zu Sankt Paul: VG Würzburg, Urteil vom 30. April 2015 - W 3 K 13.534 -, juris Rn. 75).

  • BVerwG, 18.06.2008 - 3 C 5.08

    Wein; Weinbezeichnung; geregelte fakultative Angabe; ergänzender traditioneller

    Auszug aus VG Trier, 01.02.2018 - 2 K 12306/17
    Es zählt also weder das Verständnis des flüchtigen Verbrauchers noch - dies ist vorliegend entscheidend - dasjenige des Weinkenners (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2008 - 3 C 5.08 -, Rn. 32; OVG RP, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 8 A 10809/08.OVG -, Rn. 23, jeweils juris).

    § 25 WeinG ist zwar nicht anwendbar und für den Begriff der Irreführung kommt es auf dessen gemeinschaftsrechtliche Bedeutung an, weil die gemeinschaftsrechtliche Regelung durch europäisches Verordnungsrecht getroffen ist, das unmittelbar gilt; sie ist abschließend und lässt damit keinen Raum für nationale Regelungen (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2008 - 3 C 5/08 - juris Rn. 32).

  • VGH Bayern, 11.05.2017 - 20 B 16.203

    Etikettierung von Qualitätswein b.A.

    Auszug aus VG Trier, 01.02.2018 - 2 K 12306/17
    Auch dann jedoch, wenn ein weiterer Kontext für die Beurteilung dieser Frage berücksichtigt würde und die gesamte Etikettierung zur Interpretation der Bezeichnungen in den Blick genommen würde (vgl. BayVGH, Urteil vom 11. Mai 2017 - 20 B 16.203 -, juris Rn. 45; VG Trier, Urteil vom 9. März 2016 - 5 K 3540/15.TR -, juris Rn. 39), könnten die streitgegenständlichen Bezeichnungen nicht als geografische Bezeichnungen verstanden werden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2015 - 8 A 10050/15

    Verbraucherirreführung durch Bezeichnung eines Unternehmens als "Weinkellerei"

    Auszug aus VG Trier, 01.02.2018 - 2 K 12306/17
    § 25 WeinG gilt jedoch zumindest weiter als tatbestandliche Grundlage der Straf- und Bußgeldvorschriften des Weingesetzes, die durch europarechtliche Vorschriften nicht verdrängt werden (vgl. OVG RP, Urteil vom 21. April 2015 - 8 A 10050/15 -, juris Rn. 36; Rathke/Boch, a.a.O., § 25 WeinG, Rn. 9).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2013 - 8 A 10219/13

    Winzerschorle nicht nur vom Winzer

    Auszug aus VG Trier, 01.02.2018 - 2 K 12306/17
    Sie kann gem. § 39 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 LFGB insbesondere das Herstellen, Behandeln oder das Inverkehrbringen von Erzeugnissen verbieten oder beschränken (vgl. OVG RP, Urteil vom 11. September 2013 - 8 A 10219/13. OVG - VG Trier, Urteil vom 9. März 2016 - 5 K 3540/15.TR -, Rn. 23; jeweils juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 8 A 10809/08

    Deutscher Wein darf französische Bezeichnung Réserve/Grande Réserve führen

    Auszug aus VG Trier, 01.02.2018 - 2 K 12306/17
    Es zählt also weder das Verständnis des flüchtigen Verbrauchers noch - dies ist vorliegend entscheidend - dasjenige des Weinkenners (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2008 - 3 C 5.08 -, Rn. 32; OVG RP, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 8 A 10809/08.OVG -, Rn. 23, jeweils juris).
  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 126/98

    Stich den Buben - Unbillige Behinderung; Irreführung/Geschäftsverhältnisse;

    Auszug aus VG Trier, 01.02.2018 - 2 K 12306/17
    Grundsätzlich ist zwar zu erwarten, dass der Verkehr einen Lagenamen geografischer Herkunftsangaben aus sich heraus als eine ihm geläufige Lagenbezeichnung identifizieren oder aus anderen Gründen ohne unmittelbaren örtlichen Bezug als geografischen Herkunftshinweis auffassen kann (BGH, Urteil vom 10. August 2000 - I ZR 126/98 -, juris Rn. 38, m.w.N.).
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