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   FG Nürnberg, 08.12.2015 - 2 K 82/15   

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https://dejure.org/2015,65672
FG Nürnberg, 08.12.2015 - 2 K 82/15 (https://dejure.org/2015,65672)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 08.12.2015 - 2 K 82/15 (https://dejure.org/2015,65672)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - 2 K 82/15 (https://dejure.org/2015,65672)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug: nicht nachprüfbare Angabe der Anschrift des leistenden Unternehmers - Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 13.06.2013 - C-62/12

    Kostov - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9 Abs.

    Auszug aus FG Nürnberg, 08.12.2015 - 2 K 82/15
    Da der Kläger bereits aufgrund seines Handelsgeschäfts Unternehmer war, fällt auch die ggf. ohne konkrete Wiederholungsabsicht durch ihn begangene Hehlerei in den unternehmerischen Bereich (vgl. Urteil des EuGH vom 13.06.2013 - Rs. C-62/12 - Kostov, UR 2013, 626).
  • BFH, 08.09.1994 - IV R 6/93

    Anforderungen an die Feststellung einer Steuerhinterziehung - Widersprüchliche

    Auszug aus FG Nürnberg, 08.12.2015 - 2 K 82/15
    Die Buchhaltung des Klägers ist auch deshalb zu verwerfen, weil die vom Finanzamt durchgeführten Geldverkehrsrechnungen belegen, dass der Kläger über weitere Einnahmen zur Deckung seines Lebensbedarfs verfügt haben muss (BFH Urteil vom 08.09.1994 - IV R 6/93; BFH/NV 1995, 573).
  • BFH, 08.07.2015 - XI B 5/15

    Kein Vorsteuerabzug, wenn in der zugrunde liegenden Rechnung lediglich ein

    Auszug aus FG Nürnberg, 08.12.2015 - 2 K 82/15
    Die Angabe einer Anschrift, an der keinerlei geschäftliche Aktivitäten des Leistenden stattgefunden haben, reicht für eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung nicht aus (BFH-Beschluss vom 08.07.2015 XI B 5/15, BFH/NV 2015, 1444).
  • BFH, 18.02.2015 - V S 19/14

    Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug - Vertrauensschutz bei

    Auszug aus FG Nürnberg, 08.12.2015 - 2 K 82/15
    Derzeit unklar ist, ob sich ein Leistungsempfänger, der auf die Richtigkeit der Angaben in der ihm ausgestellten Rechnung vertraut hat, im Besteuerungsverfahren mit Erfolg auf seinen guten Glauben an die dortigen Angaben berufen kann, oder ob er dies nur in einem nachgelagerten Billigkeitsverfahren geltend machen kann (BFH-Beschluss vom 18.02.2015 V S 19/14, BFH-Beschluss vom 26.09.2014 XI S 14/14, BFH/NV 2015, 158).
  • FG Münster, 12.12.2013 - 5 V 1934/13

    Finanzamt muss Gründe für die Versagung des Vorsteuerabzuges wegen betrügerischen

    Auszug aus FG Nürnberg, 08.12.2015 - 2 K 82/15
    Im Übrigen verweist der Kläger auf einen Beschluss des Finanzgerichts Münster vom 12.12.2013 5 V 1934/13 U, wonach allein die Angabe einer unkorrekten Lieferantenadresse auf der Rechnung einen Abzug von Vorsteuer aus einer solchen Rechnung nicht ausschließen könne.
  • BFH, 26.09.2014 - XI S 14/14

    AdV bei Vertrauen des vorsteuerabzugsberechtigten Leistungsempfängers auf die vom

    Auszug aus FG Nürnberg, 08.12.2015 - 2 K 82/15
    Derzeit unklar ist, ob sich ein Leistungsempfänger, der auf die Richtigkeit der Angaben in der ihm ausgestellten Rechnung vertraut hat, im Besteuerungsverfahren mit Erfolg auf seinen guten Glauben an die dortigen Angaben berufen kann, oder ob er dies nur in einem nachgelagerten Billigkeitsverfahren geltend machen kann (BFH-Beschluss vom 18.02.2015 V S 19/14, BFH-Beschluss vom 26.09.2014 XI S 14/14, BFH/NV 2015, 158).
  • BFH, 08.07.2009 - XI R 51/07

    Kein Gutglaubensschutz bei unzutreffender Rechnungsanschrift des Leistenden -

    Auszug aus FG Nürnberg, 08.12.2015 - 2 K 82/15
    Dass trotz einer fehlerhaften Anschrift der leistende Unternehmer auf andere Weise ermittelt werden kann, ist für die Frage, ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug vorliegen, ohne Bedeutung (BFH-Urteil vom 08.07.2009 XI R 51/07 BFH/NV 2010, 256).
  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Nürnberg, 08.12.2015 - 2 K 82/15
    Eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 162 AO hat zu erfolgen, wenn der Steuerpflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Steuergesetzen zu führen hat, nicht vorlegen kann oder wenn die Bücher und Aufzeichnungen unvollständig oder formell oder sachlich unrichtig sind (BFH-Urteil vom 18.12.1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226).
  • BFH, 13.12.2018 - V R 65/16

    Zu den materiellen Merkmalen des Vorsteuerabzugs

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 8. Dezember 2015 2 K 82/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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