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   OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2010 - 2 M 124/10   

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https://dejure.org/2010,28560
OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2010 - 2 M 124/10 (https://dejure.org/2010,28560)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.08.2010 - 2 M 124/10 (https://dejure.org/2010,28560)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. August 2010 - 2 M 124/10 (https://dejure.org/2010,28560)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 60a Abs. 5 S. 4
    § 60a Abs. 5 S. 4 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) als die Fälle des Widerrufs der Duldung betreffend; Ankündigung der Abschiebung durch die Ausländerbehörde bei Erlöschen der Duldung aufgrund des Eintritts einer auflösenden Bedingung; Bestimmen eines Datums oder eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Ankündigung der Abschiebung bei Erlöschen der Duldung durch auflösende Bedingung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    § 60a Abs. 5 S. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) als die Fälle des Widerrufs der Duldung betreffend; Ankündigung der Abschiebung durch die Ausländerbehörde bei Erlöschen der Duldung aufgrund des Eintritts einer auflösenden Bedingung; Bestimmen eines Datums oder eines ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2006 - 2 M 84/06

    D (A), Abschiebung, Abschiebungsankündigung, vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2010 - 2 M 124/10
    Die Abschiebungsankündigung darf nicht ohne jeden Anlass, gewissermaßen "auf Vorrat" ergehen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 13.09.2006 - 2 M 84/06 -).(Rn.5).

    Eine Ankündigung, die nicht in dem Sinne ernst gemeint ist, dass ihre Umsetzung auch tatsächlich im zeitlichen Zusammenhang zu erwarten ist, läuft Gefahr, auch nicht ernst genommen zu werden (OVG MV, Beschl. v. 13.09.2006 - 2 M 84/06 -, Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2017 - 11 S 322/17

    Verfahren bei Abschiebung eines unbegleiteten minderjährigen Auslämnders

    Die Frist nach § 60a Abs. 5 Satz 4 AufenthG soll dem Ausländer die Möglichkeit geben, sich bzw. seine Lebensverhältnisse früh auf die Aufenthaltsbeendigung einzustellen und die persönlichen Angelegenheiten ordnen zu können (OVG LSA, Beschluss vom 17.08.2010 - 2 M 124/10 -, juris Rn. 3; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand April 2017, § 60a Rn. 306).
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2019 - 13 ME 220/18

    Ankündigungspflicht; auflösende Bedingung; Aussetzung der Abschiebung; Duldung;

    Der Senat teilt nicht die zum Teil in der ober- und instanzgerichtlichen Rechtsprechung und der Kommentarliteratur (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 16.2.2015 - 10 C 14.1183 -, juris Rn. 24, und v. 19.1.2015, a.a.O., Rn. 23; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 17.8.2010 - 2 M 124/10 -, Rn. 4; VG Berlin, Beschl. v. 19.7.2005 - 25 A 90.05 -, juris Rn. 7; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: 95. EL Februar 2016, AufenthG § 60a Rn. 111 a.E.; Bauer, in: Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl. 2013, AufenthG § 60a Rn. 46, etwas weniger eindeutig indes Bauer/Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, AufenthG § 60a Rn. 41; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.9.2000 - 13 S 2260/99 -, juris Rn. 21, und Funke-Kaiser, in: GK-AuslR II, Stand: 58. EL Januar 2000, AuslG 1990 § 56 Rn. 35; Renner, Ausländerrecht in Deutschland, 1998, § 43 Rn. 748; die drei Letztgenannten jeweils für die Vorläufernorm in § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG 1990 in der seit dem 1.11.1997 geltenden Fassung) vertretene Auffassung, auf das Erlöschen einer Duldung durch Eintritt einer auflösenden Bedingung sei generell oder zumindest im Falle einer nur vom Willen der Behörde abhängigen Potestativbedingung § 60a Abs. 5 Satz 4 AufenthG analog anzuwenden.

    (a) Zu konzedieren ist die Gemeinsamkeit, dass in beiden Fällen die innere Wirksamkeit der Aussetzung der Abschiebung (Duldungswirkung) jeweils vor dem Ende der durch Befristung (vgl. Überschrift zu § 60a AufenthG: "Vorübergehende" Aussetzung der Abschiebung) geregelten und damit noch nicht ausgeschöpften Geltungsdauer endet, und zwar durch ein einseitiges Handeln der Behörde (hierauf hebt vor allem OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 17.8.2010, a.a.O., Rn. 4, ab).

  • VG Magdeburg, 27.06.2012 - 2 B 220/12

    Ankündigung der Abschiebung nach Zusicherung der Ausstellung von

    Für den Ausländer muss sich hinreichend deutlich ergeben, wann in etwa mit einer Abschiebung zu rechnen ist (OVG Magdeburg, Beschluss v. 17.08.2010 - 2 M 124/10 - OVG Greifswald, Beschluss v. 13.09.2006 - 2 M 84/06 -).(Rn.6).

    Denn ein solches Vorgehen kommt einem Widerruf der Duldung gleich (vgl. OVG LSA, B. v. 17.08.2010 - 2 M 124/10 -).

    Eine Ankündigung, die nicht in dem Sinne ernst gemeint ist, dass ihre Umsetzung auch tatsächlich im zeitlichen Zusammenhang zu erwarten ist, läuft Gefahr, auch nicht ernst genommen zu werden (vgl. OVG MV, B. v. 13.09.2006 - 2 M 84/06 - OVG LSA, B. v. 17.08.2010, a. a. O.).

  • VG Oldenburg, 15.05.2013 - 11 A 3664/12

    Rechtswidrigkeit einer auflösenden Bedingung i.S.d. § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG

    Die einer Duldung beigefügte Nebenbestimmung "Die Duldung erlischt nach Bekanntgabe des Abschiebetermins mit dem Zeitpunkt der Abschiebung" stellt eine rechtswidrige Umgehung des § 60a Abs. 5 Satz 4 AufenthG dar (im Anschluss an OVG Magdeburg, Beschluss vom 17.08.2010, - 2 M 124/10 -, juris).

    Durch die Beifügung der Nebenbestimmung, dass die Duldung nach Bekanntgabe des Abschiebetermins mit dem Zeitpunkt der Abschiebung erlischt, hat es hier allein der Beklagte in der Hand, das Erlöschen der Duldung durch Bekanntgabe des Rückführungstermins anstelle eines Widerrufs herbeizuführen (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 17. August 2010, - 2 M 124/10 -, juris Rn. 4; sowie Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 60a Rn. 251).

  • VG Hamburg, 04.05.2015 - 15 K 5256/13

    Rechtmäßigkeit einer Nebenbestimmung zu einer Duldung

    Für alle streitbefangenen Duldungen mit Ausnahme der letzten vom 7. November 2013 stellt sich auch nicht die Frage, ob die Beifügung einer auflösenden Bedingung, die eine Abschiebung auch ohne Einhaltung der in § 60a Abs. 5 S. 4 AufenthG im Widerrufsfall für längerfristig Geduldete vorgesehenen Ankündigungsfrist von einem Monat erlaubt, aufgrund dieser Spezialvorschrift ausgeschlossen ist (vgl. dazu insbesondere VG Oldenburg, Urteil vom 15.5.2013, 11 A 3664/12, juris Rn. 16 ff.; zur analogen Anwendung der Ankündigungspflicht VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. September 2000, 13 S 2260/99, InfAuslR 2001, 158 f., juris Rn. 21, OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.8.2010, 2 M 124/10, juris Rn. 4, und BayVGH, Beschluss vom 18.2.2015, 10 C14.1117 u.a., juris Rn. 25).

    Wenn eine Abschiebung vor Ablauf der Geltungsdauer der verfügten Duldung aber nicht ernstlich beabsichtigt ist (OVG Bremen, Beschluss vom 29.3.2011, 1 B 57/11, 1 B 67/11, juris Rn. 10; VG Oldenburg, Beschluss vom 23.1.2013, 11 A 4635/12, juris Rn. 10 f.) oder derzeit als praktisch nicht möglich erscheint (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 9.2.2012, 11 K 2593/11, juris Rn. 24; Funke-Kaiser in GK-AufenthG § 60a Rn. 96.1), ist die streitbefangene Nebenbestimmung nicht erforderlich und darf deshalb nicht gleichsam automatisch und auf Vorrat den Duldungen beigefügt werden (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 29.3.2011, 1 B 57/11, 1 B 67/11, juris Rn. 10; VG Stuttgart, Urteil vom 9.2.2012, 11 K 2593/11, juris Rn. 17; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.8.2010, 2 M 124/10, juris Rn. 5).

  • VG Mainz, 25.03.2019 - 4 L 99/19

    Abschiebungsandrohung nach Folgeschutzgesuch; Bindungswirkung von Entscheidungen

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Vorschrift vorliegend anzuwenden ist, obwohl die dem Antragsteller zuletzt erteilte Duldung nicht durch einen Widerruf, sondern durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung ("Duldung erlischt mit Ankündigung der Abschiebung") erloschen ist (eine entsprechende Anwendung des § 60a Abs. 5 Satz 4 AufenthG unter bestimmten Voraussetzungen bejahend: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. August 2010 - 2 M 124/10 - juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 10 C 14.1117, 10 C 14.1341 -, juris Rn. 25; VG Oldenburg, Urteil vom 15. Mai 2013 - 11 A 3664/12 -, juris Rn. 17; VG Magdeburg, Beschluss vom 27. Juni 2012 - 2 B 220/12 -, juris Rn. 4; Bauer/Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, § 60a AufenthG Rn. 51; a.A.: Bruns, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 60a Rn. 42).
  • VG Hamburg, 04.05.2015 - 15 K 4757/13

    Rechtswidrigkeit der Beifügung der auflösenden Bedingung "erlischt mit

    Ferner stellt sich hier nicht die Frage, ob die Beifügung einer auflösenden Bedingung, die eine Abschiebung auch ohne Einhaltung der in § 60a Abs. 5 S. 4 AufenthG im Widerrufsfall für längerfristig Geduldete vorgesehenen Ankündigungsfrist von einem Monat erlaubt, aufgrund dieser Spezialvorschrift ausgeschlossen ist (vgl. dazu insbesondere VG Oldenburg, Urteil vom 15.5.2013, 11 A 3664/12, juris Rn. 16 ff.; zur analogen Anwendung der Ankündigungspflicht VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. September 2000, 13 S 2260/99, InfAuslR 2001, 158 f., juris Rn. 21, OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.8.2010, 2 M 124/10, juris Rn. 4 , und BayVGH, Beschluss vom 18.2.2015, 10 C14.1117 u.a., juris Rn. 25).

    Wenn eine Abschiebung vor Ablauf der Geltungsdauer der verfügten Duldung aber nicht ernstlich beabsichtigt ist (OVG Bremen, Beschluss vom 29.3.2011, 1 B 57/11, 1 B 67/11, juris Rn. 10; VG Oldenburg, Beschluss vom 23.1.2013, 11 A 4635/12, juris Rn. 10 f.) oder derzeit als praktisch nicht möglich erscheint (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 9.2.2012, 11 K 2593/11, juris Rn. 24; Funke-Kaiser in GK-AufenthG § 60a Rn. 96.1), ist die streitbefangene Nebenbestimmung nicht erforderlich und darf deshalb nicht gleichsam automatisch und auf Vorrat den Duldungen beigefügt werden (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 29.3.2011, 1 B 57/11, 1 B 67/11, juris Rn. 10; VG Stuttgart, Urteil vom 9.2.2012, 11 K 2593/11, juris Rn. 17; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.8.2010, 2 M 124/10, juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 C 14.1117

    Prozesskostenhilfe; Abschiebungshindernis; fehlende Heimreisepapiere;

    Davon zu trennen ist die Frage, in welcher Form die Beklagte eine etwaige bevorstehende Abschiebung ankündigen muss, um gegebenenfalls den Anforderungen des § 60a Abs. 5 Satz 4 AufenthG zu genügen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 17.8.2010 - 2 M 124/10 - juris Rn. 5).
  • VG Dresden, 17.04.2013 - 3 L 139/13

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Untersagung der Abschiebung vor Ablauf

    Die Abschiebungsankündigung darf nicht ohne jeden Anlass, gewissermaßen "auf Vorrat" ergehen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. August 2010, Az. 2 M 124/10 , [...], Rdnr. 5).

    Allerdings wäre in einem solchen Fall die Regelung des § 60a Abs. 5 Satz 4 AufenthG entsprechend anzuwenden (siehe dazu eingehend den Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 17. August 2010, a. a. O., Rdnr. 4).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2015 - 2 M 29/15

    Notwendigkeit einer Abschiebungsankündigung

    Auch ein Fall des Erlöschens der Duldung durch den Eintritt einer aufschiebenden Bedingung, in dem die Vorschrift des § 60a Abs. 5 Satz 4 AufenthG entsprechend anzuwenden sein kann (vgl. Beschl. d. Senats v. 17.08.2010 - 2 M 124/10 -, juris RdNr. 4), liegt hier nicht vor.
  • VG Schleswig, 19.12.2023 - 11 B 151/23

    Abschiebung; faktischer Inländer; Abschiebungsankündigung bei geduldeten Personen

  • VG Augsburg, 17.08.2023 - Au 6 K 23.1120

    Aufhebung einer in der Duldung enthaltenen Nebenbestimmung (Erlöschen der Duldung

  • VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 C 14.1182

    Prozesskostenhilfe; Abschiebungshindernis; fehlende Heimreisepapiere;

  • VGH Bayern, 16.02.2015 - 10 C 14.1183

    Prozesskostenhilfe; Abschiebungshindernis; Fehlende Heimreisepapiere;

  • VG Schleswig, 13.08.2021 - 11 B 68/21

    Einstweiliger Rechtschutz bei Widerruf einer Duldung

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.02.2023 - 4 MB 3/23

    Zulässigkeit einer Zwischenentscheidung zum Stopp einer Abschiebung

  • VG Schleswig, 18.11.2022 - 11 B 118/22
  • VG Cottbus, 12.05.2017 - 4 L 317/17

    Abschiebung

  • VG Düsseldorf, 16.04.2013 - 8 L 700/13

    Anspruch auf Erteilung einer vorläufigen Duldung i.R.e. Abschiebung

  • VG Augsburg, 15.02.2023 - Au 6 K 22.1797

    Erfolgreiche Anfechtung einer Nebenbestimmung zu einer Duldung

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