Weitere Entscheidungen unten: LG Kiel, 13.02.2013 | LG Münster, 30.07.2012

Rechtsprechung
   LG Kiel, 12.12.2012 - 2 O 185/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,62311
LG Kiel, 12.12.2012 - 2 O 185/12 (https://dejure.org/2012,62311)
LG Kiel, Entscheidung vom 12.12.2012 - 2 O 185/12 (https://dejure.org/2012,62311)
LG Kiel, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 2 O 185/12 (https://dejure.org/2012,62311)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Anspruch des Stromversorgers gegenüber dem Grundstückseigentümer auf Bezahlung von Stromlieferungen an den Pächter des Objektes, Schlüssigkeit des Vortrags zur Forderungshöhe

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.12.2008 - VIII ZR 293/07

    Keine Zahlungspflicht des Grundstückseigentümers für Kosten der Wasserversorgung

    Auszug aus LG Kiel, 12.12.2012 - 2 O 185/12
    Empfänger der Realofferte zum Abschluss eines Versorgungsvertrages ist typischerweise der Grundstückseigentümer oder derjenige, der die Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss am Übergabepunkt ausübt (ständiger Rechtsprechung, vgl. statt vieler BGH, Urteil vom 10.12.2008, Aktenzeichen VIII ZR 293/07).
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Rechtsprechung
   LG Kiel, 13.02.2013 - 2 O 185/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,49238
LG Kiel, 13.02.2013 - 2 O 185/12 (https://dejure.org/2013,49238)
LG Kiel, Entscheidung vom 13.02.2013 - 2 O 185/12 (https://dejure.org/2013,49238)
LG Kiel, Entscheidung vom 13. Februar 2013 - 2 O 185/12 (https://dejure.org/2013,49238)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch von Stromlieferungen an einen Grundstückseigentümer i.R.e. Grundversorgungsvertrages

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.12.2008 - VIII ZR 293/07

    Keine Zahlungspflicht des Grundstückseigentümers für Kosten der Wasserversorgung

    Auszug aus LG Kiel, 13.02.2013 - 2 O 185/12
    Empfänger der Realofferte zum Abschluss eines Versorgungsvertrages ist typischerweise der Grundstückseigentümer oder derjenige, der die Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss am Übergabepunkt ausübt (ständiger Rechtsprechung, vgl. statt vieler BGH, Urteil vom 10.12.2008, Aktenzeichen VIII ZR 293/07 ).
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Rechtsprechung
   LG Münster, 30.07.2012 - 2 O 185/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,57806
LG Münster, 30.07.2012 - 2 O 185/12 (https://dejure.org/2012,57806)
LG Münster, Entscheidung vom 30.07.2012 - 2 O 185/12 (https://dejure.org/2012,57806)
LG Münster, Entscheidung vom 30. Juli 2012 - 2 O 185/12 (https://dejure.org/2012,57806)
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