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LG Ansbach, 11.09.2015 - 2 O 891/14 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Anspruch auf Bewilligung der Freigabe zweier Ölgemälde
- ra.de
Verfahrensgang
- LG Ansbach, 11.09.2015 - 2 O 891/14
- OLG Nürnberg, 06.09.2017 - 12 U 2086/15
- BGH, 19.07.2019 - V ZR 255/17
- BGH, 14.08.2019 - V ZR 255/17
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Nürnberg, 06.09.2017 - 12 U 2086/15
Darlegungs- und Beweislast bei Ersitzung
Die Berufung des Klägers und Widerbeklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Ansbach vom 11.09.2015 (Az. 2 O 891/14) wird zurückgewiesen.Das Endurteil des Landgerichts Ansbach vom 11.09.2015 (Az. 2 O 891/14) ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
das Urteil des Landgerichts Ansbach 2 O 891/14 aufzuheben und den Beklagten zu verurteilen, die Freigabe der beim Amtsgericht Ansbach - Hinterlegungsstelle - unter dem Aktenzeichen HL 11/2010 hinterlegten Gemälde von H. P. "X" an den Kläger und Berufungskläger zu bewilligen,.
- OLG Nürnberg, 18.03.2022 - 15 U 3747/19
Bewilligung, Berufung, Revision, Wohnhaus, Staatsanwaltschaft, Darlegungslast, …
das Urteil des Landgerichts Ansbach 2 O 891/14 aufzuheben und den Beklagten zu verurteilen, die Freigabe der beim Amtsgericht Ansbach - Hinterlegungsstelle - unter dem Aktenzeichen HL 11/2010 hinterlegten Gemälde von H. P. "Frau im Sessel" und "Blumenstrauß" an den Kläger und Berufungskläger zu bewilligen Betreffend die bedingt erhobene Widerklage deren Abweisung.Die zulässige Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Ansbach vom 11.09.2015, Az. 2 O 891/14, hat auch in der Sache Erfolg.