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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.1997 - 2 P 10/97   

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https://dejure.org/1997,2018
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.1997 - 2 P 10/97 (https://dejure.org/1997,2018)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13.11.1997 - 2 P 10/97 (https://dejure.org/1997,2018)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13. November 1997 - 2 P 10/97 (https://dejure.org/1997,2018)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ehrenamtlicher Richter; Entbindung vom Ehrenamt; Besondere Härte; Wohnsitzaufgabe

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 784
 
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Wird zitiert von ... (56)

  • BVerwG, 08.05.2007 - 4 B 11.07

    Begriff der Windfarm

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die ein Beteiligter (wie hier) nicht ausdrücklich beantragt hat (Beschluss vom 5. August 1997 BVerwG 1 B 144.97 NVwZ-RR 1998, 784).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2015 - 3 L 102/15

    Sogenannter "König von Deutschland" verliert Fahrerlaubnis

    Das Gericht verletzt daher seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 Satz1 VwGO grundsätzlich nicht, wenn es den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund des Sachvortrags bzw. nach Aktenlage für aufgeklärt hält oder bei einem ungeklärtem Sachverhalt keine weiteren geeigneten Aufklärungsmöglichkeiten sieht und aus einem der genannten Gründe von einer (weiteren) Aufklärung bzw. Beweisaufnahme absieht, die ein Rechtsanwalt oder sonst sachkundig vertretener Verfahrensbeteiligter nicht in der nach § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt hat (vgl. std. Rspr. d. BVerwG, u. a. Beschl. v. 05.08.1997 - 1 B 144.97 -, NVwZ-RR 1998, 784 = juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16

    Berufsverbot für Schweinezüchter bleibt bestehen

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich dem Gericht die Beweiserhebung, die ein anwaltlich nicht vertretener Prozessbeteiligter nicht beantragt hat, offensichtlich hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, vgl. etwa: Beschluss vom 5. August 1997 - BVerwG 1 B 144.97 -, NVwZ-RR 1998, 784; Beschluss vom 13. Mai 2004 - BVerwG 4 B 27.04 -, juris; siehe zum Vorstehenden im Übrigen auch: OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386).
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