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   LG Saarbrücken, 22.04.2009 - 2 Qs 8/09   

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https://dejure.org/2009,19098
LG Saarbrücken, 22.04.2009 - 2 Qs 8/09 (https://dejure.org/2009,19098)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.04.2009 - 2 Qs 8/09 (https://dejure.org/2009,19098)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. April 2009 - 2 Qs 8/09 (https://dejure.org/2009,19098)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit von Arrestbeschlüssen zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe; Voraussetzung der Anordnung eines dinglichen Arrestes; Anforderungen an den Verdacht einer Strafbarkeit wegen Bankrotts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1638
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.05.1981 - 3 StR 94/81

    Tateinheit - Geschäftsführer - GmbH - Rechtsgeschäftliches Handeln -

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.04.2009 - 2 Qs 8/09
    Aufgrund der dem Bundeskriminalamt vorliegenden Geldwäscheanzeige dürfte die Täuschung über das Vorhandensein des Bankguthabens jedoch ausschließlich im eigenen Interesse des Beschuldigten erfolgt sein, um den auf dem Bankkonto befindlichen Geldbetrag für sich verwenden zu können (vgl. hierzu BGHSt 30, 127, 128 f.; BGH - 4 StR 140/83, juris).

    Es kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass es sich bei dem Bankguthaben um Vermögenswerte der O. GbR handelt, die der Beschuldigte zuvor beiseite geschafft hat (vgl. BGHSt 30, 127, 130; BGH - 4 StR 207/86, juris).

  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 371/98

    Haftung von Mitgliedern einer Personengesellschaft "mbH"

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.04.2009 - 2 Qs 8/09
    Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich haften (BGHZ 142, 315, 318 ff. = ZIP 1999, 1755 (m. Anm. Altmeppen), dazu EWiR 1999, 1053 (Keil)).
  • BGH, 24.02.2003 - II ZR 385/99

    Eintrittspflicht der BGB -Gesellschaft für Verhalten ihrer Gesellschafter;

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.04.2009 - 2 Qs 8/09
    Es kann deshalb dahinstehen, ob die O. GbR rechtlich als personen- und strukturgleiche OHG angesehen werden kann, deren Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb erfordert (vgl. BGHZ 154, 88, 95 = ZIP 2003, 664 ).
  • BGH, 13.12.2006 - 4 StR 421/06

    Rücktritt von einer Verbrechensverabredung; Verfall von Wertersatz (fehlerhafte

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.04.2009 - 2 Qs 8/09
    "Erlangt" i.S.d. § 73 Abs. 1, § 73a Satz 1 StGB ist ein Vermögensvorteil dann, wenn der Tatbeteiligte die faktische Verfügungsgewalt über den Gegenstand erwirbt (BGH NStZ-RR 2007, 121).
  • BGH, 06.05.1986 - 4 StR 207/86

    Konkurs der GmbH - Beiseiteschaffen von Bestandteilen des GmbH-Vermögens -

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.04.2009 - 2 Qs 8/09
    Es kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass es sich bei dem Bankguthaben um Vermögenswerte der O. GbR handelt, die der Beschuldigte zuvor beiseite geschafft hat (vgl. BGHSt 30, 127, 130; BGH - 4 StR 207/86, juris).
  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 140/83

    Bankrott und falsche Versicherung an Eides statt in Tateinheit - Untreue oder

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.04.2009 - 2 Qs 8/09
    Aufgrund der dem Bundeskriminalamt vorliegenden Geldwäscheanzeige dürfte die Täuschung über das Vorhandensein des Bankguthabens jedoch ausschließlich im eigenen Interesse des Beschuldigten erfolgt sein, um den auf dem Bankkonto befindlichen Geldbetrag für sich verwenden zu können (vgl. hierzu BGHSt 30, 127, 128 f.; BGH - 4 StR 140/83, juris).
  • LG Saarbrücken, 19.05.2003 - 8 Qs 86/03
    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.04.2009 - 2 Qs 8/09
    Denn der gem. §§ 111b, 111d StPO angeordnete dingliche Arrest stellt eine nach § 89 Abs. 1 InsO unzulässige Maßnahme der Einzelzwangsvollstreckung dar (KG NJW 2005, 3743, 3735; LG Saarbrücken NStZ-RR 2004, 274, 275; ebenso Eckardt, in: Jaeger, InsO, 2007, § 89 Rz. 44).
  • OLG Nürnberg, 15.03.2013 - 2 Ws 561/12

    Strafprozessuale Rückgewinnungshilfe: Aufhebung des dinglichen Arrests mit

    Anm. Schmerbach EWiR 2005, 357, 358; KG NJW 2005, 3734 Rdn. 9 nach juris; KG NZI 2008, 691 Rdn. 3 nach juris; OLG Frankfurt ZIP 2009, 1582 Rdn. 14 nach juris; LG Saarbrücken ZIP 2009, 1638 Rdn. 27 nach juris; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 111d Rdn. 15a; Gercke, in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, StPO, 5. Aufl., § 111d Rdn. 18; Hees/Albeck ZIP 2000, 871, 875; Greier ZInsO 2007, 953, 955; FK-InsO/Imberger, 7. Aufl., § 50 Rdn. 36; von Gleichenstein ZIP 2008, 1151, 1159; weitere Nachweise bei Rönnau ZInsO 2012, 509, 516 Fn. 70; zweifelnd Rönnau ZInsO 2012, 509, 516 ff.).

    Eine solche ist nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 89 Abs. 1 InsO unzulässig (OLG Frankfurt ZIP 2009, 1582 Rdn. 9 nach juris; OLG Köln ZIP 2004, 2013 Rdn. 14 nach juris; KG NJW 2005, 3734, Rdn. 5, 9, 13 nach juris; LG Saarbrücken ZIP 2009, 1638 Rdn. 27 nach juris, bestätigt durch OLG Saarbrücken ZInsO 2009, 1704 Rdn. 21 nach juris; Meyer-Goßner, aaO., § 111d Rdn. 1).

    Diese Rechtsprechung ist aber auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da sie die Anordnung eines dinglichen Arrestes in das Vermögen des Mitgesellschafters einer insolventen GbR betraf, also nicht in das (Sonder-) Vermögen der insolventen GbR selbst (vgl. die Vorinstanz LG Saarbrücken ZIP 2009, 1638 Rdn. 30 nach juris).

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