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OLG Dresden, 15.02.2000 - 2 Ss 485/99 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Voraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis; Berücksichtigung des Verlustes des Arbeitsplatzes bei der Strafzumessung; Wahrung der Urteilsabsetzungsfrist; Begriff der Organisation
Papierfundstellen
- NZV 2001, 439
- StV 2000, 560
Wird zitiert von ... (3)
- LG Köln, 14.04.2016 - 117 KLs 19/15
Verurteilung wegen Teilnahme an einem verbotenen Straßenrennen mit Todesfolge
Da die Anordnung von Fahrerlaubnisentziehung und Sperre verschuldensunabhängig erfolgen und vorliegend keine besonderen Folgen (Berufsverlust o.ä.) erkennbar sind, die die Angeklagten über die ohnehin mit der Anordnung der Entziehung und Bemessung der Sperre verbundenen Unannehmlichkeiten hinaus besonders hart treffen (vgl. OLG Dresden, NZV 2001, 439), war für eine darüber hinausgehende, gesonderte Berücksichtigung der Maßregelanordnung als Strafzumessungsgrund kein Raum. - LG Köln, 23.05.2016 - 113 KLs 34/15
Fahrlässige Tötung und Straßenverkehrsgefährdung durch falsches Überholen
Da die Anordnung von Fahrerlaubnisentziehung und Sperre verschuldensunabhängig erfolgen und vorliegend keine besonderen Folgen (Verlust des Arbeitsplatzes o.ä.) erkennbar sind, die den Angeklagten über die ohnehin mit der Anordnung der Entziehung und Bemessung der Sperre verbundenen Unannehmlichkeiten hinaus besonders hart treffen würden (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 15.02.2000 - 2 Ss 485/99 -, zitiert nach beck-online ) war für eine darüber hinausgehende, gesonderte Berücksichtigung der Maßregelanordnung als Strafzumessungsgrund kein Raum. - OLG Hamm, 05.08.2003 - 1 Ss 456/03
Strafzumessung; Feststellung der Strafzumessungstatsachen, …
Darüber hinaus ist die Sozialprognose auch für die Frage, ob die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung gerade gegenüber diesem Täter gebiete, von Bedeutung (OLG Dresden, StV 2000, 560).