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KG, 20.12.2000 - 5 Ws (B) 196/00, 2 Ss 56/00 |
Zitiervorschläge
KG, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 5 Ws (B) 196/00, 2 Ss 56/00 (https://dejure.org/2000,58392)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05
Bußgeldhauptverhandlung: Pflicht des Gerichts zur Entsprechung des …
Will der Tatrichter einen Einspruch nach § 74 Abs. 2 OWiG wegen unentschuldigtem Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung verwerfen, so müssen sich aus dem Urteil die Tatsachen, welche als Entschuldigungsgründe vorgebracht wurden, sowie die Erwägungen des Gerichts ergeben, die es veranlasst haben, das Ausbleiben des Betroffenen gleichwohl als nicht entschuldigt anzusehen (BayObLG NZV 1996, 377 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht JMBl BB 2005, 94 ff.; OLG Köln VRS 92, 261 f.; OLG Hamm ZfSch 1992, 141 f.; KG, Beschluss vom 20.12.2000, 2 Ss 56/00). - KG, 19.12.2001 - 1 Ss 149/01
Voraussetzungen eines Verwerfungsurteils
Dabei ist das Revisionsgericht auf die Nachprüfung der mitgeteilten Urteilsgründe beschränkt (vgl. OLG Hamm VRS 68, 55, 56; KG, Beschluß vom 20. Dezember 2000 - 5 Ws (B) 196/00 - jeweils zu § 74 Abs. 2 OWiG).