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   OLG Nürnberg, 09.05.2006 - 2 St OLG Ss 53/06   

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https://dejure.org/2006,33147
OLG Nürnberg, 09.05.2006 - 2 St OLG Ss 53/06 (https://dejure.org/2006,33147)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09.05.2006 - 2 St OLG Ss 53/06 (https://dejure.org/2006,33147)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - 2 St OLG Ss 53/06 (https://dejure.org/2006,33147)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fahrlässige Tötung durch Trunkenheitsfahrt, § 222 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 248
  • NZV 2006, 486
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 217/96

    Fahrlässige Tötung (sorgfaltswidrige Handlung; keine Anwendung der Grundsätze zur

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.05.2006 - 2 St OLG Ss 53/06
    Insofern bedarf es nicht des Rückgriffs auf die Rechtfigur der "actio libera in causa" (vgl. BGHSt 42, 235); denn Gegenstand des strafrechtlichen Vorwurfs ist bei § 222 StGB jedes im Bezug auf den tatbestandsmäßigen "Erfolg" sorgfaltswidrige Verhalten des Täters, das dieser ursächlich herbeiführt.
  • OLG Stuttgart, 21.11.1996 - 1 Ws 166/96

    Voraussetzungen einer fahrlässigen Tötung; Verantwortlichkeit für zurückgelassene

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.05.2006 - 2 St OLG Ss 53/06
    Dabei kommt es auf das konkrete Unfallgeschehen an; war der Geschehensablauf so atypisch und ungewöhnlich, dass er auch bei Anwendung der nach Sachlage gebotenen und dem Täter nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten zumutbaren Sorgfalt nicht ins Auge gefasst werden konnte, so entfällt die strafrechtliche Verantwortlichkeit (vgl. hierzu OLG Karlsruhe NJW 1976, 1853; OLG Stuttgart NStZ 1997, 190).
  • OLG Karlsruhe, 09.06.1976 - 2 Ss 111/76

    Tod; Vorhersehbarkeit; Unfall; Leicht; Herzkrankheit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.05.2006 - 2 St OLG Ss 53/06
    Dabei kommt es auf das konkrete Unfallgeschehen an; war der Geschehensablauf so atypisch und ungewöhnlich, dass er auch bei Anwendung der nach Sachlage gebotenen und dem Täter nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten zumutbaren Sorgfalt nicht ins Auge gefasst werden konnte, so entfällt die strafrechtliche Verantwortlichkeit (vgl. hierzu OLG Karlsruhe NJW 1976, 1853; OLG Stuttgart NStZ 1997, 190).
  • BGH, 04.01.1982 - 4 StR 543/80

    Verminderung der Schuldfähigkeit auf Grund einer erhöhten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.05.2006 - 2 St OLG Ss 53/06
    Falls das Tatgericht - nach Nachholung der noch erforderlichen Feststellungen (oben. II 2) - erneut zu der Überzeugung gelangt, der Angeklagte sei bei Fahrtantritt schuldfähig und zum Zeitpunkt des Unfalls nicht ausschließbar schuldunfähig gewesen, kommt in Tateinheit mit der Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung erneut eine Verurteilung wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Betracht (vgl. BGH VRS 62, 191).
  • LG Köln, 12.10.2018 - 110 KLs 9/17

    Einsturz des Kölner Stadtarchivs: Dreimal Freispruch, einmal Haftstrafe zur

    Voraussehbar im Sinne des strafrechtlichen Fahrlässigkeitsbegriffs ist dabei auch das, was nach der Erfahrung des Lebens als Folge des pflichtwidrigen Verhaltens bloß möglich ist, also alles, was nicht so sehr außerhalb des Bereichs jeglicher Wahrscheinlichkeit und des nach der Lebenserfahrung Möglichen liegt, dass vernünftiger- und billigerweise niemand damit zu rechnen braucht (OLG Nürnberg, Urteil vom 09. Mai 2006 - 2 St OLG Ss 53/06 -, juris).
  • OLG Köln, 04.04.2024 - 1 ORs 45/24

    Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr, Feststellungen, Fahrlässigkeit,

    Dabei müssen nicht alle Einzelheiten des Geschehensablaufs prognostiziert werden können; es genügt, dass der Erfolg im Endergebnis voraussehbar gewesen ist (OLG Nürnberg NStZ-RR 2006, 248).
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