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   BGH, 25.02.1993 - 2 StR 15/93   

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https://dejure.org/1993,4101
BGH, 25.02.1993 - 2 StR 15/93 (https://dejure.org/1993,4101)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1993 - 2 StR 15/93 (https://dejure.org/1993,4101)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1993 - 2 StR 15/93 (https://dejure.org/1993,4101)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erheblichen Verminderung - Hemmungsfähigkeit - Schuldfähigkeit - Heroinabhängiger - Angst vor Entzugserscheinungen.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1993, 467 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.06.1989 - 5 StR 175/89

    Verminderung der Schuldfähigkeit bei Beschaffungskriminalität

    Auszug aus BGH, 25.02.1993 - 2 StR 15/93
    Dabei hat das Gericht nicht erkennbar berücksichtigt, daß bereits die Angst des Heroinabhängigen vor Entzugserscheinungen, die er schon als äußerst unangenehm erlebt hat und als nahe bevorstehend einschätzt, zu einer erheblichen Verminderung seiner Hemmungsfähigkeit führen kann (vgl. BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 5, 7).
  • BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90

    Verminderte Schuldfähigkeit - Beschaffungsdelikt - Heroinabhängigkeit - Angst vor

    Auszug aus BGH, 25.02.1993 - 2 StR 15/93
    Dabei hat das Gericht nicht erkennbar berücksichtigt, daß bereits die Angst des Heroinabhängigen vor Entzugserscheinungen, die er schon als äußerst unangenehm erlebt hat und als nahe bevorstehend einschätzt, zu einer erheblichen Verminderung seiner Hemmungsfähigkeit führen kann (vgl. BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 5, 7).
  • BGH, 04.03.1997 - 1 StR 657/96

    Voraussetzungen für Begründung verminderter Schuldfähigkeit durch

    Jedoch kann auch bereits die Angst des Drogenabhängigen vor Entzugserscheinungen, die er schon als äußerst unangenehm ("grausamst") erlebt hat und als nahe bevorstehend einschätzt, zu einer erheblichen Verminderung der Hemmungsfähigkeit führen (BGH MDR 1989, 831; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 5, 7, 9, 11; BGH, Beschl. vom 25. Februar 1993 - 2 StR 15/93 - Leitsatz in StV 1993, 467; BGH StV 1994, 303, 304).
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