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   BGH, 06.09.1957 - 2 StR 310/57   

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https://dejure.org/1957,4155
BGH, 06.09.1957 - 2 StR 310/57 (https://dejure.org/1957,4155)
BGH, Entscheidung vom 06.09.1957 - 2 StR 310/57 (https://dejure.org/1957,4155)
BGH, Entscheidung vom 06. September 1957 - 2 StR 310/57 (https://dejure.org/1957,4155)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 01.03.1937 - 2 D 711/36

    Wann darf jemand, der rechtswidrig angegriffen wird, den Angriff gewaltsam

    Auszug aus BGH, 06.09.1957 - 2 StR 310/57
    Das ist seit langem in ständiger Rechtsprechung anerkannt (vgl. RGSt 71, 133).
  • BGH, 02.10.1952 - 3 StR 389/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.09.1957 - 2 StR 310/57
    Das Urteil hat die Frage eines solchen Mitverschuldens des H. nicht erörtert, obwohl dies nach den Umständen besonders nahe lag (vgl. BGHSt 3 S. 218).
  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation,

    Dabei wird er geringe Beeinträchtigungen und Verletzungen hinzunehmen haben (vgl. BGH Urt. vom 8. Juli 1964 - 2 StR 166/64 und Urt. vom 6. September 1957 - 2 StR 310/57, angeführt bei Dallinger MDR 1958, 12).
  • BGH, 01.08.1961 - 1 StR 197/61

    Rechtsmissbrauch als Grenze für die Ausübung des Notwehrrechts - Strafbefreiung

    Hierbei mußte er sich von Rechts wegen für das Zuwarten, im äußersten Falle sogar für das Herbeiholen fremder Hilfe entscheiden; denn auch die Ausübung des Notwehrrechts findet dort ihre Grenze, wo sie zum Rechtsmißbrauch wird (vgl. RGSt 71, 133; 72, 57; BGHSt 5, 245, 248 [BGH 02.10.1953 - 3 StR 151/53]; BGH LM Nr. 3 zu § 53 StGB; BGH 4 StR 590/53 vom 28. Januar 1954; 4 StR 553/56 vom 28. Februar 1957; 2 StR 310/57 vom 6. September 1957).
  • BGH, 21.08.1979 - 1 StR 382/79

    Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung bei der Notwehr - Ausschluss des

    Sie kann im übrigen deshalb keine Rolle spielen, weil nicht auszuschließen ist, daß der Angeklagte nicht nur "leichtere Körperverletzungen" zu befürchten hatte (vgl. b), und weil zwar nicht der Verteidiger dem Angreifer, wohl aber der Angreifer dem Verteidiger feindlich gesonnen war (vgl. BGH NJW 1975, 62 Nr. 22; BGH GA 1969, 117; BGH, Urteil vom 6. September 1957 - 2 StR 310/57 - bei Dallinger MDR 1958, 12; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 727/75).
  • BGH, 11.09.1968 - 3 StR 208/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Der Angegriffene ist nur dann verpflichtet, dem Angriff auszuweichen, wenn ihm das ohne Preisgabe oder Gefährdung eigener berechtigter Interessen möglich ist (RGSt 71, 133, 134; 72, 57, 58; BGHSt 5, 245, 248) [BGH 02.10.1953 - 3 StR 151/53], oder wenn er die Notwehrsituation schuldhaft herbeigeführt hätte (RGSt 71, 133, 135; BGH Urteil vom 6.9.1957 - 2 StR 310/57 - bei Dallinger MDR 1958, 13; OLG Neustadt NJW 1961, 2076).
  • BGH, 21.06.1968 - 4 StR 157/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schwerer Körperverletzung -

    Allein bei der Beurteilung dieser Frage kommt es darauf an, ob und inwieweit ihm ein anderes Verhalten zuzumuten ist, indem er dem Angriff überhaupt ausweicht (vgl. RGSt 71, 133., 134; BGHSt 5, 245, 248 [BGH 02.10.1953 - 3 StR 151/53]; BGH Urteil von 31. August 1962 - 4 StR 256/62 -) oder fremde Hilfe in Anspruch nimmt (vgl. RGSt 72, 57, 58; BGH III Nr. 6 zu § 53 StGB), also auf eine Abwehr verzichtet, deren möglichen Folgen außerhalb jeden Verhältnisses zu der ihn selbst drohenden Gefahr stehen (vgl. auch BGH Urteil von 6. September 1957 - 2 StR 310/57 - bei Dallinger MDR 1958, 12).
  • BGH, 16.10.1962 - 5 StR 304/62

    Rechtsmittel

    Durch den dem Angeklagten in diesem Augenblick überraschend und ohne erkennbaren Grund versetzten Faustschlag hat H. von sich aus eine neue Lage herbeigeführt, zu der - anders als in dem von Dallinger in MDR 1958, 12/13 angeführten Falle 2 StR 310/57 vom 6. September 1957 - der Angeklagte keine Veranlassung gegeben hatte.
  • BGH, 31.08.1962 - 4 StR 256/62

    Voraussetzungen der Notwehr - Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung -

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, daß selbst ein rechtswidrig Angegriffener nicht berechtigt ist, sich mit jedem beliebigen Mittel zu wehren, wenn er den Angriff verschuldet oder mitverschuldet hat; ihm ist vielmehr ein Ausweichen zuzumuten, da darin unter solchen Umständen kein schimpflicher Rückzug gefunden werden kann (BGH 2 StR 310/57 bei Dallinger, MDR 1958, 12 f; RGSt 71, 133, 135; OLG Braunschweig in NdsRpfl. 1953, 166).
  • BGH, 28.04.1959 - 1 StR 58/59

    Rechtsmittel

    Das gilt umsomehr, als der Beschwerdeführer mit Ro. bis dahin befreundet war und die Auseinandersetzung dadurch mitverschuldete, daß er zu Beginn des Streits auf Ro. und dessen Braut mit einem Teekessel einschlug (vgl. RGSt 63, 215, 221; 71, 133; 72, 57; BGH LM Nr. 3 zu § 53 StGB; BGH 4 StR 590/53 vom 28. Januar 1954; 3 StR 538/53 vom 26. Mai 1954; 4 StR 553/56 vom 28. Februar 1957; 2 StR 310/57 vom 6. September 1957; 1 StR 535/57 vom 14. Januar 1958; StR 176/58 vom 14. Oktober 1958).
  • BGH, 04.02.1966 - 4 StR 624/65

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls sowie versuchten schweren Diebstahls in

    Daher braucht nicht entschieden zu werden, ob der Angeklagte sich auch deshalb nicht auf Notwehr berufen konnte, weil ihm, wie das Landgericht annimmt, zuzumuten gewesen sei, sich einem Angriff Bu. durch Weglaufen zu entziehen (vgl. BGH Urt. v. 6. Dezember 1957 - 2 StR 310/57 - bei Dallinger MDR 1958, 12; Urt. v. 31. August 1962 - 4 StR 256/62 -).
  • BGH, 13.07.1971 - 1 StR 172/71

    Erforderlichkeit eines Notwehrmittels zur Abwehr eines Angriffs - Prüfung der

    Auch bei Annahme einer Notwehr wird im übrigen zu erörtern sein, ob etwa ein Mißbrauch des Notwehrrechts in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 1957 - 2 StR 310/57 -, bei Dallinger MDR 1958, 12, sowie BGH MDR 1956, 372 Nr. 355).
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