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   BGH, 10.11.1965 - 2 StR 398/65   

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https://dejure.org/1965,6657
BGH, 10.11.1965 - 2 StR 398/65 (https://dejure.org/1965,6657)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1965 - 2 StR 398/65 (https://dejure.org/1965,6657)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1965 - 2 StR 398/65 (https://dejure.org/1965,6657)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Mangelnde Vereidigung der Zeugen als Verfahrensrüge - Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht durch das mangelnde Einbeziehen von Briefwechsel in die Hauptverhandlung - Voraussetzungen für den Versuch der ausbeuterischen Zuhälterei - Festsetzung von Einzelstrafen ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.06.1964 - 2 StR 178/64
    Auszug aus BGH, 10.11.1965 - 2 StR 398/65
    An dieser Auffassung hat der Senat in BGHSt 19, 350 f [BGH 15.06.1964 - 2 StR 178/64]estgehalten und hat dort des weiteren ausgesprochen, daß selbst dann, wenn die Frau schon gewerbsmäßig Unzucht treibe, nicht jedes Bestreben, sie zur Zusage von Geldzuwendungen aus dem unsittlichen Erwerb zu bringen, strafbarer Versuch der ausbeuterischen Zuhälterei sei.

    Insofern ist hier zwar ein anderer Sachverhalt gegeben, als er dem Urteil des Senats in BGHSt 19, 350 [BGH 15.06.1964 - 2 StR 178/64] zugrunde lag.

  • BGH, 15.01.1954 - 2 StR 488/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.11.1965 - 2 StR 398/65
    Zunächst hat er in BGHSt 6, 98 [BGH 15.01.1954 - 2 StR 488/53] Versuch verneint, wenn ein Mann eine Frau, die bisher noch nicht der gewerbsmäßigen Unzucht nachgegangen war, zu deren Ausübung zu bestimmen sucht, um seinen Lebensunterhalt aus dem unsittlichen Erwerb zu beziehen.
  • BGH, 02.04.1968 - 5 StR 153/68

    Zeugnisverweigerung: Die Nichtverwertung des Schweigens

    Dann war die Körperverletzung ein Bestandteil des Ausbeutens und stand, wie die Revision mit Recht vorträgt, mit der Zuhälterei nicht in Tatmehrheit, sondern in Tateinheit (unveröff. Urt. des BGH v. 10. Okt. 1965 - 2 StR 398/65 -).
  • BGH, 27.09.1983 - 4 StR 550/83

    Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen Förderns der Prostitution,

    Das "Ausbeuten" der Prostituierten als solches reicht für die Annahme eines Vergehens nach § 253 StGB nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1965 - 2 StR 398/65; Beschluß vom 2. April 1968 - 5 StR 153/68 - bei Dallinger MDR 1968, 728).
  • BGH, 28.06.1983 - 1 StR 44/83

    Strafbarkeit wegen Menschenhandels - Strafbarkeit wegen Vergewaltigung -

    Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Körperverletzung Bestandteil des Ausbeutens wäre (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1965 - 2 StR 398/65 - bei Dallinger MDR 1968, 728 sowie Beschluß vom 10. Mai 1983 - 4 StR 224/83).
  • BGH, 31.01.1968 - 2 StR 708/67

    Rechtsmittel

    Das gilt auch, wenn zugleich, eine kupplerische Betätigung angeboten wird (Urteil des Senatsvom 10. November 1965 - 2 StR 398/65 -).
  • BGH, 09.07.1971 - 2 StR 270/71

    Verurteilung wegen Nötigung und räuberischer Erpressung - Problematik von zwei

    Da eine Verurteilung wegen versuchter Zuhälterei schon aus diesem Grunde ausscheidet, erübrigt sich die Erörterung der weiteren Frage, ob das Verhalten der Angeklagten L. und K. schon als ein Anfang der Tatausführung oder lediglich als eine straflose Vorbereitungshandlung gewertet werden könnte (vgl. hierzu die Entscheidungen des Senats BGHSt 6, 98 [BGH 15.01.1954 - 2 StR 488/53]; 19, 350 [BGH 15.06.1964 - 2 StR 178/64]und 2 StR 398/65 vom 10. November 1965).
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