Rechtsprechung
BGH, 12.12.1958 - 2 StR 400/58 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,6000) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.11.1958 - 2 StR 384/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.12.1958 - 2 StR 400/58
Das ist unzulässig, wie der Bundesgerichtshof schon mehrfach, u.a. auch in der gleichliegenden Strafsache gegen Steinmetz - 8 KMs 6/57 StA Wiesbaden - in dem Urteil vom 5. November 1958 - 2 StR 384/58 - ausgesprochen hat.
- BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80
Berichtigungsbeschluss bei offensichtlicher Unrichtigkeit der Urteilsformel - …
Danach waren unter Ausschluß jeden vernünftigen Zweifels das wirklich Beschlossene und das Versehen bei der Verkündung offensichtlich, und es ging lediglich noch darum, durch die Berichtigung auch die äußere Übereinstimmung der Urteilsformel mit dem tatsächlich Beschlossenen herzustellen; auch nur der entfernte Verdacht einer unzulässigen nachträglichen sachlichen Änderung der Entscheidung besteht nicht (vgl. BGHSt 5, 5, 9 ff; BGH, Urteile vom 12. Dezember 1958 - 2 StR 400/58; vom 22. November 1960 - 1 StR 426/60 und vom 29. Januar 1975 - 3 StR 165/74). - BGH, 04.05.1960 - 2 StR 367/59
Anforderungen an die Aufbewahrungspflicht im Sinne von § 19 Abs. 3 Weingesetz …
Dem steht nicht entgegen, daß die Vornahme der falschen Eintragungen oder das Unterlassen von Eintragungen der Durchführung oder der Verschleierung von Weinverkäufen unter irreführender Bezeichnung gedient haben (vgl. z.B. das unveröffentlichte Urteil vom 12. Dezember 1958 - 2 StR 400/58 -, das die Revision in anderem Zusammenhang erwähnt).