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   BGH, 01.09.1982 - 2 StR 49/82   

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https://dejure.org/1982,8987
BGH, 01.09.1982 - 2 StR 49/82 (https://dejure.org/1982,8987)
BGH, Entscheidung vom 01.09.1982 - 2 StR 49/82 (https://dejure.org/1982,8987)
BGH, Entscheidung vom 01. September 1982 - 2 StR 49/82 (https://dejure.org/1982,8987)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch Nichteinholung eines weiteren Sachverständigengutachtens - Vorliegen einer allgemeinen Schuldunfähigkeit zur Zeit der Tat

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 01.09.1982 - 2 StR 49/82
    Dies läßt befürchten, daß die Strafkammer den genannten Umständen bei der Straf, zumessung zum Nachteil des Angeklagten ein zu großes Gewicht beigemessen hat (vgl. BGHSt 16, 360, 363, 364).
  • BGH, 05.08.1981 - 2 StR 202/81

    Beurteilung der Schuldfähigkeit von alkoholisierten Tätern durch einen

    Auszug aus BGH, 01.09.1982 - 2 StR 49/82
    Umstände, die Zweifel an der Sachkunde des gehörten Gutachters aufkommen lassen könnten und deshalb der Kammer Anlaß zu der von der Revision vermißten weiteren Sachaufklärung hätten geben müssen, sind nicht erkennbar: Dr. H. ist als Facharzt für Neurologie und Psychiatrie Leitender Medizinaldirektor einer Landesnervenklinik; schon auf Grund dieser ärztlichen Tätigkeit liegt die Annahme sogar besonderer Sachkunde auf dem Gebiet von Hirnerkrankungen nahe (vgl. BGH Urt. v. 20. August 1970 - 4 StR 261/70 - auch BGH Urt. v. 5. August 1981 - 2 StR 202/81 -).
  • BGH, 20.08.1970 - 4 StR 261/70

    Verurteilung wegen (Anstiftung zur) Brandstiftung - Beeinträchtigung der

    Auszug aus BGH, 01.09.1982 - 2 StR 49/82
    Umstände, die Zweifel an der Sachkunde des gehörten Gutachters aufkommen lassen könnten und deshalb der Kammer Anlaß zu der von der Revision vermißten weiteren Sachaufklärung hätten geben müssen, sind nicht erkennbar: Dr. H. ist als Facharzt für Neurologie und Psychiatrie Leitender Medizinaldirektor einer Landesnervenklinik; schon auf Grund dieser ärztlichen Tätigkeit liegt die Annahme sogar besonderer Sachkunde auf dem Gebiet von Hirnerkrankungen nahe (vgl. BGH Urt. v. 20. August 1970 - 4 StR 261/70 - auch BGH Urt. v. 5. August 1981 - 2 StR 202/81 -).
  • BGH, 26.03.1985 - 1 StR 110/85

    Abgrenzung zwischen Diebstahl und Unterschlagung, wenn dasTatopfer verstorben ist

    Sie dürfen aber nicht als schulderhöhend und damit zur Kompensation der eingeschränkten Schuldfähigkeit verwertet werden, wenn sie gerade durch den psychischen Zustand bedingt sind, der die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit begründete (BVerfGE 50 5, 11 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78]/12 unter Hinweis auf BGHSt 16, 360, 363/364; BGH StrVert 1981, 401; 1984, 202; BGH NStZ 1982, 200/201; BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 1980 - 1 StR 742/79 - und vom 14. Oktober 1980 - 1 StR 498/80; BGH, Urteile vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 680/80 - und vom 1. September 1982 - 2 StR 49/82).
  • BGH, 24.09.1986 - 2 StR 497/86

    Berücksichtigung von vermindertem Hemmungsvermögen bei der Strafzumessung

    Der Senat vermag daher nicht mit Sicherheit auszuschließen, daß das Schwurgericht diesem Umstand bei der Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten ein zu großes Gewicht beigemessen hat (vgl. BGHSt 16, 360, 363, 364; BGH, Urteile vom 1. September 1982 - 2 StR 49/82 - und vom 18. Januar 1984 - 2 StR 610/83).
  • BGH, 11.10.1984 - 1 StR 554/84

    Berücksichtigung der Vorgeschichte

    Das Landgericht setzt sich nicht mit der Frage auseinander, ob die Modalitäten der Tat- die Vielzahl der Stiche und die Verwendung eines zweiten Messers - gerade auf der psychischen Ausnahmesituation beruhten, in die der Angeklagte geraten war, also nicht den Schluß auf eine gesteigerte verbrecherische Energie gestatteten (vgl. BGHSt 16, 360, 363/364; BGH StrVert 1981, 401; BGH NStZ 1982, 200/201; BGH, Urt. vom 1. September 1982 - 2 StR 49/82; BGH StrVert 1984, 202; Eser NStZ 1984, 49, 55).
  • BGH, 18.03.1983 - 2 StR 598/82

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei feststehendem Handeln im Affekt

    Ferner geben die Strafzumessungsgründe im Urteil vom 18. Dezember 1981 Anlaß zu dem Hinweis, daß die strafschärfend gewertete "überaus starke Brutalität" (mindestens elf mit erheblicher Wucht geführte Hiebe) durch die "affektive Erregung" beeinflußt gewesen sein kann und ihr deshalb möglicherweise ein zu großes Gewicht zum Nachteil des Angeklagten beigemessen worden ist (BGHSt 16, 360, 363, 364; BGH, Urteil vom 1. September 1982 - 2 StR 49/82).
  • BGH, 02.09.1985 - 3 StR 290/85

    Mangelnde Erwägungen zum Zusammenhang zwischen brutalem Vorgehen des Täters und

    Es ist deshalb zu besorgen, daß das Landgericht diesem Umstand zu großes Gewicht zum Nachteil des Angeklagten beigemessen haben kann (vgl. BGHSt 16, 360, 364; BGH, Urteile vom 1. September 1982 - 2 StR 49/82 - und vom 18. Januar 1984 - 2 StR 610/83).
  • BGH, 18.01.1984 - 2 StR 610/83

    Angriffe gegen die tatrichterliche Beweiswürdigung - Anforderungen an die

    Der Senat vermag daher - auch bei Beachtung der weiteren den Angeklagten belastenden Umstände (UA S. 27) - nicht mit Sicherheit auszuschließen, daß das Schwurgericht diesem Umstand bei der Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten ein zu großes Gewicht beigemessen hat (vgl. BGHSt 16, 360, 363, 364; BGH, Urteil vom 1. September 1982 - 2 StR 49/82 -).
  • BGH, 28.03.1984 - 2 StR 18/84

    Strafschärfende Berücksichtigung einer Hemmungslosigkeit zu unnachgiebiger

    Jedenfalls war es fehlerhaft, dem Angeklagten die "überaus starke und gefährliche Hemmungslosigkeit zu unnachgiebiger Aggressivität" strafschärfend zur Last zu legen, ohne sich damit auseinanderzusetzen, ob nicht dieses Verhalten gerade in dem krankhaften schweren Persönlichkeitsdefekt begründet war (vgl. BGHSt 16, 360, 363, 364; BGH, Urteil vom 2. September 1982 - 2 StR 49/82).
  • BGH, 01.06.1984 - 2 StR 108/84

    Vorraussetzungen eines minder schweren Falles des Totschlags

    Sofern das neu erkennende Gericht wiederum "die brutale Art und Weise, in der der Angeklagte ... vorgegangen ist", zu seinem Nachteil verwertet, muß sie sich mit der Frage auseinandersetzen, ob nicht dieses Verhalten eine Folge der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit ist (BGHSt 16, 360, 363 f; Urteil vom 1. September 1982 - 2 StR 49/82).
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