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   OLG Düsseldorf, 18.07.2007 - VI-2 U (Kart) 13/05   

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https://dejure.org/2007,28195
OLG Düsseldorf, 18.07.2007 - VI-2 U (Kart) 13/05 (https://dejure.org/2007,28195)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.07.2007 - VI-2 U (Kart) 13/05 (https://dejure.org/2007,28195)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - VI-2 U (Kart) 13/05 (https://dejure.org/2007,28195)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen missbräuchlicher Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein Telefonkommunikationsunternehmen; Wettbewerbliche Beeinträchtigung des Marktes durch die Bereitstellung von Teilnehmerdaten zum Zwecke von ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 15.11.2006 - U (Kart) 1/06

    Nichtigkeit der entgeltlichen Überlassung der Teilnehmerdaten von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2007 - 2 U (Kart) 13/05
    Im Lichte des Art. 6 Abs. 3 TKG der Richtlinie 98/10/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.2.1998 über die Anwendung des offenen Netzzugangs (ONP), wonach die Mitgliedstaaten sicherzustellen haben, dass die zum Betrieb eines Telefonauskunftsdienstes erforderlichen Informationen vom Pflichtigen zu kostenorientierten Bedingungen zur Verfügung gestellt werden, ist § 12 Abs. 2 TKG einschränkend dahin auszulegen, dass sogar Dritten für die Bereitstellung von Teilnehmerdaten nur die Kosten des bloßen Zurverfügungstellens der Daten in Rechnung gestellt werden dürfen (s. dazu im einzelnen Urteil des 1. Kartellsenats des OLG Düsseldorf vom 15.11.2006 -VI U (Kart) 1/06, UA 11 f., worauf Bezug genommen wird).

    Wie oft vom zugänglich gemachten Datenbestand durch Suchanfragen oder durch die Auflagenhöhe später Gebrauch gemacht wird, steht mit der Datenbereitstellung und dem dadurch veranlassten Aufwand in keinem Zusammenhang (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Urt. v. 15.11.2006 - VI U (Kart) 1/06, UA 17).

    Sie hat Teilnehmerdaten nicht kostenlos zur Verfügung zu stellen, sondern kann dafür ein kostenorientiertes Entgelt berechnen, das einen angemessenen Ausgleich gewährt (so auch OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Urt. v. 15.11.2006, VI-U (Kart) 1/06, UA 16).

    Die unternehmerische Freiheit der Beklagten, die ihr verfügbaren Teilnehmerdaten nach eigenen Vorstellungen, und zwar auch hinsichtlich des Preises, zu verwerten, hat in § 12 Abs. 2 TKG a.F. eine gesetzliche Regelung gefunden, die durch Gründe des Gemeinwohls, nämlich die Öffnung des Teilnehmerdatenmarktes, gerechtfertigt ist (so auch OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Urt. v. 15.11.2006, VI-U (Kart) 1/06, UA 16 f).

    Anderenfalls könnte die Vorschrift die ihr zugedachte ordnungspolitische Funktion nicht erfüllen (ebenso: OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Urteil vom 15.11.2006 - VI-U (Kart) 1/06, UA 19).

    Dagegen ist die Klägerin frei darin, geltend zu machen, die Beklagte sei aus kartellrechtlichen Gründen zu einer weitergehenden Herabsetzung der Entgelte verpflichtet (ebenso OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Urt. v. 15.11.2006 - VI-U (Kart) 1/06, UA 9 f).

  • BGH, 11.07.2006 - KZR 29/05

    Suchmaschine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2007 - 2 U (Kart) 13/05
    Auf den Inhalt der Unterwerfungserklärung der Beklagten vom 22. Dezember 1998, wie sie sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 2006, (Az. KZR 29/05, Umdruck S. 5 = WuW/E DE-R 1829, 1830) ergibt, wird Bezug genommen.

    Selbst wenn, wie die Beklagte einwendet, gegenüber einer richtlinienkonformen (einschränkenden) Auslegung des § 12 Abs. 2 TKG in Anbetracht des Wortlauts und der Entstehungsgeschichte wegen der Bindung der Gerichte an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) Bedenken bestehen sollten (vgl. BGH, Urt. v. 16.8.2006, VIII ZR 200/05, Umdruck S. 9), so folgt die Verpflichtung der Beklagten, Dritten nur die Kosten des bloßen Zurverfügungstellens beim Offline-Bezug zu berechnen, aus der Unterwerfungserklärung der Beklagten vom 22. Dezember 1998 (vgl. BGH, Urt. v. 11.7.2006, KZR 29/05, WuW/E DE-R 1829, 1832 - Suchmaschine).

    Unabhängig davon ist es der Beklagten verwehrt, den Entgeltmaßstab in § 12 Abs. 1 TKG aF dadurch außer Kraft zu setzen, indem sie Teilnehmerdaten - über die Verpflichtung nach dem Gesetz hinaus - ausschließlich in der Form einer an sich urheberrechtlich geschützten Datenbank zugänglich macht (BGH, Urteil vom 11.7.2006 - KZR 29/05, UA 11).

    Im Übrigen hat die Beklagte sich aber in der Unterwerfungserklärung vom 22. Dezember 1998 verpflichtet, Lizenznehmern und Dritten gleichermaßen die Teilnehmerdaten gegen ein kostenorientiertes Entgelt zu überlassen (vgl. BGH, Urt. v.11.7.2006 - KZR 29/05, UA 11).

  • EuGH, 25.11.2004 - C-109/03

    KPN Telecom - Telekommunikation - Richtlinie 98/10/EG - Offener Netzzugang für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2007 - 2 U (Kart) 13/05
    Durch Urteil vom 25. November 2004 entschied der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH, Rs. C -109/03) unter anderem, dass nach Maßgabe des einschlägigen Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 98/10/EG vom 26. Februar 1998 über die Anwendung des offenen Netzzugangs der Universaldienstanbieter für die Überlassung von Teilnehmerdaten (ONP-Richtlinie) nur die Kosten für das tatsächliche Zurverfügungstellen dieser Daten an Dritte in Rechnung gestellt werden können.

    Auch der EuGH hat eine solche Differenzierung in seiner Entscheidung vom 25. November 2004 (Rs. C-109/03) nicht vorgenommen.

    Jedoch schreibt § 12 Abs. 2 TKG a.F. in richtlinienkonformer Auslegung nach Maßgabe des Urteils des EuGH vom 25. November 2005 (Rs. C-109/03) Anbietern von Sprachkommunikationsdienstleistungen eine fremden Wettbewerb begünstigende Entgeltgestaltung ausdrücklich vor.

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2007 - 2 U (Kart) 13/05
    Sie beginnt erst mit dem Schluss des Kalenderjahres, in welchem der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit davon Kenntnis hätte erlangen müssen (vgl. BGH, Urt. v. 23.1.2007- XI ZR 44/06, UA unter II. 3b); Heß, NJW 2002, 253, 258; Gesell, NJW 2002, 1297, 1298).
  • BGH, 05.11.2002 - XI ZR 381/01

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Finanzaffäre Koch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2007 - 2 U (Kart) 13/05
    (1) Auf bereicherungsrechtliche Ansprüche findet die von der Beklagten angestrebte Vorteilsanrechnung bereits im Ansatz nicht statt (vgl. BGH NJW 2003, 582, 584).
  • BGH, 06.06.1972 - VI ZR 49/71

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verursachung eines Verkehrsunfalls -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2007 - 2 U (Kart) 13/05
    Bei der Bemessung der Höhe des Schadens ist zu berücksichtigten, dass die Klägerin zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, weshalb ihr kein Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer in der Zeit vom Oktober 2000 bis Februar 2003 zusteht (vgl. BGH NJW 72, 1460).
  • BGH, 15.02.2000 - XI ZR 76/99

    Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe von Zinsnutzungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2007 - 2 U (Kart) 13/05
    Die Verjährung bereicherungsrechtlicher Ansprüche bemisst sich nach § 197 BGB a.F. (§ 201 BGB aF; vgl. BGH NJW 2000, 1637, 1638), die mit dem Schluss des jeweiligen Kalenderjahres beginnt (§ 201 BGB a.F.).
  • BGH, 10.02.2004 - KZR 39/02

    Zuständigkeit des Kartellsenats für die Klage eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2007 - 2 U (Kart) 13/05
    Eine geltungserhaltende Reduktion der Entgeltabrede auf das rechtlich zulässige Maß kommt nicht in Betracht, denn anderenfalls würde die Beklagte dadurch belohnt, dass die vertragliche Preisbestimmung in dem nach § 12 TKG a.F. zulässigen Umfang aufrechterhalten bliebe (vgl. BGH, Urt. v. 10.2.2004, KZR 39/02, WuW/E DE-R 1305, 1306).
  • BGH, 13.12.2005 - KVR 13/05

    Stadtwerke Dachau

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2007 - 2 U (Kart) 13/05
    Zwar ist auch von einem Marktbeherrscher (bzw. marktstarken Unternehmen) grundsätzlich nicht zu verlangen, dass er durch seine Preisgestaltung fremden Wettbewerb fördert (vgl. BGH, Urt. v. 13.12.2005, KVR 13/05, Umdruck S. 8 - Stadtwerke Dachau).
  • BGH, 02.07.1996 - KZR 31/95

    "Kraft-Wärme-Kopplung"; Bemessung der angemessenen Vergütung für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2007 - 2 U (Kart) 13/05
    Gemäß § 852 Abs. 1 BGB a.F. verjährt der im Kartellrecht angelegte Schadensersatzanspruch in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem die Klägerin von dem Schaden Kenntnis erlangt (zur Anwendbarkeit von § 852 BGB: BGH NJW 1996, 3005, 3006).
  • BGH, 16.08.2006 - VIII ZR 200/05

    Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung?

  • BGH, 04.11.2003 - KZR 38/02

    "Strom und Telefon II"; Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 17/03

    Sparberaterin

  • Drs-Bund, 30.01.1996 - BT-Drs 13/3609
  • BGH, 06.11.2013 - KZR 61/11

    Zur Unternehmenseigenschaft der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

    Dabei kann offenbleiben, ob der Ansicht beizutreten ist, dass bei Vertragsklauseln, die unter dem Aspekt des Ausbeutungsmissbrauchs gegen § 19 Abs. 1 GWB verstoßen und deshalb nach § 134 BGB nichtig sind, eine geltungserhaltende Reduktion nicht in Betracht kommt, damit die ihre Marktmacht missbrauchende Partei nicht dadurch belohnt wird, dass die unzulässige Klausel in gerade noch zulässigem Umfang aufrechterhalten wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juli 2007 - VI-2 U (Kart) 13/05, juris Rn. 49 [in der nachfolgenden Revisionsentscheidung - BGH, Urteil vom 20. April 2010 - KZR 52/07, juris - kam es auf diese Frage nicht an]; Möschel in Immenga/Mestmäcker aaO § 19 Rn. 248).
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