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   OLG Schleswig, 22.03.2006 - 2 W 40/06   

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https://dejure.org/2006,31375
OLG Schleswig, 22.03.2006 - 2 W 40/06 (https://dejure.org/2006,31375)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.03.2006 - 2 W 40/06 (https://dejure.org/2006,31375)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. März 2006 - 2 W 40/06 (https://dejure.org/2006,31375)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Heimbegriffs i.S.v. § 5 Abs. 3 des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Stundensatz als Heimbewohner oder Nicht-Heimbewohner, Betreuervergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1229 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 2006/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen willkürlicher Nichtzulassung der

    Demgegenüber war zum Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidungen des Landgerichts insbesondere die Frage, ob es auf eine rechtliche Verknüpfung von Unterkunfts- und Betreuungs- oder Verpflegungsleistungen ankommt, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ungeklärt und wurde auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 22. März 2006 - 2 W 40/06 -, juris, Rn. 1; OLG München, Beschluss vom 13. April 2006 - 33 Wx 42/06 -, juris, Rn. 10 f.; OLG Dresden, Beschluss vom 21. April 2006 - 3 W 446/06 -, FamRZ 2007, S. 499; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 8 W 519/06 -, NJW-RR 2007, S. 1594 ; OLG Hamm, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 15 Wx 388/09 -, FamRZ 2010, S. 2020; Beschluss vom 8. Juni 2010 - 15 Wx 89/10 -, FamRZ 2010, S. 2021 ; Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 3 W 124/09 -, FamRZ 2011, S. 1754).
  • LG Potsdam, 24.10.2008 - 5 T 703/07
    Heime im Sinne des VBVG sind gemäß § 5 Abs. 3 VBVG Einrichtungen, die dem Zwecke dienen, Volljährige aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie tatsächliche Betreuung und Verpflegung zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten und die in ihrem Bestand vom Wechsel und der Zahl der Bewohner unabhängig sind sowie entgeltlich betrieben werden (vgl. OLG München FamRZ 2006, 1229; OLG Schleswig, FamRZ 2006, 1229).
  • LG Potsdam, 24.10.2008 - 5 T 691/07
    Heime im Sinne des VBVG sind gemäß § 5 Abs. 3 VBVG Einrichtungen, die dem Zwecke dienen, Volljährige aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie tatsächliche Betreuung und Verpflegung zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten und die in ihrem Bestand vom Wechsel und der Zahl der Bewohner unabhängig sind sowie entgeltlich betrieben werden (vgl. OLG München FamRZ 2006, 1229; OLG Schleswig, FamRZ 2006, 1229).
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