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KG, 23.04.2009 - 2 W 57/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umsatzsteuerbarkeit von Rechtsanwaltshonoransprüchen aus Tätigkeit in eigener Sache bzw. für eigene Sozietät
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 104 Abs. 2 S. 3; ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
Umsatzsteuerpflicht der Rechtsanwaltsvergütung für die gerichtliche Geltendmachung von Honoraransprüchen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 11.02.2009 - 8 O 11/09
- KG, 23.04.2009 - 2 W 57/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 1421
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.11.2004 - I ZB 16/04
"Umsatzsteuererstattung"; Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer bei …
Auszug aus KG, 23.04.2009 - 2 W 57/09
Voraussetzung dafür ist aber, dass die Leistung des Rechtsanwalts umsatzsteuerbar ist (BGH, Beschluss vom 25.11.2004 - I ZB 16/04 - NJW-RR 2005, 363 ). - OLG Düsseldorf, 12.11.2007 - 24 W 93/07
Kein Mehrwertsteueranfall bei Selbstvertretung des Rechtsanwalts im …
Auszug aus KG, 23.04.2009 - 2 W 57/09
Die Beschwerdegegner können sich insoweit auch nicht auf die Regelung des § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO berufen, denn diese setzt das Bestehen einer Umsatzsteuerpflicht voraus (OLG Düsseldorf, MDR 2008, 652 ), an der es hier gerade fehlt. - BGH, 18.02.1957 - II ZR 287/54
Ostenteignung
Auszug aus KG, 23.04.2009 - 2 W 57/09
Dabei ist es unschädlich, dass das Rechtsmittel gegen den Drittwiderbeklagten mit einer Beschwer von 30, 77 EUR die Kostengrenze des § 567 Abs. 2 ZPO von 200 EUR nicht übersteigt, denn bei mehreren Streitgenossen ist die jeweilige Beschwer, soweit sie sich nicht gedeckt, zusammenzurechnen (BGHZ 23, 333, 338 für die Revision). - LG Duisburg, 23.02.2006 - 31 Qs 27/06
Gebühren und Kosten: Anspruchsberechtigung nach Abtretung des …
Auszug aus KG, 23.04.2009 - 2 W 57/09
In einem solchen Fall entsteht selbst dann keine Umsatzsteuer, wenn der Rechtsanwalt sich durch seine Sozietät vertreten lässt (OLG Schleswig, JurBüro 1985, 399) oder eine Rechtsanwalt-Partnergesellschaft ihn vertritt, der er angehört (Senat, JurBüro 2006, 373 ).
- LAG Hessen, 08.02.2010 - 13 Ta 664/09
Kostenfestsetzungsverfahren - keine Vorsteuerabzugsberechtigung eines …
Eine solche Tätigkeit ist keine umsatzsteuerbare sonstige Leistung gegen Entgelt für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, sondern unterfällt als sogenanntes Innengeschäft nicht der Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 9a UStG; BGH vom 25. November 2004, NJW-RR 2005, 363; KG vom 23. April 2009, NJW-RR 2009, 1421; OLG München vom 5. Juni 2008, NJW-RR 2009, 1006; OLG Hamburg vom 26. März 1999, MDR 1999, 764; OLG Düsseldorf vom 19. Mai 1993, JurBüro 1994, 299; OLG Schleswig vom 1. November 1984, JurBüro 1985, 399). - LAG Hessen, 25.02.2013 - 13 Ta 18/13
Kostenfestsetzung - Berücksichtigung der Umsatzsteuer - Freiberufler; …
Eine solche Tätigkeit ist keine umsatzsteuerbare sonstige Leistung gegen Entgelt für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, sondern unterfällt als sogenanntes Innengeschäft nicht der Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 9 a UStG; BGH vom 25. November 2004, NJW-RR 2005, 363; KG vom 23. April 2009, NJW-RR 2009, 1421; OLG München vom 5. Juni 2008, NJW-RR 2009, 1006; OLG Hamburg vom 26. März 1999, MDR 1999, 764; OLG Düsseldorf vom 19. Mai 1993, JurBüro 1994, 299; OLG Schleswig vom 1. November 1984, JurBüro 1985, 399).