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   OLG Zweibrücken, 08.07.1998 - 2 WF 21/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6208
OLG Zweibrücken, 08.07.1998 - 2 WF 21/98 (https://dejure.org/1998,6208)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.07.1998 - 2 WF 21/98 (https://dejure.org/1998,6208)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. Juli 1998 - 2 WF 21/98 (https://dejure.org/1998,6208)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristablauf nach Aufforderung des Gerichts zur Vorlage der Abrechnung eines Anwalts; Erlöschen des Anspruchs auf Vergütung und weitere Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 123, § 124, § 128 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 391
  • Rpfleger 1998, 434
  • Rpfleger 1998, 526
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 07.08.2012 - 14 W 423/12

    PKH-Anwaltsvergütung: Erlöschen des Vergütungsanspruchs bei verspäteter Anmeldung

    Das stand aber einer Aufforderung nach § 55 Abs. 6 S. 1 RVG nicht im Wege (KG JurBüro 1984, 1692, 1393; OLG Zweibrücken, JurBüro 1998, 591, 592); denn diese hatte insoweit lediglich vorbereitenden Charakter.
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2012 - 5 WF 126/11

    Erlöschen von Ansprüchen eines beigeordneten Anwalts gegenüber der Staatskasse

    Bei Nichteinhaltung der Frist erlöschen auch nicht nur die Ansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts auf die Differenz zwischen den PKH-Gebühren und den Wahlanwaltsgebühren gegenüber der Staatskasse, sondern sämtliche Ansprüche auf Vergütung aus der Beiordnung, vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.07.1998, 2 WF 21/98; OLG Köln, Beschluss vom 29.09.1998, 4 WF 211/98; OLG Koblenz Beschluss vom 10.07.2003, 11 WF 518/03 - alle zitiert nach Juris - Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 19. Aufl., § 55 RVG Rdnr. 55. Dies gilt jedoch nicht für die vor Festsetzung angemeldeten und festgesetzten PKH-Gebühren.
  • AG Grevenbroich, 06.02.2012 - 5 WF 126/11
    Bei Nichteinhaltung der Frist erlöschen auch nicht nur die Ansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts auf die Differenz zwischen den PKH-Gebühren und den Wahlanwaltsgebühren gegenüber der Staatskasse, sondern sämtliche Ansprüche auf Vergütung aus der Beiordnung, vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.07.1998, 2 WF 21/98; OLG Köln, Beschluss vom 29.09.1998, 4 WF 211/98; OLG Koblenz Beschluss vom 10.07.2003, 11 WF 518/03 - alle zitiert nach Juris - Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 19. Aufl., § 55 RVG Rdnr. 55. Dies gilt jedoch nicht für die vor Festsetzung angemeldeten und festgesetzten PKH-Gebühren.
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