Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 02.11.2015

Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.01.2016 - III-2 Ws 562/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,20786
OLG Köln, 20.01.2016 - III-2 Ws 562/15 (https://dejure.org/2016,20786)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.01.2016 - III-2 Ws 562/15 (https://dejure.org/2016,20786)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - III-2 Ws 562/15 (https://dejure.org/2016,20786)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,20786) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 09.01.2001 - 5 Ws 6/01
    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2016 - 2 Ws 562/15
    Wann Nova vorliegen, die einer Entscheidung die Grundlage entziehen, hängt maßgeblich von der Art der Entscheidung ab und dem Gewicht, das die neuen Tatsachen haben (KG, Beschluss v. 09.01.2001 - 1 AR 1436/00 - 5 Ws 6/01, zitiert nach juris).
  • OLG Bamberg, 28.01.2014 - 3 Ss OWi 1488/13

    Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer:

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2016 - 2 Ws 562/15
    Er hat diese Rechtsprechung auf die Normen über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer übertragen (BGH wistra 2012, 28; wistra 2014, 23; so auch OLG Bamberg wistra 2014, 199; Mosbacher, Keine Straffreiheit für Altfälle unerlaubter Beschäftigung von Unionsbürgern, NStZ 2015, 255).
  • OLG Köln, 16.04.2014 - 2 Ws 143/14

    Vollstreckung einer ausländischen Geldbuße im Verhältnis von Geldsanktionengesetz

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2016 - 2 Ws 562/15
    Die gegen diesen Beschluss von der Staatsanwaltschaft eingelegte sofortige Beschwerde hatte der Senat mit Beschluss vom 16.04.2014 (Az. 2 Ws 143/14) als unbegründet verworfen.
  • BGH, 04.09.2013 - 1 StR 94/13

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitnehmerbeiträgen (Begriff des

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2016 - 2 Ws 562/15
    Er hat diese Rechtsprechung auf die Normen über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer übertragen (BGH wistra 2012, 28; wistra 2014, 23; so auch OLG Bamberg wistra 2014, 199; Mosbacher, Keine Straffreiheit für Altfälle unerlaubter Beschäftigung von Unionsbürgern, NStZ 2015, 255).
  • BGH, 27.09.2011 - 1 StR 399/11

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Arbeitgeberbegriff:

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2016 - 2 Ws 562/15
    Er hat diese Rechtsprechung auf die Normen über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer übertragen (BGH wistra 2012, 28; wistra 2014, 23; so auch OLG Bamberg wistra 2014, 199; Mosbacher, Keine Straffreiheit für Altfälle unerlaubter Beschäftigung von Unionsbürgern, NStZ 2015, 255).
  • OLG Celle, 27.02.2008 - 1 ARs 23/07

    Gerichtliche Überprüfung der Entscheidung der Bewilligungsbehörde, keine

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2016 - 2 Ws 562/15
    Entscheidender Zeitpunkt für die Beurteilung der beiderseitigen Strafbarkeit ist der Moment der Exequaturentscheidung (OLG Karlsruhe NJW 1985, 2096; OLG Celle NStZ-RR 2008, 245; Grotz a.a.O., § 49 IRG, Rn. 23).
  • BGH, 11.05.2005 - 5 StR 122/05

    (Gewerbsmäßiges) Einschleusen von Ausländern (keine Änderung des Tatbestandes

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2016 - 2 Ws 562/15
    Der Bundesgerichtshof hat dazu zunächst entschieden, dass die bloße Änderung des persönlichen Anwendungsbereichs der Aufenthaltsgenehmigungspflicht durch den Beitritt verschiedener osteuropäischen Staaten zur Europäischen Union zum 1. Mai 2004 keine im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB relevante Änderung des Einschleusungstatbestandes darstellt, weil sich damit der Inhalt der strafbewehrten Verhaltensnorm nicht geändert hat (BGH NStZ-RR 2005, 247; so auch OLG Celle a.a.O.).
  • BGH, 17.09.1996 - 4 ARs 21/95

    Auslieferung an die USA aufgrund begangener Insiderstraftaten (Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2016 - 2 Ws 562/15
    Abzustellen ist vielmehr auf die - sinngemäß umgestellte - Tat, wie sie dem Urteil zugrunde liegt (BGHSt 42, 243; Schomburg/Hackner a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 25.04.2018 - 1 Ws 23/18

    Vollstreckbarerklärung eines schweizerischen Strafurteils wegen eines groben

    Ungeachtet dessen ist entscheidender Zeitpunkt für die Beurteilung der beiderseitigen Sanktionierbarkeit der Moment der Exequaturentscheidung (OLG Köln, Beschluss vom 20.1.2016, 2 Ws 562/15, juris Rn. 22; OLG Celle NStZ-RR 2008, 245, juris Rn. 8; historische Gesetzesbegründung S. 70, BT-Drucksache 9/1338; Schomburg/Hackner, aaO, § 49 Rn. 12; Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Auflage, § 49 Rn. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 02.11.2015 - 2 Ws 562/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,34332
OLG Nürnberg, 02.11.2015 - 2 Ws 562/15 (https://dejure.org/2015,34332)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02.11.2015 - 2 Ws 562/15 (https://dejure.org/2015,34332)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02. November 2015 - 2 Ws 562/15 (https://dejure.org/2015,34332)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,34332) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf alleinige Beauftragung eines externen Therapeuten; Grundsatz der anstaltsinternen Therapie; Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen vier ...

  • rewis.io

    Zum Anspruch des Untergebrachten auf mehr als die gesetzliche Mindestanzahl jährlicher Ausführungen sowie auf Gewährung einer Behandlung durch anstaltsexternen Therapeuten

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

  • LG Regensburg - SR StVK 542/14
  • OLG Nürnberg, 02.11.2015 - 2 Ws 562/15

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 95
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 11.08.2015 - 1 Ws 224/15

    Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen im Rahmen der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.11.2015 - 2 Ws 562/15
    Der Vollzugsbehörde steht bei der Entscheidung, ob der Sicherungsverwahrte gemäß Art. 54 Abs. 3 Satz 2 BaySvVollzG Anspruch auf mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen vier Ausführungen pro Jahr hat, ein Ermessensspielraum zu (Anschluss an OLG Nürnberg, Beschluss vom 11.08.2015, 1 Ws 224/15).

    Die im Beschluss des ersten Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 11.08.2015 (1 Ws 224/15) zum Ausdruck gekommene Auslegung des Art. 54 BaySvVollzG sei nicht verfassungsgemäß.

    Der erste Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg hat im Beschluss vom 11.08.2015 (1 Ws 224/15) überzeugend dargelegt, dass der Vollzugsbehörde bei der Entscheidung, ob der Sicherungsverwahrte gemäß Art. 54 Abs. 3 Satz 2 BaySvVollzG Anspruch auf mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen vier Ausführungen pro Jahr hat, ein Ermessensspielraum zusteht.

  • OLG Hamm, 30.09.2014 - 1 Vollz (Ws) 367/14

    Vollzug der Sicherungsverwahrung: Wunschgemäße Begleitausgänge mit der Familie?

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.11.2015 - 2 Ws 562/15
    Dem steht auch nicht die vom Antragsteller zitierte Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 30.09.2014 - III-1 Vollz (Ws) 367/14, 1 Vollz (Ws) 367/14 -, juris) entgegen, da diese Entscheidung für die nahezu wortgleiche Regelung des § 53 SVVollzG NRW nicht den in § 53 Abs. 3 Satz 2 SVVollzG NRW geregelten Fall der Gewährung von Ausführungen über das gesetzliche Mindestmaß hinaus zum Gegenstand hat.
  • EGMR, 22.03.2012 - 36035/04

    Ostermünchner ./. Deutschland

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.11.2015 - 2 Ws 562/15
    Dies stellt - auch in der Zusammenschau mit der langen Vollzugsdauer der Unterbringung - keinen ausreichenden Grund dar, um vom Grundsatz der anstaltsinternen Therapie abzuweichen und diese anstaltsextern durchzuführen (vgl. EGMR, Urteil vom 22.03.2012, Rn 96 - 36035/04 -, juris).
  • KG, 02.02.2018 - 2 Ws 193/17

    Maßregelvollstreckung in Berlin: Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf

    Bei einem inhaltlich ausreichenden Therapieangebot der Einrichtung besteht deshalb grundsätzlich kein Anspruch auf alleinige Beauftragung eines externen Therapeuten (vgl. OLG Nürnberg NStZ-RR 2016, 95 zu § 10 BaySvVollzG).
  • BayObLG, 26.03.2021 - 203 StObWs 12/21

    Vollzugsplan - vollzugsöffnende Maßnahmen

    Bezüglich der Frage, ob der Sicherungsverwahrte Anspruch auf mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen vier Ausführungen pro Jahr nach Art. 54 Abs. 3 BaySvVollzG hat, steht der Vollzugsbehörde im Anschluss an den Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 11.08.2015 (Az.: 1 Ws 224/15, NStZ-RR 2016, 191; ihm folgend OLG Nürnberg, Beschluss vom 02.11.2015, Az.: 2 Ws 562/15, NStZ-RR 2016, 95, sowie OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.02.2018, Az.: 2 Ws 727/17) ein Ermessensspielraum zu.
  • OLG Karlsruhe, 11.12.2017 - 1 Ws 31/17

    Verfahren der strafvollzugsbegleitenden gerichtlichen Kontrolle bei angeordneter

    Ein solches individuelles Angebot kann auch dann entbehrlich sein, wenn der Gefangene alle spezifizierten Behandlungsangebote im Sinne des § 119 a Abs. 1 StVollzG mit der Begründung ablehnt, er benötige solche unabhängig von der Art des Angebots nicht, mithin jede Mitwirkung an einer Behandlung kategorisch verweigert (OLG Hamm, Beschluss vom 07.01.2016, III-1 Vollz (Ws) 422/15, abgedruckt bei juris; dass. Beschluss vom 01.12.2015, III-1 Vollz (Ws) 254/15, abgedruckt bei juris; ähnlich Saarländisches Oberlandesgericht NStZ-RR 2017, 124; OLG Nürnberg NStZ-RR 2016, 95).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2020 - 1 Ws 157/19

    Strafvollzug: Antrag eines Strafgefangenen auf Gewährung einer bestimmten

    Insoweit gilt auch im Rahmen des vorliegend zu beachtenden Vorgaben des § 119 a StVollzG, dass ein Strafgefangener mit nachmalig angeordneter Sicherungsverwahrung grundsätzlich keinen Anspruch auf Behandlung durch einen externen Therapeuten seiner Wahl hat, es sei denn das von der Vollzugsanstalt vorgesehene behandlerische Konzept erweist sich als nicht tragfähig oder als nicht erfolgsversprechend, so dass die Einbeziehung externe Fachleute erforderlich ist (so für den Bereich des Maßregelvollzugs OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.11.2019, 2 Ws 424/19; KG Berlin Beschluss vom 24.06.2011, 2 Ws 137/11, BeckRS 2016, 20569; OLG Nürnberg NStZ-RR 2016, 95, jeweils m.w.N.), was auch der Fall sein kann, wenn zwischen dem Strafgefangene und der Vollzugsanstalt unüberbrückbare vollzugsinterne Spannungen bestehen (so Böhm, Sicherungsverwahrung und Behandlung, FPPK 2018, 155 ff.).
  • LG Karlsruhe, 11.12.2017 - 1 Ws 31/17

    Sachverständigengutachten - Mindestanforderungen für Prognosegutachten

    Ein solches individuelles Angebot kann auch dann entbehrlich sein, wenn der Gefangene alle spezifizierten Behandlungsangebote im Sinne des § 119 a Abs. 1 StVollzG mit der Begründung ablehnt, er benötige solche unabhängig von der Art des Angebots nicht, mithin jede Mitwirkung an einer Behandlung kategorisch verweigert (OLG Hamm, Beschluss vom 07.01.2016, III-1 Vollz (Ws) 422/15, abgedruckt bei juris; dass. Beschluss vom 01.12.2015, III-1 Vollz (Ws) 254/15, abgedruckt bei juris; ähnlich Saarländisches Oberlandesgericht NStZ-RR 2017, 124; OLG Nürnberg NStZ-RR 2016, 95).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht