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   VGH Bayern, 27.09.2010 - 2 ZB 08.2775   

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VGH Bayern, 27.09.2010 - 2 ZB 08.2775 (https://dejure.org/2010,69554)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.09.2010 - 2 ZB 08.2775 (https://dejure.org/2010,69554)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. September 2010 - 2 ZB 08.2775 (https://dejure.org/2010,69554)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einfügen; nähere Umgebung; Maß der baulichen Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (100)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2010 - 2 ZB 08.2775
    a) Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist als "nähere Umgebung" im Sinn von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB der das Baugrundstück umgebende Bereich anzusehen, soweit sich die Ausführung des Vorhabens auf ihn auswirken kann und soweit er seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des zur Bebauung vorgesehenen Grundstücks prägt oder doch beeinflusst (vgl. BVerwG vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369/380; vom 20.8.1988 NVwZ-RR 1999, 105; BayVGH vom 13.8.2003 2 B 00.497; vom 28.7.2004 2 B 03.54 - juris; vom 2.5.2006 2 B 05.787 - juris).
  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung,

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2010 - 2 ZB 08.2775
    a) Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist als "nähere Umgebung" im Sinn von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB der das Baugrundstück umgebende Bereich anzusehen, soweit sich die Ausführung des Vorhabens auf ihn auswirken kann und soweit er seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des zur Bebauung vorgesehenen Grundstücks prägt oder doch beeinflusst (vgl. BVerwG vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369/380; vom 20.8.1988 NVwZ-RR 1999, 105; BayVGH vom 13.8.2003 2 B 00.497; vom 28.7.2004 2 B 03.54 - juris; vom 2.5.2006 2 B 05.787 - juris).
  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB)

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2010 - 2 ZB 08.2775
    Die Grenzen der näheren Umgebung lassen sich allerdings nicht schematisch festlegen, sondern sind nach der städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist (vgl. BVerwG vom 28.8.2003 4 B 74.03 - juris).
  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2010 - 2 ZB 08.2775
    b) Hinsichtlich der Frage des Einfügens im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung kann zwar grundsätzlich auf die in der Baunutzungsverordnung verwendeten Begriffsmerkmale als Auslegungshilfe zurückgegriffen werden (vgl. BVerwG vom 13.6.1969 BVerwGE 32, 173).
  • BVerwG, 21.06.1996 - 4 B 84.96

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbau in den unbeplanten

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2010 - 2 ZB 08.2775
    Maßgeblich bleibt jedoch die konkrete, am Vorhaben ausgerichtete Betrachtung (vgl. BVerwG vom 21.6.1996 BauR 1996, 823 = NVwZ-RR 1997, 520).
  • VGH Bayern, 10.07.1998 - 2 B 96.2819
    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2010 - 2 ZB 08.2775
    Wie vom Verwaltungsgericht weiter ausgeführt, gilt in der Regel bei einem inmitten eines Wohngebiets gelegenen Vorhaben als Bereich gegenseitiger Prägung das Straßengeviert und die gegenüberliegende Straßenseite (vgl. u.a. BayVGH vom 10.7.1998 2 B 96.2819 - juris).
  • VGH Bayern, 02.05.2006 - 2 B 05.787
    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2010 - 2 ZB 08.2775
    a) Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist als "nähere Umgebung" im Sinn von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB der das Baugrundstück umgebende Bereich anzusehen, soweit sich die Ausführung des Vorhabens auf ihn auswirken kann und soweit er seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des zur Bebauung vorgesehenen Grundstücks prägt oder doch beeinflusst (vgl. BVerwG vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369/380; vom 20.8.1988 NVwZ-RR 1999, 105; BayVGH vom 13.8.2003 2 B 00.497; vom 28.7.2004 2 B 03.54 - juris; vom 2.5.2006 2 B 05.787 - juris).
  • VGH Bayern, 28.07.2004 - 2 B 03.54
    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2010 - 2 ZB 08.2775
    a) Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist als "nähere Umgebung" im Sinn von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB der das Baugrundstück umgebende Bereich anzusehen, soweit sich die Ausführung des Vorhabens auf ihn auswirken kann und soweit er seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des zur Bebauung vorgesehenen Grundstücks prägt oder doch beeinflusst (vgl. BVerwG vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369/380; vom 20.8.1988 NVwZ-RR 1999, 105; BayVGH vom 13.8.2003 2 B 00.497; vom 28.7.2004 2 B 03.54 - juris; vom 2.5.2006 2 B 05.787 - juris).
  • VGH Bayern, 09.10.2009 - 2 ZB 09.1263

    Abgrenzung von Innen- und Außenbereich; topographische Abgrenzung ("...bächl");

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2010 - 2 ZB 08.2775
    So hat der Senat in späteren Entscheidungen für diesen Abschnitt der K... Straße hinsichtlich der Frage des Vorliegens eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils nur noch auf den südlichen Bereich abgestellt (vgl. BayVGH vom 9.10.2009 2 ZB 09.1263 und vom 20.4.1998 2 B 97.747).
  • VGH Bayern, 03.04.1998 - 2 B 97.747
    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2010 - 2 ZB 08.2775
    So hat der Senat in späteren Entscheidungen für diesen Abschnitt der K... Straße hinsichtlich der Frage des Vorliegens eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils nur noch auf den südlichen Bereich abgestellt (vgl. BayVGH vom 9.10.2009 2 ZB 09.1263 und vom 20.4.1998 2 B 97.747).
  • VGH Hessen, 25.02.2017 - 3 B 107/17

    Baurecht Nachbarklage Gebietserhaltungsanspruch gegen eine Kindertagesstätte mit

    Die Grenzen der näheren Umgebung sind nach der städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist, wobei in der Regel der Bereich gegenseitiger Prägung durch die Verhältnisse innerhalb eines die Bebauung begrenzenden und überschaubaren Straßengevierts gekennzeichnet wird (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 27.09.2010 - 2 ZB 08.2775 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2017 - 8 A 10695/16

    Einfügen eines Wohnbauvorhabens nach Maß der baulichen Nutzung

    Bei einem inmitten eines Wohngebiets gelegenen Vorhaben - wie hier - kann als Bereich gegenseitiger Prägung grundsätzlich das Straßengeviert und die dem Baugrundstück gegenüberliegende Straßenseite angenommen werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. September 2010 - 2 ZB 08.2775 -, juris, Rn. 4).
  • VGH Bayern, 01.12.2011 - 14 CS 11.2577

    Nachbareilantrag; einfügen nach der Art der baulichen Nutzung; einfügen mit dem

    In der Regel gilt bei einem inmitten eines Wohngebiets gelegenen Vorhaben als Bereich gegenseitiger Prägung, der die maßgebliche nähere Umgebung eingrenzt, das Straßengeviert und die gegenüberliegende Straßenseite (BayVGH vom 27.9.2010 Az. 2 ZB 08.2775 RdNr. 4; vom 10.7.1998 Az. 2 B 96.2819 RdNr. 25).
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