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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2014 - L 2/12 R 81/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,103620
LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2014 - L 2/12 R 81/12 (https://dejure.org/2014,103620)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.06.2014 - L 2/12 R 81/12 (https://dejure.org/2014,103620)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. Juni 2014 - L 2/12 R 81/12 (https://dejure.org/2014,103620)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2014 - L 2/12 R 81/12
    Allerdings sind die tatsächlichen Verhältnisse ausschlaggebend, wenn sie von den Vereinbarungen abweichen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 28. Mai 2008, B 12 KR 13/07 R, Juris Rn 16, 17 m.w.N.).

    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 2008, a.a.O., Rn 15).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2014 - L 2/12 R 81/12
    Aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung der einzelnen Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggfs. nicht verwerten zu können, ist kein Unternehmerrisiko wegen der einzelnen Einsätze zu folgern (BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, juris).

    Ohnehin ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, juris), also beispielsweise, wenn der Betroffene durch die Gestaltung der "Einsatzaufträge" die wirtschaftliche Verwertung seiner Arbeitskraft in hohem Maße selbst steuern und andererseits durch besondere Anstrengungen seine Verdienstchancen erhöhen bzw einen Mehrverdienst erzielen kann (BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, juris).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2014 - L 2/12 R 81/12
    Mit dem rückwirkend zum 1.1.1999 durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Förderung der Selbständigkeit vom 20.12.1999 (BGBl I 2000, 2) nach Maßgabe von Art. 3 Abs. 2 dieses Gesetzes eingefügten Anfrageverfahren nach Maßgabe des § 7a SGB IV soll nach der Vorstellung der Entwurfsverfasser eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit zur Klärung der "Statusfrage" erreicht werden; zugleich sollen divergierende Entscheidungen verhindert werden (BT-Drucks 14/1855 S 6; vgl. insbesondere BSG, U.v. 11. März 2009 - 12 R 11/07 R - SozR 4-2400 § 7a Nr. 2).

    Den Gegenstand der nach § 7a SGB IV zu treffenden Feststellung bildet die Feststellung der Versicherungspflicht, wie dies auch durch das in den Gesetzesmaterialien benannte Ziel der "Statusfeststellung" bestätigt wird (vgl BT-Drucks 14/1855 S 7 und BSG, Urteil v. 11.03.2009 - 12 R 11/07 R - SozR 4-2400 § 7a Nr. 2).

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2014 - L 2/12 R 81/12
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20.5.1996, 1 BvR 21/96, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2014 - L 2/12 R 81/12
    Ohnehin ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, juris), also beispielsweise, wenn der Betroffene durch die Gestaltung der "Einsatzaufträge" die wirtschaftliche Verwertung seiner Arbeitskraft in hohem Maße selbst steuern und andererseits durch besondere Anstrengungen seine Verdienstchancen erhöhen bzw einen Mehrverdienst erzielen kann (BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, juris).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2014 - L 2/12 R 81/12
    Vornehmlich bei Diensten höherer Art kann das Weisungsrecht des Arbeitgebers auch eingeschränkt und "zur dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein, wenn der Versicherte nur in den Betrieb eingegliedert ist (BSG, U.v. 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 20).
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2014 - L 2/12 R 81/12
    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt hingegen nicht die Annahme von Selbständigkeit (vgl. - bezogen auf eine verwaltungsberatende Tätigkeit - BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R -,juris; vgl. auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. September 2013 - L 2 R 597/10 -, juris, - bezogen auf eine andere Fallgestaltung - zu den maßgeblichen Zuordnungskriterien).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 597/10

    Sozialversicherungspflicht von Kükensortierern; Zusammenschluss von …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2014 - L 2/12 R 81/12
    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt hingegen nicht die Annahme von Selbständigkeit (vgl. - bezogen auf eine verwaltungsberatende Tätigkeit - BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R -,juris; vgl. auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. September 2013 - L 2 R 597/10 -, juris, - bezogen auf eine andere Fallgestaltung - zu den maßgeblichen Zuordnungskriterien).
  • LSG Schleswig-Holstein, 22.11.2016 - L 5 KR 176/16

    Sozialversicherungspflicht - Beitragspflicht - im Krankenhaus tätiger Honorararzt …

    Zutreffend hat die Antragsgegnerin auf weitere Urteile der 2. Instanz hingewiesen, die ebenfalls von einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung der Honorarärzte in Krankenhäusern ausgegangen sind (so LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. April 2014, L 1 KR 405/12, LSG Niedersachsen, Urteil vom 4. Juli 2014, L 2/12 R 81/12; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28. April 2015, L 7 R 60/12, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. August 2015, L 4 R 1001/15, LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. September 2015, L 8 R 584/11 und LSG Niedersachsen, Urteil vom 16. Dezember 2015, L 2 R 515/14).
  • SG Duisburg, 21.03.2019 - S 21 R 66/17
    Rn. 49 Sie bleibt bei ihrer Auffassung und beruft sich nunmehr zur Tätigkeit eines Notarztes im Rettungsdienst auf die Entscheidungen des LSG Niedersachsen Bremen (vom 04.06.2014 - L 2/12 R 81/12 - und 18.12.2013 - L 2 R 64/10), des LSG Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 28.04.2015 L 7 R 60/12) und des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 29.07.2014 L 9 U 4701/11 Hubschrauberarzt/flugbegleitender Notarzt).
  • SG Lübeck, 01.03.2018 - S 14 KR 806/17

    Sozialversicherungsrecht: Einstufung einer Beschäftigung als …

    Sie beruft sich u.a. auf die Urteile des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 18. Dezember 2013 (L 2 R 64/10) und vom 04. Juni 2014 (L 2/12 R 81/12) und des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 28. April 2015 (L 7 R 60/12).
  • BSG, 11.09.2015 - B 12 R 26/14 B

    Gesetzliche Versicherungspflicht eines Notarztes

    L 2/12 R 81/12 (LSG Niedersachsen-Bremen).
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