Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: VG Halle, 02.06.2015

Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 01.06.2017 - 2 A 10/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,21938
VG Lüneburg, 01.06.2017 - 2 A 10/15 (https://dejure.org/2017,21938)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 01.06.2017 - 2 A 10/15 (https://dejure.org/2017,21938)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - 2 A 10/15 (https://dejure.org/2017,21938)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,21938) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 118.05

    Verfahrensrecht, Sachaufklärungspflicht, eigene Sachkunde, Krankheit, …

    Auszug aus VG Lüneburg, 01.06.2017 - 2 A 10/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urt. v. 17.10.2006, a.a.O., S. 36 ff.; Beschl. v. 24.5.2006 - BVerwG 1 B 118.05 -, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2ff AufenthG Nr. 16 mit weiteren Nachweisen) und auch des Senats (…vgl. Urt. v. 10.11.2011 - 8 LB 108/10 -, juris Rn. 27 mit weiteren Nachweisen) muss die Gesundheitsgefahr erheblich sein; die Verhältnisse im Abschiebezielstaat müssen also eine Gesundheitsbeeinträchtigung von besonderer Intensität, etwa eine wesentliche oder gar lebensbedrohliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes, erwarten lassen.

    Nicht erforderlich ist nach § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG aber, dass die medizinische Versorgung im Zielstaat mit der Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland gleichwertig ist (so auch schon vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren vom 11.3.2016: BVerwG, Beschl. v. 24.5.2006 - BVerwG 1 B 118.05 -, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2ff AufenthG Nr. 16;… Senatsurt. v. 10.11.2011, a.a.O., Rn. 34).

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2011 - 8 LB 108/10

    Voraussetzungen für die Feststellung eines Abschiebungsverbots bei einem …

    Auszug aus VG Lüneburg, 01.06.2017 - 2 A 10/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urt. v. 17.10.2006, a.a.O., S. 36 ff.; Beschl. v. 24.5.2006 - BVerwG 1 B 118.05 -, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2ff AufenthG Nr. 16 mit weiteren Nachweisen) und auch des Senats (vgl. Urt. v. 10.11.2011 - 8 LB 108/10 -, juris Rn. 27 mit weiteren Nachweisen) muss die Gesundheitsgefahr erheblich sein; die Verhältnisse im Abschiebezielstaat müssen also eine Gesundheitsbeeinträchtigung von besonderer Intensität, etwa eine wesentliche oder gar lebensbedrohliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes, erwarten lassen.

    Nicht erforderlich ist nach § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG aber, dass die medizinische Versorgung im Zielstaat mit der Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland gleichwertig ist (so auch schon vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren vom 11.3.2016: BVerwG, Beschl. v. 24.5.2006 - BVerwG 1 B 118.05 -, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2ff AufenthG Nr. 16; Senatsurt. v. 10.11.2011, a.a.O., Rn. 34).

  • VG Ansbach, 23.07.2014 - AN 4 K 14.30202

    Aserbaidschan; Gesundheitswesen; Diabetes

    Auszug aus VG Lüneburg, 01.06.2017 - 2 A 10/15
    Nach den bisherigen Anfragen zur medizinischen Versorgung lässt sich feststellen, dass die Behandlung von regelmäßigen Krankheitsbildern, - an denen auch der Kläger zu 1. leidet - wie z.B. Bluthochdruck, Diabetes, Depression etc. in Aserbaidschan ebenso möglich ist, wie die Beschaffung der meisten üblichen Medikamente (Lagebericht AA, 2017, Bl. 13; vgl. auch VG Ansbach, Urteil vom 23. Juli 2014 - AN 4 K 14.30202 -, juris zur Diabetes mwN; Botschaft Baku, Information zur medizinischen Versorgung in Aserbaidschan vom 18.4.2013 zur Behandelbarkeit von Diabetes; Arterielle Hypertonie, posttraumatische Belastungsstörung; Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Baku, Medizinische Versorgung vom 4. März 2011, Behandelbarkeit von arterieller Hypertonie).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 01.06.2017 - 2 A 10/15
    Diese Gefahren müssen dem Ausländer mit hoher Wahrscheinlichkeit drohen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.2013 - BVerwG 10 C 15.12 -, BVerwGE 146, 12, 28 f. mit weiteren Nachweisen).".
  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 13.12

    Afghanistan; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; allgemeine …

    Auszug aus VG Lüneburg, 01.06.2017 - 2 A 10/15
    Nur unter den vorgenannten Voraussetzungen gebieten es die Grundrechte, dem Betroffenen trotz des Fehlens einer bei allgemeinen Gefahren grundsätzlich gebotenen politischen Leitentscheidung nach § 60a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG Abschiebungsschutz zu gewähren (vgl. zu alldem nur BVerwG, Urteile vom 29.6.2010 - 10 C 10.09 -, InfAuslR 2010, 458 ff., und vom 13.6.2013 - 10 C 13.12 -, BVerwGE 147, 8 ff., sowie OVG NRW, Urteil vom 29.10.2010 - 9 A 3642/06.A -, juris).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 01.06.2017 - 2 A 10/15
    - BVerwG 1 C 18.05 -, BVerwGE 127, 33, 36; Senatsbeschl. v. 22.10.2014.
  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 01.06.2017 - 2 A 10/15
    Nur unter den vorgenannten Voraussetzungen gebieten es die Grundrechte, dem Betroffenen trotz des Fehlens einer bei allgemeinen Gefahren grundsätzlich gebotenen politischen Leitentscheidung nach § 60a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG Abschiebungsschutz zu gewähren (vgl. zu alldem nur BVerwG, Urteile vom 29.6.2010 - 10 C 10.09 -, InfAuslR 2010, 458 ff., und vom 13.6.2013 - 10 C 13.12 -, BVerwGE 147, 8 ff., sowie OVG NRW, Urteil vom 29.10.2010 - 9 A 3642/06.A -, juris).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische …

    Auszug aus VG Lüneburg, 01.06.2017 - 2 A 10/15
    Denn eine zielstaatsbezogene Gefahr für Leib und Leben besteht auch dann, wenn die notwendige Behandlung oder Medikation zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer individuell jedoch aus finanziellen oder sonstigen persönlichen Gründen nicht zugänglich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.2002 - BVerwG 1 C 1.02 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 66).
  • BVerwG, 07.09.2010 - 10 C 11.09

    Feststellung eines Abschiebungsverbots; Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der …

    Auszug aus VG Lüneburg, 01.06.2017 - 2 A 10/15
    Rn. 20 Als Prognosemaßstab für den Eintritt der drohenden Gefahren gilt grundsätzlich der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.9.2010 - BVerwG 10 C 11.09 -, juris Rn. 14 mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2010 - 9 A 3642/06

    Anerkennung irakischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit und …

    Auszug aus VG Lüneburg, 01.06.2017 - 2 A 10/15
    Nur unter den vorgenannten Voraussetzungen gebieten es die Grundrechte, dem Betroffenen trotz des Fehlens einer bei allgemeinen Gefahren grundsätzlich gebotenen politischen Leitentscheidung nach § 60a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG Abschiebungsschutz zu gewähren (vgl. zu alldem nur BVerwG, Urteile vom 29.6.2010 - 10 C 10.09 -, InfAuslR 2010, 458 ff., und vom 13.6.2013 - 10 C 13.12 -, BVerwGE 147, 8 ff., sowie OVG NRW, Urteil vom 29.10.2010 - 9 A 3642/06.A -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 19.08.2016 - 8 ME 87/16

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltserlaubnis; Beschwerde; Dialyse; erhebliche …

  • OVG Niedersachsen, 22.10.2014 - 8 LA 129/14

    Aktuelle Gefahr einer Verfolgung bei Roma mit serbischer Staatsangehörigkeit

  • VG Gelsenkirchen, 06.03.2017 - 6a K 6963/16

    Asyl Abschiebungsschutz Abschiebungshindernis Aserbaidschan Epilepsie

  • VG Lüneburg, 18.06.2018 - 2 A 131/16

    Frankreich; subsidiärer Schutz; Zweitantrag

    Der Ausländer muss eine Erkrankung, welche die Abschiebung beeinträchtigen kann, gemäß § 60a Abs. 2c AufenthG durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung glaubhaft machen, die insbesondere über die tatsächlichen Umstände, auf deren Grundlage eine fachliche Beurteilung erfolgt ist, die Methode der Tatsachenerhebung, die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose), den Schweregrad der Erkrankung sowie die Folgen, die sich nach ärztlicher Beurteilung aus der krankheitsbedingten Situation ergeben, berichtet (VG Lüneburg, Urt. v. 1.6.2017 - 2 A 10/15 -, juris, Rn. 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VG Lüneburg

Rechtsprechung
   VG Halle, 02.06.2015 - 2 A 10/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,74438
VG Halle, 02.06.2015 - 2 A 10/15 (https://dejure.org/2015,74438)
VG Halle, Entscheidung vom 02.06.2015 - 2 A 10/15 (https://dejure.org/2015,74438)
VG Halle, Entscheidung vom 02. Juni 2015 - 2 A 10/15 (https://dejure.org/2015,74438)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,74438) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • VG Magdeburg, 07.10.2016 - 8 A 158/16

    Entgeltpflichtiger für das Wasserentnahmeentgelt

    Rn. 16 Der Beklagte hat in der mündlichen Verhandlung auch auf die Rechtsprechung des VG A-Stadt zum Wasserentnahmeentgelt (Urteile vom 02.06.2015 - 2 A 2/15 HAL sowie 2 A 10/15) hingewiesen, die bereits auch in der Begründung des streitgegenständlichen Rücknahmebescheides vom 16.03.2016 genannt worden war.

    Soweit der Beklagte auf die Urteile des VG A-Stadt (Urteile vom 02.06.2015 - 2 A 2/15 HAL sowie 2 A 10/15 HAL beide n. v.) verweist, lagen diesen andere Sachverhalte zugrunde, denn dort waren Inhaber der wasserrechtlichen Erlaubnis und Benutzer identisch.

    Darüber hinaus sind nach § 105 Abs. 1 Satz 2 WG LSA alle erlaubnis- oder bewilligungsfreien Benutzungen sowie Benutzungen nach § 1 Abs. 3 WasEE-VO LSA von der Entgeltpflicht befreit." Entgegen der Auffassung des VG A-Stadt (Urteil vom 02.06.2015 - 2 A 10/15 HAL) ist für das Gericht nicht ersichtlich, inwiefern bei der Auslegung des WasEE-VO LSA die Intention der Landesregierung als Verordnungsgeber nicht maßgeblich sein soll.

    Rn. 45 g) Das Gericht folgt dem Vortrag des Beklagten nicht, soweit der er unter Berufung auf die sogenannte "Wasserpfennig-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 07.11.1995 - 2 BvR 413/88, 2 BvR 1300/93, vgl. dazu auch Nichtannahmebeschluss vom 20.01.2010 - 1 BvR 1801/07, 1 BvR 1878/07 - jeweils zitiert in juris, ebenso wohl VG A-Stadt, Urteile vom 02.06.2015 - 2 A 2/15 HAL sowie 2 A 10/15 HAL) darauf abstellt, dass das Tatbestandsmerkmal nach § 1 Abs. 1 WasEE-VO LSA "Benutzung des Entnehmens" bereits dann erfüllt sei, wenn dem potentiell Entgeltpflichtigen bereits eine wasserrechtliche Genehmigung/Erlaubnis von der zuständigen Behörde erteilt worden sei.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VG Halle
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht