Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 06.04.2010 - 2 A 10095/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Niedersachsen, 01.03.2013 - 5 LB 79/11
Anforderungen an eine erleichterte Feststellung der Dienstunfähigkeit bei …
- OVG Niedersachsen, 03.08.2012 - 5 LB 234/10
Dauernde Unfähigkeit eines Beamten zur Erfüllung seiner Dienstpflichten aufgrund …
Dieser Umstand geht zu Lasten der Beklagten, da dieser die materielle Beweislast für die Dienstunfähigkeit der Klägerin obliegt (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 6.4.2010 - 2 A 10095/10 -, juris Rn 5). - VG Trier, 04.04.2024 - 3 K 3889/23
Aberkennung des Ruhegehalts eines Polizeibeamten; mangelnde Mitwirkung im …
Anders als im Hinblick auf Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung im Zeitraum vor Erlass einer Untersuchungsanordnung besteht insoweit nicht lediglich eine Mitwirkungsobliegenheit (vgl. hierzu: OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 28. Dezember 2016 - OVG 10 S 35.16 -, juris, Rn. 3 ff.; VG Gelsenkirchen…, Beschluss vom 7. Juli 2015 - 1 L 1128/15 -, juris, Rn. 17, juris; in diese Richtung tendierend: BVerwG…, Beschluss vom 16. Mai 2018 - 2 VR 3.18 -, juris, Rn. 6) sondern eine zwingende Mitwirkungspflicht des Beamten (vgl. zur Vorlage eines Anamnesebogens: VG Trier, Urteil vom 25. September 2023 - 3 K 1282/22.TR, nicht veröffentlicht; VG München…, Beschluss vom 20. Februar 2024 - M 5 E 23.5421 -, Rn. 18, juris; vgl. allgemein zur Mitwirkungspflicht bei einer vom Dienstherrn angeordneten Untersuchung: OVG RP, Beschluss vom 6. April 2010 - 2 A 10095/10 -, juris, Rn. 5; OVG RP…, Beschluss vom 30. September 1999- 2 B 11735/99 -, juris, Rn. 4). - VGH Bayern, 05.10.2011 - 6 ZB 11.774
Beamter (Deutsche Post AG); Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit; …
Ein Verstoß gegen diese Mitwirkungspflicht bewirkt zwar keine Beweislastumkehr; die unberechtigte und schuldhafte Weigerung, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, stellt jedoch im Zusammenhang mit der Würdigung aller einschlägigen Umstände einen erheblichen Anhaltspunkt für die Dienstunfähigkeit des Beamten dar (vgl. OVG RPf, B.v. 6.4.2010 - 2 A 10095/10 - juris m.w.N.).
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