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| OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.1995 - 2 A 10176/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier - 1 K 755/93
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.1995 - 2 A 10176/95
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76
Witwengeld
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.1995 - 2 A 10176/95
Diese war Steuerschuldnerin, während die Beklagte nur für die Einbehaltung und Abführung haftete (s. dazu im einzelnen BVerwG, Urteil vom 22. September 1966, BVerwGE 25, 97; BVerfG, Beschluß vom 11. Oktober 1977, BVerfGE 46, 97 [115 ff.]). - BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92
Rückforderung überzahlter Bezüge wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.1995 - 2 A 10176/95
Abzustellen ist dabei vor allem auf die Modalitäten und den Zeitpunkt der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Bereicherungsschuldners (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1994, BVerwGE 95, 94 = Schütz, ES/C V 5 Nr. 23). - BVerwG, 22.09.1966 - VIII C 109.64
Rückforderung überzahlter Bezüge
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.1995 - 2 A 10176/95
Diese war Steuerschuldnerin, während die Beklagte nur für die Einbehaltung und Abführung haftete (s. dazu im einzelnen BVerwG, Urteil vom 22. September 1966, BVerwGE 25, 97; BVerfG, Beschluß vom 11. Oktober 1977, BVerfGE 46, 97 [115 ff.]). - VGH Hessen, 27.06.1990 - 1 UE 1378/87
Rückzahlung überzahlter Beamtenbezüge
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.1995 - 2 A 10176/95
Das bloße Inaussichtstellen von Ratenzahlungen genügt dann grundsätzlich nicht, es sei denn, der Schuldner gibt trotz einer entsprechenden konkreten Aufforderung nicht die für die Billigkeitsentscheidung benötigten Auskünfte (in diesem Sinne überzeugend: HessVGH, Urteil vom 27. Juni 1990, NVwZ 1991, 94).
- OVG Thüringen, 26.01.1999 - 2 KO 769/96
Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Rückforderung einer überzahlten …
Abzustellen ist dabei vor allem auf die Modalitäten und den Zeitpunkt der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Bereicherungsschuldners (BVerwG, Urteil v. 27.1.1994, - 2 C 19.92 -, BVerwGE 95, 94; OVG Koblenz, Urteil v. 15.5.1995 - 2 A 10176/95 -, Juris - Datenbank). - VG Meiningen, 04.10.2010 - 1 K 519/09
Rückforderung von Anwärterbezügen bei Entlassung eines Beamten auf Widerruf
Abzustellen ist dabei vor allem auf die Modalitäten und den Zeitpunkt der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Bereicherungsschuldners (BVerwG, U. v. 27.01.1994 - 2 C 19.92 -, BVerwGE 95, 94; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 15.05.1995 - 2 A 10176/95 -, Juris). - BVerwG, 05.08.1999 - 2 B 49.99
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der …
Nach dem Vortrag der Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz seiner Entscheidung vom 15.05.1995 - 2 A 10176/95 - den Rechtssatz zugrunde gelegt, daß über die Bewilligung von Ratenzahlungen und deren Höhe im Leistungsbescheid, spätestens aber im Widerspruchsbescheid, ausdrücklich und verbindlich entschieden werden müsse, wenn sich der zurückfordernden Behörde aufdrängen müsse, daß der Bereicherungsschuldner wirtschaftlich nicht in der Lage sei, den geforderten Betrag auf einmal zurückzuzahlen. - VG Braunschweig, 06.07.2004 - 7 A 704/02
Beamter; Besoldung; Billigkeitsentscheidung; Rückforderung; Sonderzuwendung
In dieser Lage durfte der Beklagte es nicht dabei bewenden lassen, sich unverbindlich unter nicht näher beschriebenen Voraussetzungen zur Stundung bereit zu erklären (vgl. OVG Rheinland - Pfalz, Urt. v. 15. Mai 1995, 2 A 10176/95). - VG Stuttgart, 14.11.2005 - 17 K 1903/05
Billigkeitsentscheidung bei überzahlten Bezügen in Form der Ratengewährung
Dabei genügt ein bloßes In-Aussicht-Stellen von Raten nicht (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.05.1995 - 2 A 10176/95 - ).
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