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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2002 - 2 A 10249/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,32178
OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2002 - 2 A 10249/02 (https://dejure.org/2002,32178)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.06.2002 - 2 A 10249/02 (https://dejure.org/2002,32178)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Juni 2002 - 2 A 10249/02 (https://dejure.org/2002,32178)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.03.1968 - II C 137.67

    Dienstliches Bedürfnis für die Versetzung zu der Wiederherstellung des …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2002 - 2 A 10249/02
    Soweit zur Auflösung der Konfliktlage keine milderen Mittel zur Verfügung stehen, begründet regelmäßig schon die objektive Beteiligung an einem solchen Spannungsverhältnis ein dienstliches Bedürfnis im Sinne von § 32 Abs. 1 LBG (so BVerwGE 26, 65 [67]; BVerwG, ZBR 1969, 47 [48 f.]).

    Der Beklagte hat insbesondere im Rahmen seiner dienstlichen Fürsorge (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 1968 - II C 137.67 - ZBR 1969, 47 ff.) die persönlichen Belange des Beamten an einer wohnortnahen dienstlichen Verwendung gesehen und abgewogen.

  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2002 - 2 A 10249/02
    Soweit zur Auflösung der Konfliktlage keine milderen Mittel zur Verfügung stehen, begründet regelmäßig schon die objektive Beteiligung an einem solchen Spannungsverhältnis ein dienstliches Bedürfnis im Sinne von § 32 Abs. 1 LBG (so BVerwGE 26, 65 [67]; BVerwG, ZBR 1969, 47 [48 f.]).
  • BVerwG, 27.05.1975 - II A 4.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2002 - 2 A 10249/02
    Bei dieser personalwirtschaftlichen Maßnahme handelt es sich um einen Verwaltungsakt mit einem einheitlichen Regelungsgegenstand, dem zwar Auswirkungen auf mehrere Dienststellen des Beklagten zukommen, der deshalb, entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts, aber nicht in eine Teilmaßnahme der Wegabordnung und eine solche der Hinabordnung aufspaltbar ist (vgl. zum verwandten Institut der Versetzung, BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1975 - II A 4.72 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 16; Ziekow, ZBR 1999, 7 ff. [14]).
  • VGH Bayern, 04.08.1993 - 3 B 93.237
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2002 - 2 A 10249/02
    Daher ist es dem Beamten, der keinen Rechtsanspruch auf Beibehaltung eines bestimmten Dienstortes hat, und der immer mit seiner Abordnung rechnen muss, grundsätzlich zuzumuten, seinen Wohnsitz an den Dienstort oder in dessen Nähe zu verlegen (so auch BayVGH, Urteil vom 4. August 1993 - 3 B 93.237 - ZBR 1994, 158 [159]).
  • VG Trier, 02.12.2019 - 7 L 4487/19

    Abordnung - hier: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO

    Wenn zur Wiederherstellung des reibungsfreien Dienstbetriebes innerhalb des öffentlichen Dienstes die Abordnung geboten erscheint, ist ein dienstlicher Grund bereits aufgrund der objektiven Beteiligung des Betreffenden an dem Spannungsverhältnis zu bejahen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Juni 2002 - 2 A 10249/02.OVG - ESOVGRP;… vgl. entsprechend zur Versetzung: BVerwG a.a.O., Rn. 36; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Januar 2014 - 2 A 1101/12.OVG - und Beschluss vom 7. November 2008 - 2 B 10973/08.OVG -, ESOVGRP; BayVGH…, Beschluss vom 24. März 2015 - 3 ZB 14.591 -, Rn. 9, juris).

    Wie bereits ausgeführt sind entgegenstehende Belange des Beamten mit Rücksicht auf den vorübergehenden Charakter der Abordnung regelmäßig nur von nachgeordnetem Gewicht (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. Juni 2002 a.a.O.).

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