Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 28.03.2008 - 2 A 10262/08.OVG |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- juraforum.de (Kurzinformation)
Weniger Pension für Beamten wegen Dienstunfähigkeit
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Weniger Pension für Beamten wegen nicht auf Dienstunfall beruhender Dienstunfähigkeit rechtmäßig - Dienstunfall ist nicht dem Dienstherrn zurechenbar
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 12.12.2002 - 1 K 1001/02
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.03.2008 - 2 A 10262/08.OVG
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03
Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.03.2008 - 2 A 10262/08
Das Gericht hat das Berufungsverfahren zwischenzeitlich mit Beschluss vom 16. April 2003 wegen Vorgreiflichkeit der Verfahren 2 BvR 361/03 und 2 BvR 797/04 vor dem Bundesverfassungsgericht zum Ruhen gebracht.Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 20. Juni 2006 (1. Kammer des Zweiten Senats - 2 BvR 361/03 -, NVwZ 2006, 1280) festgestellt, dass § 14 Abs. 3 BeamtVG mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Letzteres ist dann der Fall, wenn das vorzeitige Ausscheiden auf einem Dienstunfall beruht (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 2006, 1280 [1281]).
Die Revision war nicht zuzulassen, weil - insbesondere nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts NVwZ 2006, S. 1280 und DVBl. 2008, S. 184 - Gründe der in § 132 Abs. 2 VwGO, § 127 Beamtenrechtsrahmengesetz genannten Art nicht vorliegen.
- BVerfG, 11.12.2007 - 2 BvR 797/04
Anrechnung von Erwerbseinkommen einer Beamtenwitwe auf das Witwengeld …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.03.2008 - 2 A 10262/08
Das Gericht hat das Berufungsverfahren zwischenzeitlich mit Beschluss vom 16. April 2003 wegen Vorgreiflichkeit der Verfahren 2 BvR 361/03 und 2 BvR 797/04 vor dem Bundesverfassungsgericht zum Ruhen gebracht.Der Gesetzgeber ist deshalb von Verfassungs wegen nicht gehindert, diese Verschiebung auszugleichen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, DVBl. 2008, 184 [187]).
Die Revision war nicht zuzulassen, weil - insbesondere nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts NVwZ 2006, S. 1280 und DVBl. 2008, S. 184 - Gründe der in § 132 Abs. 2 VwGO, § 127 Beamtenrechtsrahmengesetz genannten Art nicht vorliegen.
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Versorgungsänderungsgesetz
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.03.2008 - 2 A 10262/08
Vielmehr ist es ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass sich die Länge der aktiven Dienstzeit in der Höhe der Versorgungsbezüge niederschlagen muss (vgl. BVerfGE 117, 372 [389]; 114, 258 [286]). - BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04
Dreijahresfrist für Versorgungsbezüge
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.03.2008 - 2 A 10262/08
Vielmehr ist es ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass sich die Länge der aktiven Dienstzeit in der Höhe der Versorgungsbezüge niederschlagen muss (vgl. BVerfGE 117, 372 [389]; 114, 258 [286]).
- VGH Hessen, 06.01.2009 - 1 A 1246/08
Versorgungsabschlag; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen …
Die unterschiedliche Behandlung ist zudem dadurch gerechtfertigt, dass der Gesetzgeber mit der letztgenannten Regelung den Abbau von Personalüberhängen bezweckt, wozu jedoch im Fall des Klägers kein Anlass bestand (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.03.2008 - 2 A 10262/08 -).Angesichts der übereinstimmenden Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht und den Obergerichten der Länder zur Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsabschlags nach § 14 Abs. 3 BeamtVG (vgl. nur OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.03.2008 - 2 A 10262/08 - OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 03.07.2008 - 1 A 29/08 - und vom 31.03.2008 - 1 A 14/08 - sowie Bay. VGH, Beschluss vom 01.03.2005 - 3 B 03.498 - alle zitiert nach juris) weist die Rechtssache auch keine besonderen rechtlichen Schwierigkeiten im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO oder grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO auf, zumal der Kläger zu diesen Gesichtspunkten keine näheren Erläuterungen gemacht hat.
- OVG Saarland, 03.07.2008 - 1 A 29/08
Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen …
An dieser Rechtsprechung, die sich aus den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG. Urteil vom 19.2.2004 - 2 C 12/03 -, Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 7 = ZBR 2004, 253) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20.6.2006 - 2 BvR 361/03 -, NVwZ 2006, 1280 = ZBR 2006, 342) zu § 14 Abs. 3 BeamtVG herleitet, die in der Rechtsprechung anderer Verwaltungsgerichte ebenfalls ihren Niederschlag gefunden haben (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.3.2008 - 2 A 10262/08 -, LKRZ 2008, 192; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.1.2007 - 1 A 3416/03 -, juris) , hält der Senat fest. - VGH Hessen, 16.01.2012 - 1 A 2216/10
Bundeseisenbahnvermögen, Deutsche Bundespost: Ausgleichsbetrag zum Ruhegehalt bei …
Es handelt sich vielmehr um ein dienstrechtliches Instrument zum Abbau von Personalüberhängen durch eine Regelung des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand, durch die eine aufgabenorientierte Personalsteuerung im Beamtenbereich in absehbarer Zeit erreicht werden soll (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. März 2008 - 2 A 10262/08 - LKRZ 2008, 192).
- VG Gießen, 14.10.2008 - 5 K 587/08
Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen - nicht …
Sie wird im Übrigen auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung geteilt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.03.2008 - 2 A 10262/08 -, LKRZ 2008, 192; OVG Saarland, Beschluss vom 31.03.2008 - 1 A 1408 -, juris). - VG Frankfurt/Main, 23.07.2008 - 9 K 225/08
Versorgungsabschlag bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
Zu dieser Fragestellung hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 28.03.2008 (2 A 10262/08.OVG) folgendes ausgeführt:. - VG Gießen, 26.06.2008 - 5 E 1923/07
Versorgungsabschlag für Beamte bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung wegen …
Sie wird im Übrigen auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung geteilt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.03.2008 - 2 A 10262/08 -, LKRZ 2008, 192; OVG Saarland, Beschluss vom 31.03.2008 - 1 A 1408 -, [...]).
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