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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10479/13.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,36416
OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10479/13.OVG (https://dejure.org/2013,36416)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.11.2013 - 2 A 10479/13.OVG (https://dejure.org/2013,36416)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. November 2013 - 2 A 10479/13.OVG (https://dejure.org/2013,36416)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Anforderungen an das Vorliegen eines sog. qualifizierten Dienstunfalls beim Einsatz eines Feuerwehrbeamten während eines Wohnhausbrandes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EZulV § 4a Abs. 1 S. 1; BeamtVG § 37 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an das Vorliegen eines sog. qualifizierten Dienstunfalls beim Einsatz eines Feuerwehrbeamten während eines Wohnhausbrandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Qualifizierter Dienstunfall beim Einsatz eines Feuerwehrbeamten während eines Wohnhausbrandes denkbar

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Qualifizierter Dienstunfall beim Einsatz eines Feuerwehrbeamten während eines Wohnhausbrandes denkbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an das Vorliegen eines sog. qualifizierten Dienstunfalls beim Einsatz eines Feuerwehrbeamten während eines Wohnhausbrandes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10407/13

    Brandkatastrophe in Ludwigshafen: Feuerwehrbeamter war besonderer Lebensgefahr …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10479/13
    Unmittelbar nach Beginn des Einsatzes versuchte der Kläger zusammen mit dem Kläger des Verfahrens 2 A 10407/13.OVG, mit einem sog. Sprungpolster unmittelbar vor dem brennenden Haus Menschenleben zu retten.

    Weitere Einsatzhandlungen sind bei dem Kläger - im Gegensatz zum Kläger in dem Verfahren 2 A 10407/13.OVG - nicht dokumentiert bzw. von ihm nicht dargetan.

    Im weiteren hat der Kläger vor allem nicht - wie der Kläger des Verfahrens 2 A 10407/13.OVG - unter Einsatz seines Lebens versucht, das Sprungpolster funktionsfähig zu machen, sondern von seinem relativ sicheren Platz an der Drehleiter das Geschehen beobachtet (vgl. S. 7 des Gutachtens vom 6. Juni 2012, Bl. 74 der Gerichtsakte).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 2 A 11761/04

    Qualifizierter Dienstunfall eines Polizeibeamten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10479/13
    Geschützt wird die Dienstausübung, von der der Beamte nicht deshalb absehen soll, weil er befürchten muss, wegen seiner dienstlichen Tätigkeit mit besonderen Gefährdungslagen konfrontiert zu werden, wegen der er oder seine Hinterbliebenen im Fall eines Unfalls Nachteile im Rahmen der Unfall- bzw. Hinterbliebenenversorgung hinnehmen müssten (vgl. BVerwG, Urteile vom 08. Oktober 1998, NVwZ-RR 1999, 324 und vom 13. Dezember 2012 - 2 C 51.11 -, juris; OVG RP, Urteil vom 21. Januar 2005 - 2 A 11761/04.OVG -, IÖD 2005, 139, m.w.N.).

    Rn. 32 Neben den vorstehend dargestellten "gefahrgeneigten" Tätigkeiten kann auch eine ihrer Art nach nicht generell besonders gefährliche Dienstverrichtung im Einzelfall aufgrund besonderer Bedingungen - etwa schlechte Witterung, unzureichend gewordene körperliche oder psychische Verfassung oder erkannte Mängel in der Ausrüstung oder Ausbildung - mit einer erhöhten Lebensgefahr verbunden sein (OVG RP, Urteil vom 21. Januar 2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.08.1993 - 2 B 67.93

    Vorliegen einer besonderen Lebensgefahr bei der Ausübung einer Diensthandlung - …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10479/13
    Rn. 28 Eine besondere Lebensgefahr ist mit der Diensthandlung verbunden, wenn die Gefährdung des Beamten weit über das normale Maß hinausgeht, der Verlust des Lebens mithin wahrscheinlich oder doch sehr naheliegend ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 1993 - 2 B 67.93 -, juris).

    Ob eine Diensthandlung in diesem Sinne mit einer besonderen Lebensgefahr für den Beamten behaftet ist, lässt sich aber auch in diesen Fällen nicht generell, sondern regelmäßig nur nach den Umständen des Einzelfalles beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 1993 - 2 B 67.93 -, juris).

  • BVerwG, 25.10.2012 - 2 C 41.11

    Unfallfürsorge; erhöhtes Unfallruhegehalt; besondere Lebensgefahr; rechtswidriger …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10479/13
    Ein Unfall im Sinne von § 37 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG in der zum Zeitpunkt des Dienstunfalls geltenden Fassung des Gesetzes vom 21. Dezember 2004 (vgl. zum insofern maßgeblichen Zeitpunkt: BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 C 41.11 -, juris) liegt vor, wenn sich ein Beamter bei Ausübung einer Diensthandlung einer damit für ihn verbundenen besonderen Lebensgefahr aussetzt und er infolge dieser Gefährdung einen Dienstunfall erleidet, wegen dem er vorübergehend dienstunfähig wird (sog. qualifizierter Dienstunfall).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 51.11

    Unfallfürsorge; qualifizierter Dienstunfall; besondere Lebensgefahr; objektive …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10479/13
    Geschützt wird die Dienstausübung, von der der Beamte nicht deshalb absehen soll, weil er befürchten muss, wegen seiner dienstlichen Tätigkeit mit besonderen Gefährdungslagen konfrontiert zu werden, wegen der er oder seine Hinterbliebenen im Fall eines Unfalls Nachteile im Rahmen der Unfall- bzw. Hinterbliebenenversorgung hinnehmen müssten (vgl. BVerwG, Urteile vom 08. Oktober 1998, NVwZ-RR 1999, 324 und vom 13. Dezember 2012 - 2 C 51.11 -, juris; OVG RP, Urteil vom 21. Januar 2005 - 2 A 11761/04.OVG -, IÖD 2005, 139, m.w.N.).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 17.98

    Dienstunfall, qualifizierter -; Angriff, rechtswidriger - als Voraussetzung eines …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10479/13
    Geschützt wird die Dienstausübung, von der der Beamte nicht deshalb absehen soll, weil er befürchten muss, wegen seiner dienstlichen Tätigkeit mit besonderen Gefährdungslagen konfrontiert zu werden, wegen der er oder seine Hinterbliebenen im Fall eines Unfalls Nachteile im Rahmen der Unfall- bzw. Hinterbliebenenversorgung hinnehmen müssten (vgl. BVerwG, Urteile vom 08. Oktober 1998, NVwZ-RR 1999, 324 und vom 13. Dezember 2012 - 2 C 51.11 -, juris; OVG RP, Urteil vom 21. Januar 2005 - 2 A 11761/04.OVG -, IÖD 2005, 139, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2016 - 1 A 2359/14

    Keine Entschädigung im Fall Jenny Böken

    Rn. 104 Vgl. dazu, aber jeweils nicht entscheidungstragend, OVG Rh.-Pf., Urteile vom 26. November 2013 - 2 A 10479/13 -, juris, Rn. 32, vom 14. Mai 2008 - 2 A 10062/08 -, juris, Rn. 18, vom 21. Januar 2005 - 2 A 11761/04 -, juris, Rn. 25, und vom 19. Dezember 1997 - 2 A 13509/96 -, DVBl. 1998, 1091 = juris, Rn. 23; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8. November 1999 - 4 S 1657/97 -, IÖD 2000, 95 = juris, Rn. 5, wonach eine unzureichend gewordene körperliche oder psychische Verfassung zur Lebensgefährlichkeit führen kann.

    Rn. 129 Vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 26. November 2013 - 2 A 10479/13 -, juris, Rn. 35; Bay. VGH, Urteil vom 29. September 1997 - 3 B 96.376 -, n. v., Urteilsabdruck S. 5.

  • BVerwG, 27.11.2024 - 2 B 1.24

    Anerkennung eines qualifizierten Dienstunfalls; Sachverhaltsaufklärung

    Rn. 24 Die von der Beschwerde geltend gemachte rechtsgrundsätzliche Abweichung des Berufungsurteils vom Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 26. November 2013 - 2 A 10479/13 - (juris) besteht tatsächlich nicht.
  • VG Düsseldorf, 25.01.2016 - 23 K 2262/15
    Rn. 44 OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. November 2013 - 2 A 10479/13 -, in: juris (…Rn. 32).
  • VG Koblenz, 14.11.2014 - 5 K 767/14

    Anerkennung einer psychischen Erkrankung (PTBS) als qualifizierter Dienstunfall …

    Die übrigen Voraussetzungen des § 37 BeamtVG sind für die vorübergehende Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten nicht erheblich (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. November 2013 - 2 A 10479/13.OVG -, juris).
  • VG Bayreuth, 22.11.2022 - B 5 K 22.944

    Erhöhtes Unfallruhegehalt, qualifizierter Dienstunfall, mit Dienstausübung …

    Dabei folgt das Bewusstsein, bei der Dienstverrichtung das eigene Leben zu gefährden, in aller Regel bereits aus dem Wissen um die die Gefahr begründenden objektiven Umstände (…st.Rspr. BVerwG, B.v. 8.2.2017 - 2 B 2/16 - juris Rn. 9;… BVerwG, B.v. 7.10.2014 - 2 B 12/14 - Buchholz 239.1 § 37 BeamtVG Nr. 5 = juris Rn. 10 ff.;… BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 2 C 51/11 - ZBR 2013, 205 f. = juris Rn. 20;… vgl. auch NdsOVG, U.v. 9.6.2020 - 5 LB 282/10 - juris Rn. 44 ff.; OVG RhPf, U.v. 26.11.2013 - 2 A 10479/13 - juris Rn. 28 ff.;… Plog/Wiedow/ Lemhöfer/Bayer, BBG, Stand Oktober 2018, § 37 BeamtVG Rn. 35).
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