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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.1995 - 2 A 11206/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4223
OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.1995 - 2 A 11206/94 (https://dejure.org/1995,4223)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.01.1995 - 2 A 11206/94 (https://dejure.org/1995,4223)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Januar 1995 - 2 A 11206/94 (https://dejure.org/1995,4223)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Zahnärztekammer Nordrhein PDF, S. 206 (Leitsatz / Kurzmitteilung)

    § 10 GOZ - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung - Rechnung

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Behandlungsaufwand; Gebührengrundlage; Behandelnder Arzt; Angemessenheit; Separieren von Zähnen; Eingliederung eines Bandes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 454
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 10.92

    Zulässigkeit einer ärztlichen Gebühr für die Durchführung einer ambulanten …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.1995 - 2 A 11206/94
    Auf der Grundlage eines solchen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Februar 1994 - 2 C 10, 17 und 25.92 -, ZBR 1994, 225 - 229 = NJW 1994, 232) herausgebildeten Angemessenheitsbegriffes, den der Senat wie andere Obergerichte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07. Juni 1994 - 4 S 1666/91 -, IÖD 1994, 208 ff.) seiner Rechtsprechung zugrunde legt, sind nur eindeutig gebührenordnungswidrige oder solche Aufwendungen von der Beihilfefähigkeit ausgenommen, deren Abrechnung der Dienstherr im Hinblick auf Zweifel an der gebührenrechtlichen Statthaftigkeit vor der Behandlungsaufnahme als unangemessen verlautbart hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1994 - 4 S 1666/91

    Beamtenrecht - Beihilfe: Angemessenheit ärztlicher Aufwendungen bei zweifelhafter …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.1995 - 2 A 11206/94
    Auf der Grundlage eines solchen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Februar 1994 - 2 C 10, 17 und 25.92 -, ZBR 1994, 225 - 229 = NJW 1994, 232) herausgebildeten Angemessenheitsbegriffes, den der Senat wie andere Obergerichte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07. Juni 1994 - 4 S 1666/91 -, IÖD 1994, 208 ff.) seiner Rechtsprechung zugrunde legt, sind nur eindeutig gebührenordnungswidrige oder solche Aufwendungen von der Beihilfefähigkeit ausgenommen, deren Abrechnung der Dienstherr im Hinblick auf Zweifel an der gebührenrechtlichen Statthaftigkeit vor der Behandlungsaufnahme als unangemessen verlautbart hat.
  • VG Koblenz, 08.09.1994 - 6 K 2128/93
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.1995 - 2 A 11206/94
    Zum anderen kann dieser darauf verweisen, daß das Verwaltungsgericht Koblenz in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 08. September 1994 - 6 K 2128/93.KO - von der gebührenrechtlichen Vertretbarkeit einer separaten Abrechnung der Positionen203 und 612 GOZ bei einer kieferorthopädischen Versorgung ausgegangen ist, so daß jedenfalls bis auf weiteres die Beihilfefähigkeit des Ziffer 203 GOZ unterfallenden Behandlungsaufwandes bei einem "Separieren vor Bebänderung" gegeben ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - 2 A 10634/15

    Beihilfeleistung für die Eingliederung eines Klebebrackets mittels Adhäsivtechnik

    Hiernach sind zwar Aufwendungen für ärztliche oder zahnärztliche Leistungen, deren Berechnung auf einer zweifelhaften Auslegung der einschlägigen Gebührenordnung beruht, beihilferechtlich schon dann als angemessen anzusehen, wenn der vom Arzt in Rechnung gestellte Betrag bei objektiver Betrachtung einer zumindest vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung entspricht und der beihilfepflichtige Dienstherr nicht rechtzeitig für Klarheit über seine Auslegung gesorgt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1994 - 2 C 10.92 -, BVerwGE 95, 117;… Urteil vom 21. September 1995 - 2 C 33.94 -, juris Rn. 12; Urteil vom 30. Mai 1996 - 2 C 10.95 -, NJW 1996, 3094; Urteil vom 16. Dezember 2009 - 2 C 79.08 -, NVwZ-RR 2010, 365, stRspr.; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Januar 1995 - 2 A 11206/94.OVG -, NVwZ-RR 1995, 454, 455;… Urteil vom 7. April 2006 - 10 A 11692/05.OVG -, juris Rn. 22).

    Stattdessen ist die materiell-rechtliche Berechtigung der streitigen Gebührenposition durch die Beihilfestelle und die Verwaltungsgerichte uneingeschränkt zu überprüfen (unmissverständlich: BVerwG…, Urteil vom 17. Februar 1994 - 2 C 10.92 -, a.a.O., S. 122;… Urteil vom 21. September 1995 - 2 C 33.94 -, a.a.O.; vgl. auch: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Januar 1995 - 2 A 11206/94.OVG -, a.a.O., S. 455).

    Zu diesem Zeitpunkt waren die in Streit stehenden Aufwendungen bereits entstanden (Rechnung vom 31. März 2014), so dass der Hinweis zu spät ergangen wäre, um dem beihilfeberechtigten Kläger die Gelegenheit zu eröffnen, sich auf die Rechtslage einzustellen und gegebenenfalls von der Durchführung der Behandlung in der geplanten Form abzusehen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Januar 1995 - 2 A 11206/94.OVG -, a.a.O., S. 455; VG Arnsberg…, Urteil vom 9. Dezember 2014 - 13 K 3687/13 -, juris Rn. 31).

  • VG Stuttgart, 21.09.2009 - 12 K 6383/07

    Rechtmäßig einer Abrechnung für eine kieferorthopädische Behandlung

    Dies hat das OVG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 20.01.1995 (2 A 11206/94, juris) gerade zur vorliegenden Konstellation entschieden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - 1 A 1594/18

    Beihilfe; notwendige Aufwendungen in angemessenem Umfang; Gebührenordnung für …

    Rn. 44 so schon OVG Koblenz, Urteil vom 20. Januar 1995 - 2 A 11206/94 -, NVwZ-RR 1995, 454 ff. (455),.
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