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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.2000 - 2 A 11223/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,21370
OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.2000 - 2 A 11223/00 (https://dejure.org/2000,21370)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.11.2000 - 2 A 11223/00 (https://dejure.org/2000,21370)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. November 2000 - 2 A 11223/00 (https://dejure.org/2000,21370)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.2000 - 2 A 11223/00
    Die Regelung des § 33 Abs. 4 UG wahrt freilich nicht nur die rahmenrechtlichen Vorgaben des Bundesrechts, sondern sie entspricht zugleich den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 35, 79; 47, 327; 56, 192; 61, 210; 88, 129; 95, 193) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 100, 160 ff.) aus der Wissenschaftsfreiheit abgeleiteten Anforderungen, denen der Staat Rechnung tragen muss, wenn er im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit die Organisation der Wissenschaftsverwaltung unter Berücksichtigung der verschiedenartigen Interessen und Funktionen der einzelnen Gruppen von Hochschulmitgliedern regelt.

    Indikatoren für eine homogen zusammengesetzte Gruppe sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 35, 79 ff.) bei den Professoren deren Vorbildung, ihre meist langjährige Tätigkeit und Erfahrung in Forschung und Lehre, die Kraft ihres Amtes zu tragende erhöhte Verantwortung für die Funktionsfähigkeit und den wissenschaftlichen Rang der Universität sowie ihre Verpflichtetheit bzw. ihre Verbundenheit mit der Sache der Wissenschaft.

    Dass es für die Frage der Zugehörigkeit zur Gruppe der Hochschullehrer auf die Abgrenzungen der beamtenrechtlichen Vorschriften, denen dieser Personenkreis neben den hochschul- und körperschaftsrechtlichen Maßstäben unterliegt, von Verfassungs wegen gerade nicht ankommt, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner bereits zitierten Entscheidung vom 29. Mai 1973 (BVerfGE 35, 79 ff.) ausdrücklich klargestellt.

  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94

    DDR-Hochschullehrer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.2000 - 2 A 11223/00
    Die Regelung des § 33 Abs. 4 UG wahrt freilich nicht nur die rahmenrechtlichen Vorgaben des Bundesrechts, sondern sie entspricht zugleich den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 35, 79; 47, 327; 56, 192; 61, 210; 88, 129; 95, 193) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 100, 160 ff.) aus der Wissenschaftsfreiheit abgeleiteten Anforderungen, denen der Staat Rechnung tragen muss, wenn er im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit die Organisation der Wissenschaftsverwaltung unter Berücksichtigung der verschiedenartigen Interessen und Funktionen der einzelnen Gruppen von Hochschulmitgliedern regelt.

    Soweit es in seiner späteren Rechtsprechung (BVerfGE 56, 192; 95, 193) auf diese Thematik zurückgekommen ist und dabei vom Hochschullehrer im materiellen Sinne spricht, bringt dies identische Sachverhalte lediglich auf den Begriff.

  • BVerwG, 13.12.1995 - 6 C 7.94

    außerplanmäßiger Professor - Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, 'materieller …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.2000 - 2 A 11223/00
    Die Regelung des § 33 Abs. 4 UG wahrt freilich nicht nur die rahmenrechtlichen Vorgaben des Bundesrechts, sondern sie entspricht zugleich den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 35, 79; 47, 327; 56, 192; 61, 210; 88, 129; 95, 193) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 100, 160 ff.) aus der Wissenschaftsfreiheit abgeleiteten Anforderungen, denen der Staat Rechnung tragen muss, wenn er im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit die Organisation der Wissenschaftsverwaltung unter Berücksichtigung der verschiedenartigen Interessen und Funktionen der einzelnen Gruppen von Hochschulmitgliedern regelt.

    Die Revision ist nicht zuzulassen, da alle aus bundesrechtlicher Sicht sich insoweit stellenden einfach-rechtlichen Fragen durch das Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 13. Dezember 1995 - 6 C 7/94 - BVerwGE 100, 160 ff. geklärt sind.

  • BVerfG, 11.02.1981 - 1 BvR 303/78

    Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Universitätsgesetzes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.2000 - 2 A 11223/00
    Die Regelung des § 33 Abs. 4 UG wahrt freilich nicht nur die rahmenrechtlichen Vorgaben des Bundesrechts, sondern sie entspricht zugleich den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 35, 79; 47, 327; 56, 192; 61, 210; 88, 129; 95, 193) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 100, 160 ff.) aus der Wissenschaftsfreiheit abgeleiteten Anforderungen, denen der Staat Rechnung tragen muss, wenn er im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit die Organisation der Wissenschaftsverwaltung unter Berücksichtigung der verschiedenartigen Interessen und Funktionen der einzelnen Gruppen von Hochschulmitgliedern regelt.

    Soweit es in seiner späteren Rechtsprechung (BVerfGE 56, 192; 95, 193) auf diese Thematik zurückgekommen ist und dabei vom Hochschullehrer im materiellen Sinne spricht, bringt dies identische Sachverhalte lediglich auf den Begriff.

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75

    Hessisches Universitätsgesetz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.2000 - 2 A 11223/00
    Die Regelung des § 33 Abs. 4 UG wahrt freilich nicht nur die rahmenrechtlichen Vorgaben des Bundesrechts, sondern sie entspricht zugleich den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 35, 79; 47, 327; 56, 192; 61, 210; 88, 129; 95, 193) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 100, 160 ff.) aus der Wissenschaftsfreiheit abgeleiteten Anforderungen, denen der Staat Rechnung tragen muss, wenn er im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit die Organisation der Wissenschaftsverwaltung unter Berücksichtigung der verschiedenartigen Interessen und Funktionen der einzelnen Gruppen von Hochschulmitgliedern regelt.
  • BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1467/80

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.2000 - 2 A 11223/00
    Die Regelung des § 33 Abs. 4 UG wahrt freilich nicht nur die rahmenrechtlichen Vorgaben des Bundesrechts, sondern sie entspricht zugleich den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 35, 79; 47, 327; 56, 192; 61, 210; 88, 129; 95, 193) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 100, 160 ff.) aus der Wissenschaftsfreiheit abgeleiteten Anforderungen, denen der Staat Rechnung tragen muss, wenn er im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit die Organisation der Wissenschaftsverwaltung unter Berücksichtigung der verschiedenartigen Interessen und Funktionen der einzelnen Gruppen von Hochschulmitgliedern regelt.
  • BVerfG, 03.03.1993 - 1 BvR 757/88

    Promotionsberechtigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.2000 - 2 A 11223/00
    Die Regelung des § 33 Abs. 4 UG wahrt freilich nicht nur die rahmenrechtlichen Vorgaben des Bundesrechts, sondern sie entspricht zugleich den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 35, 79; 47, 327; 56, 192; 61, 210; 88, 129; 95, 193) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 100, 160 ff.) aus der Wissenschaftsfreiheit abgeleiteten Anforderungen, denen der Staat Rechnung tragen muss, wenn er im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit die Organisation der Wissenschaftsverwaltung unter Berücksichtigung der verschiedenartigen Interessen und Funktionen der einzelnen Gruppen von Hochschulmitgliedern regelt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.2001 - 2 A 12196/99

    Rechtmäßigkeit der korporationsrechtlichen Zuordnung zum dienstrechtlichen Status …

    Die klageweise geltend gemachte Rechtsfolge, dass der Kläger korporationsrechtlich der Gruppe der Professoren am Fachbereich Physik der beklagten Universität angehört, ergibt sich nämlich unmittelbar aus den Regelungen des Universitätsgesetzes (vgl. dazu Urteil des Senats vom 10. November 2000 - 2 A 11223/00.OVG - S. 7 U.A.).
  • VG Göttingen, 06.12.2001 - 4 A 4172/99

    Fehlerhafte Rechtsbehelfbelehrung; Hochschullehrerbegriff; Professor, …

    Zwar begründet sich die Zugehörigkeit zu einer der Gruppen des § 40 Abs. 1 NHG kraft Gesetzes, so dass es eines feststellenden Verwaltungsakts nicht zwingend bedarf (so für entsprechendes Landesrecht in Baden-Württemberg: BVerwG, Urt. v. 13.12.1995 - 6 C 7.94 -, BVerwGE 100, 160, und in Rheinland-Pfalz: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 10.11.2000 - 2 A 11223/00 -, Juris).
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