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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2017 - 2 A 11328/17 OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,49559
OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2017 - 2 A 11328/17 OVG (https://dejure.org/2017,49559)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.12.2017 - 2 A 11328/17 OVG (https://dejure.org/2017,49559)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Dezember 2017 - 2 A 11328/17 OVG (https://dejure.org/2017,49559)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbZVO § 7; ArbZVO § 7 Abs. 2
    Arbeitszeit; Beamter; Bereitschaftsdienst; Einsatz; Erreichbarkeit; Feuerwehr; Feuerwehrbeamter; Freizeit; Freizeitausgleich; Führungsdienst; Rufbereitschaft; telefonische Erreichbarkeit

  • rechtsportal.de

    ArbZVO § 7 Abs. 2 ; RL 2003/88/EG
    Bewertung des Bereitschaftsdienstes eines Beamten als Arbeitszeit; Abgrenzung von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst; Qualifizierung eines "Führungsdienstes" als Rufbereitschaft im Sinne des öffentlichen Dienstrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abgrenzung von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewertung des Bereitschaftsdienstes eines Beamten als Arbeitszeit; Abgrenzung von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst; Qualifizierung eines "Führungsdienstes" als Rufbereitschaft im Sinne des öffentlichen Dienstrechts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2018, 248
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2013 - 4 S 94/12

    Zur Frage, ob die Tätigkeit als "Einsatzleiter vom Dienst" bei der Feuerwehr als …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2017 - 2 A 11328/17
    Rn. 11 Abweichendes ergibt sich auch nicht aus dem vom Kläger zur Begründung seiner Rechtauffassung herangezogenen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden- Württemberg vom 26. Juni 2013 (4 S 94/12, juris).

    Dies wird allerdings auf die konkrete Ausgestaltung des Dienstes und der ihm innewohnenden Sachzwänge gestützt (vgl. VGH BW, Urteil vom 26. Juni 2013 a.a.O., Rn. 18).

  • BVerwG, 22.01.2009 - 2 C 90.07

    Bereitschaftsdienst; Erschwerniszulage; Dienst zu ungünstigen Zeiten; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2017 - 2 A 11328/17
    Rn. 5 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. Januar 2009 - 2 C 90.07 -, NVwZ-RR 2009, 525) sowie des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 9. September 2003 - C-151/02 - und vom 4. März 2011 - C-258/10 -, beide juris) ist ein vollständig als Arbeitszeit zu bewertender Bereitschaftsdienst im Sinne der Richtlinie 2003/88/EG vom 4. November 2003 (ABl. L 299 S. 9) nur dann gegeben, wenn sich der Arbeitnehmer (der Beamte) im Betrieb des Arbeitgebers (des Dienstherrn) oder zumindest an einem von diesem bestimmten Ort zu einem jederzeitigen Einsatz bereithalten muss und dabei erfahrungsgemäß mit einer dienstlichen Inanspruchnahme zu rechnen ist.

    Diese Einschränkung der grundsätzlichen Befugnis des Beamten, außerhalb der regelmäßigen Dienstzeit frei über seine Zeit verfügen zu können, greift aber objektiv betrachtet nur in einem sehr geringen Maße in die individuelle Lebensführung des Beamten ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1979 - 6 C 7.78 -, BVerwGE 59, 45 [47] sowie Urteil vom 22. Januar 2009, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2017 - 6 A 2609/15

    Anspruch eines Beamten der städtischen Berufsfeuerwehr auf Gewährung von …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2017 - 2 A 11328/17
    Daran ändert auch das Mitführen des Dienstfahrzeugs nichts (so auch OVG NRW, Beschluss vom 18. Januar 2017 - 6 A 2609/15 -, juris Rn. 12).

    Ihr dienstliches Gepräge erhalte die Wartezeit des Einsatzleiters vom Dienst gerade dadurch, dass der dortige Kläger mit einer Alarmierung und einer sofortigen Einsatzübernahme in prognostisch verlässlicher Regelmäßigkeit rechnen müsse und sich nicht - wie vorliegend - darauf einrichten könne, nur vereinzelt zum Dienst herangezogen zu werden (vgl. hierzu erneut OVG NRW, Beschluss vom 18. Januar 2017, a.a.O.).

  • EuGH, 09.09.2003 - C-151/02

    BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2017 - 2 A 11328/17
    Rn. 5 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. Januar 2009 - 2 C 90.07 -, NVwZ-RR 2009, 525) sowie des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 9. September 2003 - C-151/02 - und vom 4. März 2011 - C-258/10 -, beide juris) ist ein vollständig als Arbeitszeit zu bewertender Bereitschaftsdienst im Sinne der Richtlinie 2003/88/EG vom 4. November 2003 (ABl. L 299 S. 9) nur dann gegeben, wenn sich der Arbeitnehmer (der Beamte) im Betrieb des Arbeitgebers (des Dienstherrn) oder zumindest an einem von diesem bestimmten Ort zu einem jederzeitigen Einsatz bereithalten muss und dabei erfahrungsgemäß mit einer dienstlichen Inanspruchnahme zu rechnen ist.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2017 - 2 A 11328/17
    Ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 19) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente Auswirkungen auf das Ergebnis der Entscheidung haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris Rn. 7 ff.).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2017 - 2 A 11328/17
    Ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 19) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente Auswirkungen auf das Ergebnis der Entscheidung haben (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris Rn. 7 ff.).
  • BVerwG, 19.01.2016 - 2 B 44.14

    Nachlässiges Gesamtverhalten eines Beamten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2017 - 2 A 11328/17
    Eine obergerichtliche Klärung durch eine Entscheidung des Berufungsgerichts ist allerdings dann nicht erforderlich, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (stRspr, vgl. zum insoweit inhaltsgleichen Revisionsgrund in § 132 Abs. 3 Nr. 1 VwGO: BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 -, BVerwGE 13, 90 [91]; vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 -, BVerwGE 109, 268 [270];… vom 2. Februar 2011 - 6 B 37.10 -, NVwZ 2011, 507 Rn. 2; vom 29. Dezember 2014 - 2 B 110.13 -, ZBR 2015, 170 und vom 19. Januar 2016 - 2 B 44.14 -, Rn. 8, juris).
  • EuGH - C-258/10 (anhängig)

    Nicusor Grigore gegen Regia Nationala a Padurilor Romsilva - Directia Silvica …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2017 - 2 A 11328/17
    Rn. 5 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. Januar 2009 - 2 C 90.07 -, NVwZ-RR 2009, 525) sowie des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 9. September 2003 - C-151/02 - und vom 4. März 2011 - C-258/10 -, beide juris) ist ein vollständig als Arbeitszeit zu bewertender Bereitschaftsdienst im Sinne der Richtlinie 2003/88/EG vom 4. November 2003 (ABl. L 299 S. 9) nur dann gegeben, wenn sich der Arbeitnehmer (der Beamte) im Betrieb des Arbeitgebers (des Dienstherrn) oder zumindest an einem von diesem bestimmten Ort zu einem jederzeitigen Einsatz bereithalten muss und dabei erfahrungsgemäß mit einer dienstlichen Inanspruchnahme zu rechnen ist.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2017 - 2 A 11328/17
    Eine obergerichtliche Klärung durch eine Entscheidung des Berufungsgerichts ist allerdings dann nicht erforderlich, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (stRspr, vgl. zum insoweit inhaltsgleichen Revisionsgrund in § 132 Abs. 3 Nr. 1 VwGO: BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 -, BVerwGE 13, 90 [91]; vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 -, BVerwGE 109, 268 [270];… vom 2. Februar 2011 - 6 B 37.10 -, NVwZ 2011, 507 Rn. 2; vom 29. Dezember 2014 - 2 B 110.13 -, ZBR 2015, 170 …und vom 19. Januar 2016 - 2 B 44.14 -, Rn. 8, juris).
  • BVerwG, 02.02.2011 - 6 B 37.10

    Allgemeine Studiengebühr; Vertrauensschutz; Recht auf Teilhabe an den staatlichen …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2017 - 2 A 11328/17
    Eine obergerichtliche Klärung durch eine Entscheidung des Berufungsgerichts ist allerdings dann nicht erforderlich, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (stRspr, vgl. zum insoweit inhaltsgleichen Revisionsgrund in § 132 Abs. 3 Nr. 1 VwGO: BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 -, BVerwGE 13, 90 [91]; vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 -, BVerwGE 109, 268 [270]; vom 2. Februar 2011 - 6 B 37.10 -, NVwZ 2011, 507 Rn. 2; vom 29. Dezember 2014 - 2 B 110.13 -, ZBR 2015, 170 …und vom 19. Januar 2016 - 2 B 44.14 -, Rn. 8, juris).
  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …

  • BVerwG, 25.10.1979 - 2 C 7.78

    Gewährung von Freizeitausgleich für Rufbereitschaft - Ausgleichspflichtigkeit …

  • BVerwG, 29.12.2014 - 2 B 110.13

    Zulage; Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes; haushaltsrechtliche …

  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 7.78

    Landesorganisationsrecht - Revisibles Bundesrecht - Revisibles Landesrecht - …

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2020 - 5 LB 49/18

    Arbeitszeit; beamtenrechtlicher Ausgleichsanspruch; Bereitschaftsdienst; …

    Rn. 90 Insofern steht die bundesverwaltungsgerichtliche "Bereitschaftsdienst"-Definition, soweit sie voraussetzt, dass sich der Beamte an einem vom Dienstherrn bestimmten Bereich außerhalb des Privatbereichs zu einem jederzeitigen unverzüglichen Einsatz bereitzuhalten hat, mit der unionsrechtlichen Rechtsprechung zur Abgrenzung von "Arbeitszeit" und "Ruhezeit" nicht vollständig im Einklang und ist dementsprechend mit Blick auf eine unionsrechtskonforme Auslegung des Begriffs der "Arbeitszeit" nicht mehr anzuwenden (…in diesem Sinne bereits der Sache nach das vom Kläger in Bezug genommene Urteil des VGH Ba.-Wü. vom 26.6.2013, a. a. O., Rn. 18f.; darauf hinweisend, dass in jener Entscheidung von der bundesverwaltungsgerichtlichen "Bereitschaftsdienst"-Definition, soweit sie einen vom Dienstherrn bestimmten Bereich "außerhalb des Privatbereichs" voraussetze, abgewichen worden sei, auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 11.12.2017 - 2 A 11328/17 -, juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2020 - 5 LB 48/18

    Arbeitszeit; beamtenrechtlicher Ausgleichsanspruch; Bereitschaftsdienst; …

    Rn. 91 Insofern steht die bundesverwaltungsgerichtliche "Bereitschaftsdienst"-Definition, soweit sie voraussetzt, dass sich der Beamte an einem vom Dienstherrn bestimmten Bereich außerhalb des Privatbereichs zu einem jederzeitigen unverzüglichen Einsatz bereitzuhalten hat, mit der unionsrechtlichen Rechtsprechung zur Abgrenzung von "Arbeitszeit" und "Ruhezeit" nicht vollständig im Einklang und ist dementsprechend bei unionsrechtskonformer Auslegung des Begriffs der "Arbeitszeit" nicht mehr anzuwenden (…in diesem Sinne bereits der Sache nach das vom Kläger in Bezug genommene Urteil des VGH Ba.-Wü. vom 26.6.2013, a. a. O., Rn. 18f.; darauf hinweisend, dass in jener Entscheidung von der bundesverwaltungsgerichtlichen "Bereitschaftsdienst"-Definition, soweit sie einen vom Dienstherrn bestimmten Bereich "außerhalb des Privatbereichs" voraussetze, abgewichen worden sei, auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 11.12.2017 - 2 A 11328/17 -, juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 03.04.2018 - 5 LA 109/16

    Alarmierungshäufigkeit; Arbeitszeit; Bereitschaftsdienst; Freizeit; OrgL-Dienst; …

    Mit Blick hierauf ist das vom Kläger in Bezug genommene Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 26. Juni 2013 (…a. a. O., Rn. 18f.) der Sache nach zu Recht davon ausgegangen, dass in unionsrechtskonformer Auslegung vom Erfordernis des Aufenthaltes an einem vom Dienstherrn bestimmten Ort außerhalb des Privatbereichs im Sinne der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung abgewichen werden könne (darauf hinweisend, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg von diesem Teil der bundesverwaltungsgerichtlichen Definition abgewichen sei, auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 11.12.2017 - 2 A 11328/17 -, juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2020 - 5 LB 63/18

    Arbeitszeit; beamtenrechtlicher Ausgleichsanspruch; Bereitschaftsdienst; …

    Rn. 100 Insofern steht die bundesverwaltungsgerichtliche "Bereitschaftsdienst"-Definition, soweit sie voraussetzt, dass sich der Beamte an einem vom Dienstherrn bestimmten Bereich außerhalb des Privatbereichs zu einem jederzeitigen unverzüglichen Einsatz bereitzuhalten hat, mit der unionsrechtlichen Rechtsprechung zur Abgrenzung von "Arbeitszeit" und "Ruhezeit" nicht vollständig im Einklang und ist dementsprechend bei unionsrechtskonformer Auslegung des Begriffs der "Arbeitszeit" nicht mehr anzuwenden (…in diesem Sinne bereits der Sache nach das vom Kläger in Bezug genommene Urteil des VGH Ba.-Wü. vom 26.6.2013, a. a. O., Rn. 18f.; darauf hinweisend, dass in jener Entscheidung von der bundesverwaltungsgerichtlichen "Bereitschaftsdienst"-Definition, soweit sie einen vom Dienstherrn bestimmten Bereich "außerhalb des Privatbereichs" voraussetze, abgewichen worden sei, auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 11.12.2017 - 2 A 11328/17 -, juris Rn. 11).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2019 - 2 A 10719/18

    Beamtenrecht; unionsrechtlicher Haftungsanspruch; Mehrarbeitsvergütung; …

    Ihre Belastungssituation unterscheide sich von derjenigen, die dem Sachverhalt der Entscheidung des erkennenden Senats vom 17. Dezember 2017 (2 A 11328/17.OVG) zugrunde gelegen habe.
  • OVG Niedersachsen, 03.04.2018 - 5 LA 64/17

    Alarmierungshäufigkeit; Arbeitszeit; Bereitschaftsdienst; Freizeit; OrgL-Dienst; …

    Mit Blick hierauf ist das vom Kläger in Bezug genommene Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 26. Juni 2013 (…a. a. O., Rn. 18f.) der Sache nach zu Recht davon ausgegangen, dass in unionsrechtskonformer Auslegung vom Erfordernis des Aufenthaltes an einem vom Dienstherrn bestimmten Ort außerhalb des Privatbereichs im Sinne der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung abgewichen werden könne (darauf hinweisend, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg von diesem Teil der bundesverwaltungsgerichtlichen Definition abgewichen sei, auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 11.12.2017 - 2 A 11328/17 -, juris Rn. 11).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2018 - 4 LA 107/17

    Verstoß gegen das Verbot der Einquartierung von Jagdbezirken durch Unterlassen; …

    Eine obergerichtliche Klärung durch eine Entscheidung des Berufungsgerichts ist allerdings dann nicht erforderlich, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (OVG Lüneburg…, Beschluss vom 1. November 2010 - 10 LA 135/09 -, juris Rn. 19; OVG Greifswald…, Beschluss vom 10. Dezember 2012 - 1 L 169/09 -, juris Rn. 8; VGH Mannheim…, Beschluss vom 29. April 2015 - 3 S 2101/14 -, juris Rn. 16; VGH München…, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 13a ZB 14.50052 -, juris Rn. 3; OVG Bautzen…, Beschluss vom 1. Juli 2016 - 3 A 632/15 -, juris Rn. 9; OVG Münster…, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 8 A 2071/13 -, juris Rn. 47; OVG Koblenz, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 2 A 11328/17 -, juris Rn. 13; zum insoweit inhaltsgleichen Revisionsgrund in § 132 Abs. 3 Nr. 1 VwGO vgl. BVerwG…, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 4 B 43/16 -, juris Rn. 3).
  • VG Augsburg, 14.02.2019 - Au 2 K 18.961

    Anspruch auf Ausgleich von (Ruhe-)Bereitschaftsdienst als Zuvielarbeit eines …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt Bereitschaftsdienst in diesem Sinn vor, wenn der Beamte sich an einem vom Dienstherrn bestimmten Ort außerhalb des Privatbereichs zu einem jederzeitigen unverzüglichen Einsatz bereitzuhalten hat und erfahrungsgemäß mit einer dienstlichen Inanspruchnahme zu rechnen ist (…so z.B. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 2 C 23.15 - juris Rn. 15; OVG RhPf, B.v. 11.12.2017 - 2 A 11328/17 - juris Rn. 5).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2018 - 4 LA 78/17

    Verstoß gegen das Verbot der Einquartierung von Jagdbezirken durch Unterlassen; …

    Eine obergerichtliche Klärung durch eine Entscheidung des Berufungsgerichts ist allerdings dann nicht erforderlich, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (OVG Lüneburg…, Beschluss vom 1. November 2010 - 10 LA 135/09 -, juris Rn. 19; OVG Greifswald…, Beschluss vom 10. Dezember 2012 - 1 L 169/09 -, juris Rn. 8; VGH Mannheim…, Beschluss vom 29. April 2015 - 3 S 2101/14 -, juris Rn. 16; VGH München…, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 13a ZB 14.50052 -, juris Rn. 3; OVG Bautzen…, Beschluss vom 1. Juli 2016 - 3 A 632/15 -, juris Rn. 9; OVG Münster…, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 8 A 2071/13 -, juris Rn. 47; OVG Koblenz, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 2 A 11328/17 -, juris Rn. 13; zum insoweit inhaltsgleichen Revisionsgrund in § 132 Abs. 3 Nr. 1 VwGO vgl. BVerwG…, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 4 B 43/16 -, juris Rn. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2018 - 4 LA 111/17

    Verstoß gegen das Verbot der Einquartierung von Jagdbezirken durch Unterlassen; …

    Eine obergerichtliche Klärung durch eine Entscheidung des Berufungsgerichts ist allerdings dann nicht erforderlich, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (OVG Lüneburg…, Beschluss vom 1. November 2010 - 10 LA 135/09 -, juris Rn. 19; OVG Greifswald…, Beschluss vom 10. Dezember 2012 - 1 L 169/09 -, juris Rn. 8; VGH Mannheim…, Beschluss vom 29. April 2015 - 3 S 2101/14 -, juris Rn. 16; VGH München…, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 13a ZB 14.50052 -, juris Rn. 3; OVG Bautzen…, Beschluss vom 1. Juli 2016 - 3 A 632/15 -, juris Rn. 9; OVG Münster…, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 8 A 2071/13 -, juris Rn. 47; OVG Koblenz, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 2 A 11328/17 -, juris Rn. 13; zum insoweit inhaltsgleichen Revisionsgrund in § 132 Abs. 3 Nr. 1 VwGO vgl. BVerwG…, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 4 B 43/16 -, juris Rn. 3).
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