Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 14.12.2011 - 2 A 114/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 09.12.2008 - 11 K 227/05
- OVG Sachsen, 14.12.2011 - 2 A 114/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07
Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt; …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2011 - 2 A 114/09
Rn. 7 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss zu beurteilen ist (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 192; st. Rspr.).Rn. 11 Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, das heißt überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.;… Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 124 Rn. 8).
- FG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - 11 K 1382/05
Keine Grunderwerbsteuerbefreiung für derivativ Restitutionsberechtigten
Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2011 - 2 A 114/09
Er begehrt von der Beklagten die Übernahme seiner außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten aus dem vor dem Verwaltungsgericht Dresden rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren - 11 K 1382/05 - als Schadensersatz.Rn. 8 Das Verwaltungsgericht ist rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass der Kläger mangels Aufrechnungslage (§ 387 BGB) nicht mit einer Gegenforderung aus "Fürsorgepflichtverletzung" in Höhe der geltend gemachten "vorprozessualen Anwaltskosten" aus dem Verfahren - 11 K 1382/05 - aufrechnen kann, weil die beklagte Universität nicht Dienstherrin des Klägers ist.
- BVerwG, 30.09.1986 - 2 C 30.83
Beamtenrechtliche Fürsorgepflicht - Dienstherr
Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2011 - 2 A 114/09
Ansprüche aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht bestehen stets nur gegen den Dienstherrn, der nach § 45 BeamtStG zu Fürsorge und Schutz für den Beamten verpflichtet ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. September 1986 - 2 C 30/83 -, juris Rn. 9;… Fürst, in: GKÖD, BBG, Bd. 1 § 79 Rn. 6).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2013 - 6 A 1760/11
Lehrer kann Erstattung der Beschaffungskosten für Schulbücher verlangen
Rn. 84 Vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1966 - VI C 39.64 -, BVerwGE 25, 138, und vom 30. September 1986 - 2 C 30.83 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 2 A 114/09 -, juris; OVG Rh-Pf., Urteil vom 26. Februar 2008 - 2 A 11288/07 -, DÖD 2008, 175; VGH Bd.-Württ., Urteil vom 3. Mai 2006 - 9 S 2708/04 -, juris; Kohde in v. Roetteken/Rothländer, BeamtStG, Loseblatt, § 45 BeamtStG Rn. 10.
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