Rechtsprechung
| OVG Brandenburg, 18.08.2000 - 2 A 132/00.A |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulassung der Berufung wegen desVerfahrensmangels der nicht vorschriftsgemäßen Besetzung des erkennenden Gerichts; Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot des gesetzlichen Richters; Voraussetzung des manipulativen oder willkürlichen Verfahrensverstoßes durch das ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 04.04.2000 - 3 K 983/96
- OVG Brandenburg, 18.08.2000 - 2 A 132/00.A
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2001, 202
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 19.10.1992 - II ZR 171/91
Heilung unwirksamer Bestellung des Einzelrichters
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 19.95
Verfassungsrecht - Anspruch auf den gesetzlichen Richter
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 256.86
Asylrecht - Staatsschutzbestimmung - Bestrafung - Politische Verfolgung - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Brandenburg, 27.03.2000 - 2 B 57/00
Bestimmungsrecht des Gerichtspräsidenten; Verwaltungsgerichtliches Verfahren; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Niedersachsen, 30.10.2018 - 7 LA 53/18
Einzelrichter; gesetzlicher Richter; Übertragungsbeschluss; fehlende …
Dies gilt auch dann, wenn der entscheidende Richter irrig vom Vorliegen des Übertragungsbeschlusses ausging (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 18.08.2000 - 2 A 132/00.A -, NVwZ-RR 2001, 202;… Kronisch in: Sodan/Ziekow, a. a. O., § 6 Rn. 80). - VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 71/03 Vielmehr ist die Grenze zur Verfassungswidrigkeit erst überschritten, wenn die fehlerhafte Auslegung und Anwendung einfachgesetzlicher Vorschriften über die Zuständigkeit willkürlich ist, d.h. wenn z. B. die Ansicht des Fachgerichts, es sei in einem bestimmten Einzelfall nach den einschlägigen verfahrensrechtlichen Vorschriften zur Entscheidung berufen, offensichtlich unhaltbar und im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln ist (…Beschluss vom 6. Oktober 1998, a. a. O., S. 64; st. Rspr.; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 82, 159 ; 82, 286 ; 87, 282 ; BVerwG, NVwZ 2000, 1291 ; NVwZ-RR 2000, 257 ; OVG Frankfurt (Oder), NVwZ-RR 2001, 202 ).
- VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 25/00 Eine unter dem Blickwinkel des gesetzlichen Richters objektiv willkürliche Verfahrensweise liegt vor, wenn der Einzelrichter ohne jede die Zuweisung tragende Entscheidung der Kammer über eine Sache entscheidet, selbst wenn er irrig vom Vorliegen eines Übertragungsbeschlusses ausgeht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2001 - 8 B 104/01 - NVwZ-RR 2002, 150 m. w. N. und OVG Bgb, Beschluss vom 18. August 2000 - 2 A 132/00.A - NVwZ-RR 2001, 202).
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