Rechtsprechung
| VG Osnabrück, 09.10.2003 - 2 A 134/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 Abs. 2 RGebStV; § 2 Abs. 2 RGebStV; § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RGebStV
Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes in einem PKW im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes in einem PKW im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2004, 3507
- NZV 2005, 166
Wird zitiert von ...
- VG Göttingen, 13.06.2013 - 2 A 588/12
Atypischer Ausnahmefall; Autoradio; Ferienwohnung; beiläufige Miterledigung; …
Rn. 24 Zu § 5 Abs. 2 Satz 2 RGebStV ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung mehrfach entschieden worden, dass eine Rundfunkgebührenpflicht für Zweitgeräte auch dann besteht, wenn das Kraftfahrzeug, in dem das Radio zum Empfang bereitgehalten wird, nur teilweise - ggf. sogar nur in ganz untergeordnetem Umfang - zu Zwecken genutzt wird, die bei objektiver Betrachtungsweise in einem Zusammenhang mit der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Gebührenpflichtigen stehen, ohne dass es auf die steuerrechtliche Behandlung bzw. Bewertung dieses Kfz ankommt (VG Osnabrück, Urteil vom 9. Oktober 2003 - 2 A 134/02 -, NJW 2004, S. 3507, zit. nach juris Rn. 9 m.w.N.; ebenso Bayerischer VGH…, Urteil vom 21. September 2011, a.a.O., Rn. 17 m.w.N.;… vgl. auch Göhmann/Schneider/Siekmann, a.a.O., § 5 RGebStV Rn. 40 m.w.N.).
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