Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 07.11.2016 - 2 A 138/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
GOÄ Nr. 30 GOÄ Nr. 31 GOÄ § 6 Abs. 2 BhV § 5 Abs. 1 Satz 2
Beihilfe; Anamnese; Angemessenheit; anthroposophische Anamnese - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 105 (Kurzinformation)
Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Beihilfe | Anthroposophische Anamnese
Verfahrensgang
- VG Dresden, 16.08.2013 - 11 K 588/12
- OVG Sachsen, 07.11.2016 - 2 A 138/15
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 06.06.2016 - 14 BV 15.527
Methodisch notwendiger Bestandteil einer zahnärztlichen Leistung
Auszug aus OVG Sachsen, 07.11.2016 - 2 A 138/15
Denn die Beihilfevorschriften verzichten auf eine eigenständige Konkretisierung des Begriffs "angemessen" (…st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Februar 1994, BVerwGE 95, 117; BayVGH, Urt. v. 6. Juni 2016 - 14 BV 15.527-, juris Rn.19) und begrenzen die Kostenerstattung grundsätzlich auf die Gebühren, die den Schwellenwert des Gebührenrahmens nicht überschreiten.Somit knüpft die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ärztliche Leistungen an den Leistungsanspruch des Arztes an und setzt grundsätzlich voraus, dass dieser seine Leistungen bei zutreffender Auslegung der Gebührenordnung in Rechnung gestellt hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Mai 1996, DVBl. 1996, 1150; BayVGH, Urt. v. 6. Juni 2016 a. a. O.).15 Nach diesem Maßstab ist eine Abrechnung des vom behandelnden Arzt der Klägerin in Rechnung gestellten Honorars für eine anthroposophische Erst- und Folgeanamnese auf Grundlage der Nrn. 30 und 31 der GOÄ nicht angemessen.
- BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 10.95
Beamtenrecht: Volle Überprüfbarkeit der ärztlichen Gebührenansätze im Rahmen der …
Auszug aus OVG Sachsen, 07.11.2016 - 2 A 138/15
Somit knüpft die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ärztliche Leistungen an den Leistungsanspruch des Arztes an und setzt grundsätzlich voraus, dass dieser seine Leistungen bei zutreffender Auslegung der Gebührenordnung in Rechnung gestellt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Mai 1996, DVBl. 1996, 1150;… BayVGH, Urt. v. 6. Juni 2016 a. a. O.).15 Nach diesem Maßstab ist eine Abrechnung des vom behandelnden Arzt der Klägerin in Rechnung gestellten Honorars für eine anthroposophische Erst- und Folgeanamnese auf Grundlage der Nrn. 30 und 31 der GOÄ nicht angemessen. - BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 10.92
Zulässigkeit einer ärztlichen Gebühr für die Durchführung einer ambulanten …
Auszug aus OVG Sachsen, 07.11.2016 - 2 A 138/15
Denn die Beihilfevorschriften verzichten auf eine eigenständige Konkretisierung des Begriffs "angemessen" (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Februar 1994, BVerwGE 95, 117;… BayVGH, Urt. v. 6. Juni 2016 - 14 BV 15.527-, juris Rn.19) und begrenzen die Kostenerstattung grundsätzlich auf die Gebühren, die den Schwellenwert des Gebührenrahmens nicht überschreiten. - BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04
Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …
Auszug aus OVG Sachsen, 07.11.2016 - 2 A 138/15
13 1. Für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen maßgeblich, für die Beihilfen verlangt werden (st. Rspr. des BVerwG, vgl. nur Urt. v. 15. Dezember 2005, BVerwGE 125, 21 m. w. N.). - AG Kiel, 12.03.2015 - 115 C 469/14
Abrechnung einer schmerztherapeutischen Erstanamnese durch GOÄ Nr. 30 analog ist …
Auszug aus OVG Sachsen, 07.11.2016 - 2 A 138/15
20 Eine Gleichwertigkeit ist nach der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. AG Kiel, Urt. v. 12. März 2015 - 115 C 469/14 -, juris Rn. 9) und der einheitlichen Meinung der Literatur (…vgl. Brück/Klakow-Franck, Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte, 3. Aufl. 2015, Nr. 30 Rn. 2; Pieritz, Deutsches Ärzteblatt 2007 A 976; dies., Deutsches Ärzteblatt 2014 C 1034; Ulmer, Deutsches Ärzteblatt 2015 A 882) nur ganz ausnahmsweise gegeben, weil die in Nr. 30/31 der GOÄ genannten Anamneseleistungen kaum mit anderen, nicht homöopathischen Anamneseleistungen vergleichbar sind.
- OVG Sachsen, 24.08.2018 - 2 A 887/16
Beihilfe; Angemessenheit; offene Rechtsfrage
Die Beihilfevorschriften verzichten insoweit auf eine eigenständige Konkretisierung des Begriffs "angemessen" (…st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Februar 1994, BVerwGE 95, 117;… BayVGH, Urt. v. 6. Juni 2016 - 14 BV 15.527-, juris Rn. 19; Senatsurt. v. 7. November 2016 - 2 A 138/15 -, juris Rn. 14) und begrenzen die Kostenerstattung grundsätzlich auf die Gebühren, die den Schwellenwert des Gebührenrahmens nicht überschreiten (vgl. § 4 Abs. 5 Satz 2 SächsBhVO). - OVG Sachsen, 05.07.2019 - 2 A 301/17
Beilhilfe; kieferorthopädische Behandlung
Die Beihilfevorschriften verzichten insoweit auf eine eigenständige Konkretisierung des Begriffs "angemessen" (…st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Februar 1994, BVerwGE 95, 117;… BayVGH, Urt. v. 6. Juni 2016 - 14 BV 15.527-, juris Rn. 19; Senatsurt. v. 7. November 2016 - 2 A 138/15 -, juris Rn. 14) und begrenzen die Kostenerstattung grundsätzlich auf die Gebühren, die den Schwellenwert des Gebührenrahmens nicht überschreiten (vgl. § 4 Abs. 5 Satz 2 SächsBhVO). - OVG Sachsen, 01.10.2019 - 2 A 1298/17
Beihilfe; Aknetherapie
Somit knüpft die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ärztliche Leistungen an den Leistungsanspruch des Arztes an und setzt grundsätzlich voraus, dass dieser seine Leistungen bei zutreffender Auslegung der Gebührenordnung in Rechnung gestellt hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Mai 1996, DVBl. 1996, 1150;… BayVGH, Urt. v. 6. Juni 2016 a. a. O.; Senatsurt. v. 7. November 2016 - 2 A 138/15 -, juris Rn. 14). - OVG Sachsen, 10.01.2017 - 2 A 30/16
Beihilfe; Antrag; Rücknahme des Antrags; Widerrufsvorbehalt; Widerruf
Für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen maßgeblich, für die Beihilfen verlangt werden (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Urt. v. 7. November 2016 - 2 A 138/15 -, juris Rn. 13 im Anschluss an die st. Rspr. des BVerwG, vgl. nur Urt. v. 15. Dezember 2005, BVerwGE 125, 21 m. w. N.). - OVG Sachsen, 07.11.2017 - 2 A 693/16
Beihilfe, Abrechnungsweise bei Kassenwechsel, Gebührenquotelung
Denn die Beihilfevorschriften verzichten auf eine eigenständige Konkretisierung des Begriffs "angemessen" (…st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Februar 1994, BVerwGE 95, 117;… BayVGH, Urt. v. 6. Juni 2016 - 14 BV 15.527-, juris Rn. 19; Senatsurt. v. 7. November 2016 - 2 A 138/15 -, juris Rn. 14) und begrenzen die Kostenerstattung grundsätzlich auf die Gebühren, die den Schwellenwert des Gebührenrahmens nicht überschreiten.
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Rechtsprechung
| OVG Saarland, 04.02.2016 - 2 A 138/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 10 Abs 1 S 1 Nr 5 RuStAG, § 35 Abs 1 RuStAG
Rücknahme der Einbürgerung eines Ausländers wegen vorsätzlich unrichtiger Angaben; Anforderungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wahrheitsgemäße Angaben bei der Beantwortung der im Einbürgerungsantrag gestellten Frage nach dem Vorliegen strafrechtlicher Verurteilungen; Obliegenheit der Behörde bzgl. Prüfung von Rechtsfragen und deren rechtliche Bewertung; Rücknahme einer Einbürgerung wegen ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Antworten zu Straffälligkeit in Einbürgerungsantrag müssen wahrheitsgemäß sein
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Antworten zu Straffälligkeit in Einbürgerungsantrag müssen wahrheitsgemäß sein
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wahrheitsgemäße Angaben bei der Beantwortung der im Einbürgerungsantrag gestellten Frage nach dem Vorliegen strafrechtlicher Verurteilungen; Obliegenheit der Behörde bzgl. Prüfung von Rechtsfragen und deren rechtliche Bewertung; Rücknahme einer Einbürgerung wegen ...
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 12.06.2015 - 3 K 917/13
- OVG Saarland, 04.02.2016 - 2 A 138/15
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10
Freier Warenverkehr und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich …
Auszug aus OVG Saarland, 04.02.2016 - 2 A 138/15
Rn. 9 Zu Unrecht wendet sich der Kläger ferner gegen die vom Verwaltungsgericht nach hilfsweise anhand der Rechtsprechung des BGH(Vgl. etwa BGH, Urteil vom 11.10.2012 - 1 StR 213/10 -, BGBSt 58, 15, juris) vorgenommener Prüfung getroffene Feststellung, dass ihm bei diesen unrichtigen Angaben jedenfalls auch ein schuldhaftes Verhalten anzulasten sei, da er sich nicht in einem nicht vermeidbaren Verbotsirrtum befunden habe.
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