Rechtsprechung
| OVG Saarland, 21.06.2007 - 2 A 152/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zulassung der Berufung bei Geltendmachung eines Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot; Ortsbesichtigung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung in baurechtlichen Verwaltungsstreitverfahren; Nachbarrechtliche Abwehransprüche bei Bauvorhaben im Innenbereich; Ortsbesichtigung durch das Verwaltungsgericht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Berufung bei Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Räumliche Wirkung eines Gebäudes auf ein Nachbargrundstück als Grund für eine Gewährung nachbarrechtlichen Drittschutzes; Verletzung des baurechtlichen Rücksichtnahmegebotes trotz einer Einhaltung der vorgesehenen Abstandsbestimmungen als Ausnahme; Erfordernis einer ...
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 14.02.2007 - 5 K 125/05
- OVG Saarland, 21.06.2007 - 2 A 152/07
- OVG Saarland, 26.07.2007 - 2 A 349/07
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2008, 161
- BauR 2007, 1616
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 22.07.2004 - 4 B 48.04
Abschließende Regelung bezüglich des Gebots der Rücksichtnahme in Bezug auf den …
Auszug aus OVG Saarland, 21.06.2007 - 2 A 152/07
Die Klägerin, die sich in der Vergangenheit bereits in mehreren Verfahren letztlich erfolglos gegen die Errichtung von Anlagen dieses Unternehmens, insbesondere einer "Baustofflagerhalle" auf der Parzelle Nr. 242/2 gewandt hatte, (vgl. insoweit zuletzt das durch Urteil des OVG des Saarlandes vom 30.3.2004 - 1 R 8/03 - beziehungsweise den die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dieser Entscheidung zurückweisenden Beschluss des BVerwG vom 22.7.2004 - 4 B 48.04 - abgeschlossene Verfahren betreffend die Anfechtung einer auf Zulassungsentscheidungen aus dem Jahre 1997 bezogenen Änderungsbaugenehmigung für den "Neubau einer Baustofflagerhalle") begehrt im vorliegenden Rechtsstreit die Aufhebung einer der Beigeladenen mit Bauschein vom 18.5.2004 im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 67 LBO 1996 erteilten Baugenehmigung für den "Neubau einer Lagerhalle zur Lagerung von Trockenbaustoffen" auf der rückseitig an ihr Grundstück anschließenden Parzelle Nr. 248/11. In den genehmigten Bauvorlagen ist eine seitlich versetzt an die bestehende Halle angebaute eingeschossige, 28, 42 m auf 27 m große Halle mit einer maximalen Firsthöhe von 9, 44 m dargestellt.Das Verwaltungsgericht hat bei seiner Entscheidung indes ausdrücklich (alternativ) eine Gesamtbetrachtung der baulichen Auswirkungen der beiden Gebäude vorgenommen und dabei nachvollziehbar aufgrund des versetzten baulichen Anschlusses der Hallen, der Stellung des zuerst errichteten Hallengebäudes in so genannter "Punktnachbarschaft" (vgl. zu diesem Bauwerk OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.3.2004 - 1 R 8/03 - und den die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dieser Entscheidung zurückweisenden Beschluss des BVerwG vom 22.7.2004 - 4 B 48.04 -) und der baulichen Nutzung des unmittelbar anschließenden Eckbereichs des Grundstücks der Klägerin eine "Einmauerung" verneint.
- BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98
Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …
Auszug aus OVG Saarland, 21.06.2007 - 2 A 152/07
Der in dem Zusammenhang gemachte Zusatz, dass in diesen Fällen allerdings das Rücksichtnahmegebot aus tatsächlichen Gründen im Regelfall nicht verletzt sein dürfte, ist übrigens wörtlich der von der Klägerin im Zulassungsantrag - wiederholt - für ihre Ansicht zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, BRS 62 Nr. 102) entnommen und entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats. - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Saarland, 21.06.2007 - 2 A 152/07
Der Sachvortrag der Klägerin rechtfertigt weder die Annahme der geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) (vgl. dazu allgemein etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, wonach die Frage des Vorliegens ernstlicher Zweifel am Maßstab der Ergebnisfehlerhaftigkeit zu beurteilen ist und eine Prognose dahingehend erfordert, ob das angestrebte Rechtsmittel voraussichtlich Erfolg haben wird, ständige Rechtsprechung; in dem Zusammenhang auch BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838, wonach die Vorschrift - ebenso wie der Tatbestand zu Nr. 2 - die Richtigkeit der Entscheidung gewährleisten soll und "ernstliche Zweifel" (Nr. 1) auch dann nicht anzunehmen sind, wenn sich das angegriffene Urteil zwar nicht aus den darin angegebenen Gründen, aber aus anderen Gründen als richtig erweist) noch einer besonderen tatsächlichen und/oder rechtlichen Schwierigkeit der Sache (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
- OVG Saarland, 08.03.2007 - 2 R 9/06
Reichweite der Privilegierung von Grenzgaragen
Auszug aus OVG Saarland, 21.06.2007 - 2 A 152/07
(vgl. zuletzt beispielsweise OVG des Saarlandes, Urteil vom 8.3.2007 - 2 R 9/06 - (Umbau Grenzgarage), Beschluss vom 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, SKZ 2006, 157 = BRS 69 Nr. 165). - OVG Saarland, 11.01.2007 - 2 Q 35/06
Zur Zulässigkeit einer Bebauung in Ortsrandlage
Auszug aus OVG Saarland, 21.06.2007 - 2 A 152/07
(ebenso zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.1.2007 - 2 Q 35/06 -). - OVG Saarland, 20.12.2005 - 2 W 33/05
Nachbarklage gegen Wohnbaugenehmigung
Auszug aus OVG Saarland, 21.06.2007 - 2 A 152/07
(vgl. zuletzt beispielsweise OVG des Saarlandes, Urteil vom 8.3.2007 - 2 R 9/06 - (Umbau Grenzgarage), Beschluss vom 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, SKZ 2006, 157 = BRS 69 Nr. 165). - OVG Saarland, 04.01.2000 - 2 Q 34/99
Wirksamkeit eines Fluchtlinienplanes; Überleitung bestehender städtebaulicher …
Auszug aus OVG Saarland, 21.06.2007 - 2 A 152/07
(vgl. speziell für die Abgrenzung von bebauter Ortslage und Außenbereich OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.7.2005 - 2 Q 16/05 -, SKZ 2006, 46 Leitsatz Nr. 25, vom 31.8.1999 - 2 Q 27/99 -, SKZ 2000, 102, Leitsatz Nr. 52, und vom 4.1.2000 - 2 Q 34/99 -, SKZ 2000, 215, Leitsatz Nr. 48; ebenso für die Frage des "Einfügens" anhand der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten städtebaulichen Kriterien OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 159, Leitsatz Nr. 35, und vom 2.11.2004 - 1 Q 69/04 -, SKZ 2005, 96, Leitsatz Nr. 38) Ob die Einschätzung des Verwaltungsgerichts im konkreten Fall im Ergebnis "mit Gewissheit" richtig ist, ist keine sich im Zulassungsverfahren stellende Frage.
- OVG Saarland, 26.07.2007 - 2 A 349/07
Anhörungsrüge im Berufungszulassungsverfahren - baurechtlicher Nachbarstreit
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 21. Juni 2007 - 2 A 152/07 - wird zurückgewiesen.Den Berufungszulassungsantrag hat der Senat mit Beschluss vom 21.6.2007 - 2 A 152/07 - zurückgewiesen.
Die Klägerin macht geltend, die letztgenannte Aussage, die im Übrigen ständiger Rechtssprechung des erkennenden und auch des früher für Bausachen zuständigen 1. Senats entspricht und die in einer Vielzahl von - unter anderem auch unter Beteiligung der Prozessbevollmächtigten der Klägerin ergangenen - Entscheidungen zum Ausdruck gekommen ist, (vgl. die in den Fußnoten 8 bis 10 des Beschlusses vom 21.6.2007 - 2 A 152/07 - angeführten Beschlüsse des 1. und des 2. Senats, wobei beispielsweise der Beschluss vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 159 Leitsatz Nr. 35, einen Berufungszulassungsantrag der Klägerin betraf, und die entsprechende Passage auch in veröffentlichten Leitsatz enthalten ist) halte "einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht stand".
- OVG Bremen, 11.10.2023 - 1 B 104/23
Abweichung von Abstandsvorschriften; Gebot der Rücksichtnahme
Die Beachtung des Abstandsflächenrechts wird daher in der Regel dazu führen, dass eine weitergehende Rücksichtnahme nicht gefordert werden kann (…BVerwG, Beschl. v. 27.03.2018 - 4 B 50.17, juris Rn. 3;… vgl. auch OVG RhPf, Beschl. v. 22.11.2019 - 8 A 11277/19, juris Rn. 10; OVG SL, Beschl. v. 21.06.2007 - 2 A 152/07, juris Rn. 8;… insofern zurückhaltender, im Ergebnis aber offengelassen OVG Bremen, Beschl. v. 14.05.2012 - 1 B 65/12, juris Rn. 7) und jedenfalls eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen einer Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung oder Besonnung oder wegen entstehender Einsichtsmöglichkeiten ausscheidet (…NdsOVG, Beschl. v. 28.06.2021 - 1 ME 50/21, juris Rn. 12;… Henkel, in: Spannowsky/ Hornmann/Kämper, BeckOK BauNVO, 34. Ed. 15.07.2023, § 15 Rn. 14 m.w.N. aus der Rechtsprechung). - OVG Saarland, 25.10.2019 - 2 A 325/18
Windkraftanlage und Denkmalschutz
Auch insoweit gilt ferner der zuvor erwähnte Grundsatz der Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung in einem Rechtsmittelverfahren in gleicher Weise für den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.1.2014 - 2 A 437/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 25, vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 3.1.2008 - 2 A 182/07 -, BRS 73 Nr. 146, BauR 2009, 805, vom 11.1.2007 - 2 Q 35/06 -, BRS 71 Nr. 95, und vom 21.6.2007 - 2 A 152/07 -, NVwZ-RR 2008, 161) Allein dieser Umstand rechtfertigt nicht die Annahme, die Sache sei in tatsächlicher Hinsicht "besonders" schwierig.
- OVG Saarland, 12.11.2018 - 2 A 556/17
Erteilung einer Baugenehmigung für den Bau eines Textilmarktes; …
Ob die Einschätzung des Verwaltungsgerichts im konkreten Fall demgegenüber im Ergebnis "mit Gewissheit" richtig ist, bildet nach dem Wortlaut des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO keine sich in einem Zulassungsverfahren nach den §§ 124, 124a VwGO stellende Frage.(vgl. dazu bereits OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.5.2004 - 1 Q 70/03 -, SKZ 2005, 71, Leitsatz Nr. 25, vom 21.6.2007 - 2 A 152/07 -, NVwZ-RR 2008, 161, vom 3.1.2008 - 2 A 182/07 -, BRS 73 Nr. 146, vom 30.3.2012 - 2 A 316/11, BauR 2013, 442, SKZ 2012, 170, Leitsatz Nr. 20, vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, BRS 79 Nr. 91, und vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28). - OVG Saarland, 03.01.2008 - 2 A 182/07
Nachbarschutz im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
(vgl. speziell zu einer vom jeweiligen Nachbarn eingewandten Verletzung des Gebots nachbarlicher Rücksichtnahme OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 21.6.2007 - 2 A 152/07 -, vom 27.12.2001 - 2 Q 28/01 -, SKZ 2002, 164, Leitsatz Nr. 50, vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 159, Leitsatz Nr. 35, und vom 17.5.2004 - 1 Q 70/03 -, SKZ 2005, 71 Leitsatz Nr. 25). - OVG Saarland, 02.10.2024 - 2 A 94/23
Lärm durch Nutzung von Stellplätzen in ruhigen Wohngebieten; im Rahmen eines …
Dass es hinsichtlich der Einhaltung des Gebots nachbarlicher Rücksichtnahme bei dem genehmigten Vorhaben zu einem anderen als dem von den Klägern gewünschten Ergebnis gelangt ist, begründet nicht schon aus sich heraus ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung.[vgl. Beschluss des Senats vom 21.6.2007 - 2 A 152/07 -, juris, Rn. 10][vgl. Beschluss des Senats vom 21.6.2007 - 2 A 152/07 -, juris, Rn. 10] Dass die auf einer Tatsachenwertung der tatsächlichen Auswirkungen im konkreten Umfeld eines Bauvorhabens beruhende Einschätzung in aller Regel die Verschaffung eines eigenen Eindrucks von den konkreten örtlichen Gegebenheiten voraussetzt und daher von einem Rechtsmittelgericht im Zulassungsverfahren bis auf Ausnahmekonstellationen selbst nicht abschließend nur auf Grund der Aktenlage beurteilt werden kann, rechtfertigt ebenfalls nicht schon die Annahme, das auf einer Ortsbesichtigung beruhende Ergebnis der Beurteilung des Verwaltungsgerichts unterläge ernstlichen Zweifeln hinsichtlich seiner Richtigkeit (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).[vgl. Beschluss des Senats vom 20.12.2019 - 2 A 26/19 -, juris, Rn. 12][vgl. Beschluss des Senats vom 20.12.2019 - 2 A 26/19 -, juris, Rn. 12]. - OVG Saarland, 22.04.2009 - 2 A 253/08
Berufungszulassungsantrag; Nachbarklage; räumliche Erweiterung einer Brennerei; …
(stRspr des OVG des Saarlandes, vgl. etwa Beschluss vom 21.6.2007 - 2 A 152/07 -) Vorliegend zeigt der Kläger mit seiner lediglich abweichenden Bewertung aber keine besonderen Aspekte auf, die die angegriffene Bewertung in Frage stellen könnten.
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