Rechtsprechung
| VG Schleswig, 12.02.2018 - 2 A 153/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Erhebung von Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2015 und 2016
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 12.02.2018 - 2 A 153/17
- OVG Schleswig-Holstein, 09.09.2021 - 5 LA 1/21
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
Auszug aus VG Schleswig, 12.02.2018 - 2 A 153/17
Damit sei nach der Entscheidung des BVerwG 8 C 40/93 die Eigennutzung entkräftet.Rn. 64 Diese Auslegung steht auch nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, etwa der Entscheidung vom 10.10.1995 (8 C 40/93), wo ausgeführt wurde:.
- BVerfG, 12.02.1986 - 2 BvR 36/86
Auszug aus VG Schleswig, 12.02.2018 - 2 A 153/17
Daher verstößt es nicht gegen den Gleichheitssatz, dass nur die Eigentümer und Dauermieter, nicht aber Kurgäste und Feriengäste zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden (BVerfG, Beschl. v. 12.02.1986 - 2 BvR 36/86 -). - BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung; …
Auszug aus VG Schleswig, 12.02.2018 - 2 A 153/17
Rn. 84 Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang (Urt. v. 26.09.2001, - 9 C 1/01 - juris) darauf hingewiesen, dass die Heranziehung zum vollen Jahresbetrag der Zweitwohnungssteuer erst dann unverhältnismäßig wäre, wenn die Eigennutzungsmöglichkeit zwei Monate unterschreiten würde.
- BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten; …
Auszug aus VG Schleswig, 12.02.2018 - 2 A 153/17
Wird eine Zweitwohnung vom Wohnungsinhaber sowohl selbst genutzt als auch vermietet, sind die Zeiten eines Wohnungsleerstandes, für die eine Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen worden ist, grundsätzlich den Zeiträumen zuzurechnen, in denen die Wohnung für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs vorgehalten wird (BVerwG Urt. v. 27.10.2004 - 10 C 2/04 - juris). - OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1999 - 2 L 223/96
Zweitwohnungsteuer; Zweitwohnungsteuer neben Kurabgabe?
Auszug aus VG Schleswig, 12.02.2018 - 2 A 153/17
Die Abgabentatbestände sind also nicht gleichartig (OVG Schleswig Urt. v. 25.8.1999 - 2 L 223/96 - Rn. 26 juris). - BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 8.08
Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnung, persönlicher …
Auszug aus VG Schleswig, 12.02.2018 - 2 A 153/17
Dies kann nur der Eigentümer, Mieter oder sonst Nutzungsberechtigte sein (BVerwG, Urt. v. 13.05.2009 - 9 C 8.08 -, juris Rn. 16). - BVerwG, 19.12.2008 - 9 C 16.07
Klärung der Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung einer …
Auszug aus VG Schleswig, 12.02.2018 - 2 A 153/17
Ihm ist vielmehr auch in diesem Fall von Verfassungs wegen die Möglichkeit eröffnet, diese Vermutung zu erschüttern, etwa indem er in geeigneter Weise belegt, dass sein Aufenthalt in der Zweitwohnung sich auf das zur Durchführung der Renovierungsarbeiten oder zur Teilnahme einer Eigentümerversammlung Notwendige beschränkt hat und er sich ansonsten eine andere Unterkunft hätte suchen müssen (BVerwG, Urt. v. 19.12.2008, - 9 C 16.07 -). - OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 L 136/00
Rechtswidrigkeit eines Zweitwohnungssteuerbescheids; In einer Zweitwohnung zum …
Auszug aus VG Schleswig, 12.02.2018 - 2 A 153/17
Erforderlich ist nach ständiger Rechtsprechung eine abgeschlossene Wohneinheit mit sanitärer Ausstattung und Kochgelegenheit (vgl. nur OVG Schleswig, Urteil vom 20.03.2002 - 2 L 136/00 - juris). - OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - 2 LB 61/04
Einkommensverwendung, Entstehung, Gesamtschuldner, Verfügbarkeit, …
Auszug aus VG Schleswig, 12.02.2018 - 2 A 153/17
In diesen Fällen besteht die Steuerpflicht, ohne dass es der Ermittlung weiterer Umstände bedarf, dem Grunde nach (OVG Schleswig, Urt. v. 20.04.2005, - 2 LB 61/04 -, Beschl. v. 25.05.2005, - 2 LB 55/04 -). - VG Schleswig, 11.10.2016 - 2 A 179/14
Zweitwohnungssteuer für Mobilheime
Auszug aus VG Schleswig, 12.02.2018 - 2 A 153/17
Wohnungen können Einzelzimmer, Wohncontainer, sogar Jagdhütten, Boote, Mobilheime und Campingwagen sein (vgl. Mohl/Dohr, Zum Steuergegenstand im Zweitwohnungssteuerrecht, insbesondere zu Problemen des Wohnungsbegriffs, KStZ 2001, 83ff; Urteil der Kammer vom 11.10.2016 - 2 A 179/14 -). - OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2009 - 2 MB 22/09
- OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2005 - 2 LB 55/04
- VG Greifswald, 25.07.2025 - 3 A 1227/25
Zweitwohnungssteuer; Abgrenzung Zweitwohnung zu Kapitalanlage
In einem solchen Fall besteht die Steuerpflicht dem Grunde nach, ohne dass es der Ermittlung weiterer Umstände bedarf (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 20. April 2005, - 2 LB 61/04 -, juris, Rn.46; VG Schleswig, Urteil vom 12. Februar 2018 - 2 A 153/17 -, juris, Rn.51).Rn. 46 Überdies ist ein Eigennutzungs- und Eigenbelegungsausschluss in einer Vereinbarung nur dann geeignet, die Vermutung des Vorhaltens des Mietobjekts für persönliche Zwecke zu widerlegen, wenn dieser Ausschluss auch tatsächlich "gelebt" wird (VG Schleswig, Urteil vom 12. Februar 2018 - 2 A 153/17 -, juris, Rn.56).
Anders kann dies nur dann beurteilt werden, wenn die Vereinbarung einen Eigennutzungs-und Eigenbelegungsausschluss vorsieht, der zeitgleich solche Aufenthalte, die allein Renovierungszwecken dienen, von diesem Ausschluss ausnehmen und entsprechende Aufenthalte auch tatsächlich nur solchen Zwecken gedient haben (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 12. Februar 2018 - 2 A 153/17 -, juris; Rn.55-58).
- VG Greifswald, 15.08.2025 - 3 A 1984/22
Erhebung der Zweitwohnungssteuer; Abgrenzung zwischen Kapitalanlage und …
In einem solchen Fall besteht die Steuerpflicht dem Grunde nach, ohne dass es der Ermittlung weiterer Umstände bedarf (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 20. April 2005 - 2 LB 61/04 -, juris, Rn.46; VG Schleswig, Urteil vom 12. Februar 2018 - 2 A 153/17 -, juris, Rn.51).Rn. 51 Überdies ist ein Eigennutzungs- und Eigenbelegungsausschluss in einer Vereinbarung nur dann geeignet, die Vermutung des Vorhaltens des Mietobjekts für persönliche Zwecke zu widerlegen, wenn dieser Ausschluss auch tatsächlich "gelebt" wird (VG Schleswig, Urteil vom 12. Februar 2018 - 2 A 153/17 -, juris, Rn.56).
Anders kann dies nur dann beurteilt werden, wenn die Vereinbarung einen Eigennutzungs- und Eigenbelegungsausschluss vorsieht, der zeitgleich solche Aufenthalte, die allein Renovierungszwecken dienen, von diesem Ausschluss ausnehmen und entsprechende Aufenthalte auch tatsächlich nur solchen Zwecken gedient haben (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 12. Februar 2018 - 2 A 153/17 -, juris; Rn.55-58).
- VG Greifswald, 07.08.2025 - 3 A 1848/24
Zweitwohnungssteuer; Abgrenzung Zweitwohnung zu Kapitalanlage
In einem solchen Fall besteht die Steuerpflicht dem Grunde nach, ohne dass es der Ermittlung weiterer Umstände bedarf (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 20. April 2005, - 2 LB 61/04 -, juris, Rn.46; VG Schleswig, Urteil vom 12. Februar 2018 - 2 A 153/17 -, juris, Rn.51).Rn. 49 Ein solcher Vertrag und Eigennutzungsausschluss muss jedoch auch "gelebt" werden, damit er bei der Würdigung des Einzelfalls Berücksichtigung finden kann (VG Schleswig, Urteil vom 12. Februar 2018 - 2 A 153/17 -, juris, Rn.56).
- VG Greifswald, 28.03.2025 - 3 A 768/24
Zweitwohnungssteuer; reine Kapitalanlage; Schätzung der Vergleichsmiete
In einem solchen Fall besteht die Steuerpflicht dem Grunde nach, ohne dass es der Ermittlung weiterer Umstände bedarf (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 20. April 2005, - 2 LB 61/04 -, juris, Rn.46; VG Schleswig, Urteil vom 12. Februar 2018 - 2 A 153/17 -, juris, Rn.51).Entgegen der Auffassung der Kläger dürften auch kurze Aufenthalte zur Durchführung von Reparaturen, Renovierungen und Instandsetzungsarbeiten nicht unerheblich sein, weil darin gerade ihre Verfügungsmacht über das Objekt zum Ausdruck kommt (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 12. Februar 2018 - 2 A 153/17 -, juris, Rn.52).
- VG Schleswig, 28.05.2026 - 4 B 8/26 In einem solchen Fall besteht die Steuerpflicht dem Grunde nach, ohne dass es der Ermittlung weiterer Umstände bedarf (vgl. OVG Schleswig…, Urteil vom 20. April 2005 - 2 LB 61/04 - juris Rn. 46; VG Schleswig, Urteil vom 12. Februar 2018 - 2 A 153/17 - juris Rn. 51 ; VG Greifswald…, Urteil vom 25. Juli 2025 - 3 A 1227/25 - juris Rn. 38).
Rn. 50 Ein Eigennutzungsausschluss ist nur dann geeignet, die Vermutung des Vorhaltens des Mietobjekts für persönliche Zwecke zu widerlegen, wenn dieser Ausschluss auch tatsächlich "gelebt" wird ( VG Schleswig, Urteil vom 12. Februar 2018 - 2 A 153/17 - juris Rn. 56 ).
- VG Sigmaringen, 17.10.2018 - 10 K 5418/16
Zweitwohnungssteuer; Verstoß gegen Diskriminierungsverbot des Art. 6 GG; Ehepaare …
Das trifft für Feriengäste nicht zu (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 12.02.1986 - 2 BvR 36/86 -, juris Rn. 3; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 25.05.2005 - 2 LB 55/04 -, juris Rn. 22; zuletzt Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 12.02.2018 - 2 A 153/17 -, juris Rn. 76). - VG München, 22.06.2026 - M 10 K 25.4951
Zweitwohnungsteuer, Reine Kapitalanlage, Unstrittiger Leerstand, Durch …
Dazu muss es dem Eigentümer selbstredend möglich sein auch selbst entsprechende Maßnahmen durchzuführen und dazu die Wohnungen zu betreten, ohne dass damit gleichzeitig ein "Innehaben" angenommen werden kann (vgl. auch VG SH, U.v. 12.2.2018 - 2 A 153/17, Rn. 52 juris). - VG Greifswald, 10.10.2025 - 3 B 2500/25
Beschluss vom 10.10.2025
In einem solchen Fall besteht die Steuerpflicht dem Grunde nach, ohne dass es der Ermittlung weiterer Umstände bedarf (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 20. April 2005 - 2 LB 61/04 -, juris, Rn.46; VG Schleswig, Urteil vom 12. Februar 2018 - 2 A 153/17 -, juris, Rn.51). - VG Greifswald, 01.08.2025 - 3 A 1153/25
Zweitwohnungssteuer; Abgrenzung Zweitwohnung zu Kapitalanlage
In einem solchen Fall besteht die Steuerpflicht dem Grunde nach, ohne dass es der Ermittlung weiterer Umstände bedarf (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 20. April 2005 - 2 LB 61/04 -, juris, Rn.46; VG Schleswig, Urteil vom 12. Februar 2018 - 2 A 153/17 -, juris, Rn.51).
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Rechtsprechung
| OVG Saarland, 08.01.2018 - 2 A 153/17 |
Volltextveröffentlichung
- milo.bamf.de
AsylG, § 78 Abs 3
Eritrea: Wehrpflicht / illegale Ausreise/ Berufung des BAMF wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2019 - 2 A 8.18
Wirksamkeit einer Veränderungssperre
Auszug aus OVG Saarland, 08.01.2018 - 2 A 153/17
Das Zulassungsverfahren wird als Berufungsverfahren unter der Geschäftsnummer 2 A 8/18 fortgesetzt; der Einlegung einer Berufung bedarf es nicht.
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